OffenAusschreibung 18.11.2026, 11:00 Uhr (UTC+01:00)

Verfüllung von zwei Kohlekellern an zwei Standorten in Schwelm

Auf einen Blick

Diese Ausschreibung betrifft Betonarbeiten (CPV 45262300). Die Bekanntmachung nennt als Frist den 18. November 2026, 11:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: de-open.

Aus der Bekanntmachung

Verfüllung von zwei Kohlekellern an zwei Standorten in Schwelm An den Standorten Grundschule Engelbertstraße (Engelbertstraße 2) und Grundschule St. Marien (Jahnstraße 22), sollen die Kohlekeller verfüllt werden. Die Standorte sind zirka 3 km voneinander entfernt. Hierfür müssen Revisionsöffnungen in die Decke gebohrt werden. Außerdem muss ein Zugang von außen durch die Decke geschaffen werden. Nach dem Abdichten der Kellerwand erfolgt die lagenweise Verfüllung der Keller. Diese Verfüllung muss ineinander greifen, daher sind zwei Betonagevorgänge pro Tag angedacht. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle - Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit -Eintragung in der Handwerksrolle als Betonhandwerk 3. rechtliche Eignung -keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) VHB Bund 221 "Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" oder VHB Bund 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.03.2027-30.04.2027(voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Betonverfüllung v. Kohlekellern

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
(in 10 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Betonarbeiten (CPV 45262300)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
de-openAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Verfüllung von zwei Kohlekellern an zwei Standorten in Schwelm, Frist 18. November 2026, 11:00 Uhr (UTC+01:00). Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (1)

  1. Los LOT-0000: Verfüllung von zwei Kohlekellern an zwei Standorten in Schwelm

    Verfüllung von zwei Kohlekellern an zwei Standorten in Schwelm An den Standorten Grundschule Engelbertstraße (Engelbertstraße 2) und Grundschule St. Marien (Jahnstraße 22), sollen die Kohlekeller verfüllt werden. Die Standorte sind zirka 3 km voneinander entfernt. Hierfür müssen Revisionsöffnungen in die Decke gebohrt werden. Außerdem muss ein Zugang von außen durch die Decke geschaffen werden. Nach dem Abdichten der Kellerwand erfolgt die lagenweise Verfüllung der Keller. Diese Verfüllung muss ineinander greifen, daher sind zwei Betonagevorgänge pro Tag angedacht. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle - Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit -Eintragung in der Handwerksrolle als Betonhandwerk 3. rechtliche Eignung -keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) VHB Bund 221 "Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" oder VHB Bund 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.03.2027-30.04.2027(voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Betonverfüllung v. Kohlekellern

    CPV
    Betonarbeiten (CPV 45262300)
    Frist

Verlauf

  1. 31. Oktober 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 1 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Einordnung

CPV-Codes

  • 45262300: Betonarbeiten

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wann endet die Frist?

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 18. November 2026, 11:00 Uhr (UTC+01:00).

Was wird beschafft (CPV)?

Betonarbeiten (CPV 45262300).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

de-open.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 452 (2026-10-05) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • 3 Zuschläge in diesem Bereich in 36 Monaten, von 3 Auftraggebern Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • Atalar Elektro GmbH

    67069 Ludwigshafen am Rhein
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 452 (2026-10-26) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • 2 Zuschläge in diesem Bereich in 36 Monaten, von 2 Auftraggebern Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 452 (2026-10-26) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • 2 Zuschläge in diesem Bereich in 36 Monaten, von 2 Auftraggebern Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 452 (2026-11-03) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • 2 Zuschläge in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 452 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 07.11.2026

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
31. Oktober 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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