Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Saalekreis
Auf einen Blick
Diese Ausschreibung betrifft „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Saalekreis“. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 9. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: de-open.
Aus der Bekanntmachung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen. Grundlage dafür ist die vom Kreistag (Beschluss-Nr.: 223-24/18) beschlossene Richtlinie für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Saalekreis. Die durch den Landkreis an die Leistungserbringer zu zahlenden Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Verordnung über die Beförderungsentgelte- und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung). Es ist vorgesehen mit allen Bewerbern, welche die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nachgewiesen haben und die Ausführungsbedingungen der Vergabeunterlagen anerkennen, eine Vereinbarung zur Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen abzuschließen. Die Auswahl des Leistungserbringers im konkreten Einzelfall obliegt dann den jeweils teilnahmeberechtigten Personen (Leistungsempfänger).
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 1 Tag)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- de-openAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 22. Oktober 2026, 10:40 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Saalekreis
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen. Grundlage dafür ist die vom Kreistag (Beschluss-Nr.: 223-24/18) beschlossene Richtlinie für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Saalekreis. Die durch den Landkreis an die Leistungserbringer zu zahlenden Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Verordnung über die Beförderungsentgelte- und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung). Es ist vorgesehen mit allen Bewerbern, welche die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nachgewiesen haben und die Ausführungsbedingungen der Vergabeunterlagen anerkennen, eine Vereinbarung zur Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen abzuschließen. Die Auswahl des Leistungserbringers im konkreten Einzelfall obliegt dann den jeweils teilnahmeberechtigten Personen (Leistungsempfänger).
Verlauf
- 22. Oktober 2026, 10:40 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 1 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 9. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
de-open.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/23c76ba527420a59
- Zuletzt geprüft
- 26. Oktober 2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.