Ratgeber · 5 Minuten Lesezeit
Wo deutsche und europäische Ausschreibungen erscheinen
Öffentliche Aufträge und Förderaufrufe aus Deutschland und der EU erscheinen in wenigen zentralen Diensten und auf vielen Vergabeplattformen dahinter. Wer weiß, welche Quelle was veröffentlicht, sucht an der richtigen Stelle und erkennt dieselbe Ausschreibung, wenn sie doppelt auftaucht.
1. Deutschland: der Bekanntmachungsservice
Der Bekanntmachungsservice unter oeffentlichevergabe.de gehört zum Datenservice Öffentlicher Einkauf des Beschaffungsamts des BMI. Nach Angaben des Betreibers ist er der zentrale Ort, an dem EU-weite und nationale Bekanntmachungen von Bund, Ländern und Kommunen zu finden sind. Für die Suche brauchen Sie keine Registrierung; Suchaufträge und Benachrichtigungen setzen „Mein Unternehmenskonto“ voraus (Datenservice Öffentlicher Einkauf).
Vergabestellen übermitteln ihre Bekanntmachungen im Format eForms-DE über ihre Vergabeplattform oder, wenn sie keine nutzen, über das Redaktionssystem des Datenservice. Bekanntmachungen unterhalb der EU-Schwellenwerte gehen direkt an den Bekanntmachungsservice. EU-weite Bekanntmachungen werden umgewandelt, an TED weitergeleitet und ebenfalls im Bekanntmachungsservice veröffentlicht.
Für Entwicklerinnen und Entwickler bietet die Open-Data-Schnittstelle Massendownloads aller Bekanntmachungsversionen eines Tages oder Monats, wahlweise als eForms, OCDS oder CSV. Abrufbar sind alle Bekanntmachungen, die bis Mitternacht des Vortags verarbeitet wurden; die Tagesgrenzen richten sich nach deutscher Zeit.
Auch das ältere Bundesportal service.bund.de listet Ausschreibungen, eingestellt von Auftraggebern oder importiert von kooperierenden Vergabeplattformen. Das Beschaffungsamt geht davon aus, dass Bietende es mit dem Bekanntmachungsservice künftig nicht mehr benötigen.
2. Die EU: TED
TED (Tenders Electronic Daily) ist die Online-Version des Supplements zum Amtsblatt der EU, kurz ABl. S, und veröffentlicht Bekanntmachungen nach den Vorgaben des EU-Vergaberechts (Europäische Kommission). Aufträge mit hohem Wert müssen dort ausgeschrieben werden; Aufträge mit geringem Wert erscheinen meist nur auf nationalen Vergabeportalen (Ihr Europa).
Was als hoher Wert gilt, bestimmen die EU-Schwellenwerte. Für 2026 und 2027 liegen sie, jeweils ohne Umsatzsteuer, bei 5.404.000 Euro für Bauaufträge und für die meisten Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei 140.000 Euro für zentrale Regierungsbehörden und 216.000 Euro für alle übrigen öffentlichen Auftraggeber, etwa Länder und Kommunen. Für soziale Dienstleistungen, Sektorenauftraggeber, Verteidigung und Konzessionen gelten andere Werte (Europäische Kommission: Schwellenwerte). Die Kommission überprüft die Schwellenwerte alle zwei Jahre und setzt sie bei Bedarf neu fest (Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 6).
Eine Bekanntmachung in TED erscheint vollständig in der oder den vom Auftraggeber gewählten Amtssprachen; nur diese Fassungen sind verbindlich. In den übrigen Amtssprachen der EU erscheint eine Zusammenfassung (Artikel 51 Absatz 3).
Die Daten von TED sind offen nutzbar: Die TED Search API erlaubt Expertenabfragen über veröffentlichte Bekanntmachungen und kommt ohne Authentifizierung aus.
3. EU-Förderung: das Funding & Tenders Portal
Das EU Funding & Tenders Portal ist der zentrale Einstieg der Kommission für Zuschüsse, Preise und Beschaffungen, die die Kommission und andere EU-Stellen verwalten. Förderaufrufe sind in Themen (Topics) gegliedert, jedes mit eigenem Öffnungs- und Schlussdatum. Die Themenseite enthält die Förderbedingungen, wichtige Dokumente, die Frist und den Link zum Einreichungssystem (Online Manual). Finanzinstrumente wie EU-Darlehen und Risikokapital sind dort nicht erfasst.
