Der Zuschlag ist erteilt. Die Seite bleibt zum Nachschlagen erhalten.
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6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten
Auf einen Blick
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe schreibt Beratung in Sachen Evaluierung (CPV 79419000) in Berlin (DE300) aus. Der Zuschlag ist erteilt. Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten. Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen. Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2). Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- VergebenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe, Berlin, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Berlin (DE300)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Beratung in Sachen Evaluierung (CPV 79419000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 30. September 2026, 16:20 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: 6#0013-G14-für die Vergabe einer Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten
In der Untersuchung sollen die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 sowie die im Zeitraum seit 01.01.2023 geförderten Vorhaben (unabhängig von der maßgeblichen Förderrichtlinie) evaluiert werden. Aus den Ergebnissen der Evaluierung sollen Handlungsempfehlungen für ein Förderregime zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs und die Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie zur Investitionsförderung von Umschlaganlagen privater Unternehmen abgeleitet werden. Darüber hinaus sollen Prüfaufträge aus dem Strategiedialog Multimodaler Güterverkehr mit der Untersuchung erfüllt werden. Die Untersuchung umfasst die folgenden vier Arbeitspakete (AP): - AP 1: Evaluierung der bewilligten Vorhaben Evaluierung der bewilligten Vorhaben zur Förderung von Investitionen in KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen, differenziert nach Projekten, die auf der Grundlage der oben genannten Förderrichtlinie seit dem 03.12.2022 bewilligt worden sind, und den im Zeitraum seit 01.01.2023 auf Grundlage einer früheren Förderrichtlinie geförderten Projekten, - AP 2: Erfolgskontrolle der aktuellen Förderrichtlinie Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens der Erfolgskontrolle der geltenden Förderrichtlinie der KV-Umschlaganlagen mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle sowie vollständiger Bewertung der Fördermodalitäten, - AP 3: Handlungsempfehlungen für eine künftige Förderrichtlinie Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie zur Förderung von KV-Umschlaganlagen und - AP 4: Ergänzende Handlungsempfehlungen Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit der Bewertung und darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen für alternative oder ergänzende Ansätze zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs. In einer Zusammenfassung gilt es, die Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete zusammenzuführen und Empfehlungen für die künftige Gestaltung der KV-Förderung auszusprechen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verlauf
- 1. September 2026: Zuschlag. Zuschlag an: TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH; Auftragswert: 340.467,50 € zzgl. MwSt.; Eingegangene Angebote: 7; Los LOT-0000.
- 30. September 2026, 16:20 Uhr (UTC+02:00): Zuschlagsbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Berlin, DE
Leistungsort
- Berlin (DE300)
Weitere Beteiligte in der Bekanntmachung
- Prognos AG (Unterauftragnehmer), Berlin
- TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH (Bieter), Nürnberg
- TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH (Zuschlag), Nürnberg
Einordnung
CPV-Codes
- 79419000: Beratung in Sachen Evaluierung
NUTS-Regionen
- DE300: Berlin
Amtliche Unterlagen
In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe, Berlin, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Beratung in Sachen Evaluierung (CPV 79419000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Berlin (DE300).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
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Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0c366b80-622f-4eaa-8cdd-d3af6b4aa579
- Zuletzt geprüft
- 6. November 2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.