Das Portal führt auch Ausschreibungen der EU-Institutionen; diese erscheinen sowohl dort als auch in TED (Online Manual: Procurement).
Im Portal stehen die Förderaufrufe in direkter Mittelverwaltung. Die meisten EU-Programme laufen jedoch in geteilter Mittelverwaltung: Dabei entscheiden Verwaltungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, welche Projekte gefördert werden (Europäische Kommission: Verwaltungsarten). Einen Überblick über Förderprogramme von Bund, Ländern und EU gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
4. Länder, Kommunen und Vergabeplattformen
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt nationales Recht, und der Sitz des Auftraggebers bestimmt, wo die Ausschreibung erscheint (Ihr Europa). In Deutschland werden die Regeln für kleinere Aufträge über das Haushaltsrecht von Bund und Ländern in Kraft gesetzt. Sie können sich deshalb von Land zu Land unterscheiden (Erläuterungen zur UVgO).
Ein großer Teil des Verfahrens läuft über E-Vergabe-Plattformen. Auf dem Vergabemarktplatz NRW etwa suchen Unternehmen Bekanntmachungen, laden Vergabeunterlagen herunter, kommunizieren mit der Vergabestelle und geben elektronische Angebote ab. Berlin veröffentlicht seine Bekanntmachungen auf der eigenen Vergabeplattform. Andere Auftraggeber nutzen Plattformen privater Anbieter.
Die Bekanntmachung wandert zu den zentralen Diensten, die Unterlagen bleiben oft zurück: Die Bekanntmachung verlinkt auf sie, und auf solchen Plattformen laufen auch Bieterfragen und aktualisierte Unterlagen.
5. Warum dieselbe Ausschreibung mehrfach erscheint
- Eine deutsche EU-weite Bekanntmachung verlässt die Plattform des Auftraggebers, erreicht den Bekanntmachungsservice und erscheint in TED; die Plattform zeigt sie oft ebenfalls.
- Portale übernehmen Bekanntmachungen: service.bund.de importiert von rund 70 kooperierenden Vergabeplattformen (service.bund.de).
- Ausschreibungen der EU-Institutionen erscheinen im Funding & Tenders Portal und in TED.
- Jede Änderungsbekanntmachung ist eine neue Fassung mit eigener Bekanntmachungskennung. Zu einem Verfahren gibt es daher oft mehrere Bekanntmachungen.
Das EU-Recht sorgt dafür, dass die Fassungen übereinstimmen. Eine EU-weite Bekanntmachung darf national nicht vor der EU-Veröffentlichung erscheinen, es sei denn, der Auftraggeber wurde nicht binnen 48 Stunden nach bestätigtem Eingang benachrichtigt. Die nationale Fassung darf keine anderen Angaben enthalten als die an das Amt für Veröffentlichungen übermittelte (Artikel 52).
Um Fassungen zuzuordnen, helfen Kennungen besser als Titel. eForms gibt jedem Verfahren eine Verfahrenskennung (BT-04), die in allen veröffentlichten Fassungen stehen soll, in TED ebenso wie auf nationalen und regionalen Portalen (Verordnung (EU) 2019/1780).
6. Warum keine Quelle vollständig ist
- Unterschiedliche Regeln: ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie zwischen Bund und Ländern.
- Unterschiedliche Verfahren: Förderaufrufe sind keine Ausschreibungen, und viele EU-Mittel vergeben nationale und regionale Verwaltungen, nicht das Portal der Kommission.
- Unterschiedlicher Zeitpunkt: TED veröffentlicht spätestens fünf Tage nach der Übermittlung (Artikel 51 Absatz 2), die Open-Data-Schnittstelle enthält Bekanntmachungen bis Mitternacht des Vortags.
- Unterschiedliche Tiefe: Die zentralen Dienste führen die Bekanntmachungen, Unterlagen und spätere Antworten bleiben oft auf der Plattform des Auftraggebers.
Eine bewährte Reihenfolge: in einer zentralen Quelle suchen, die offizielle Bekanntmachung öffnen, die Unterlagen über die dort genannte Adresse abrufen und vor jeder Entscheidung auf der Plattform des Auftraggebers nach Änderungen sehen.
Inteliwert importiert den Bekanntmachungsservice täglich und macht ihn durchsuchbar. Die Abdeckungsseite zeigt, was er abdeckt und was nicht.