Mietvertrag mit Bauverpflichtung für den Neubau der 6-zügigen Oberschule Überseestadt
Auf einen Blick
Stadtgemeinde Bremen schreibt Bauarbeiten für Schulgebäude (CPV 45214200) in Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501) aus. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Aus der Bekanntmachung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Mietvertrags mit Bauverpflichtung nach Maßgabe der vorliegenden Vergabeunterlagen für den Neu-bau der 6-zügigen Oberschule Überseestadt im Bremer Stadtteil Walle. Der Auftraggeber wird als Mieter einen einheitlichen Mietvertrag mit Bauverpflichtung mit dem ausgewählten Bieter als Vermieter und Grundstückseigentümer schließen. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines Investors, der ein wirtschaftlich tragfähiges und gesamtheitlich überzeugendes Angebot für die Realisierung der Oberschule Überseestadt vorlegt. Erwartet wird ein integriertes Gesamtkonzept, das • eine geeignete und genehmigungsfähige Gebäude- und Grundstückslösung, • eine funktional und wirtschaftlich optimierte Planung, • eine belastbare Herleitung des angebotenen Mietpreises mit Festpreischarakter sowie • eine realistische Terminplanung mit garantiertem Fertigstellungstermin umfasst. Das Verhandlungsverfahren dient dazu, die eingereichten Konzepte gemeinsam mit den Bietern hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Ausgestaltung weiterzuentwickeln und zu optimieren. Der Auftraggeber als zukünftiger Mieter versteht das Verhandlungsverfahren da-bei als strukturierten und partnerschaftlichen Dialog mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für die langfristige Nutzung der Oberschule Überseestadt zu erzielen. Sichergestellt sein muss durch den ausgewählten Bieter und späteren Vermieter, dass alle technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten sind, so dass alle Träger öffentlicher Belange die Oberschule auch abnehmen können.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 7. November 2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Stadtgemeinde Bremen, Bremen, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Bauarbeiten für Schulgebäude (CPV 45214200)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 21. September 2026, 09:10 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0001: Mietvertrag mit Bauverpflichtung für den Neubau der 6-zügigen Oberschule Überseestadt
Die Überseestadt ist einer der Ortsteile in Bremen mit einer ausgesprochen hohen Bevölkerungsdynamik. Im ehemaligen Hafen- und Industriegebiet entstehen weiterhin neue Wohnquartiere, die insbesondere auch von jungen Familien bezogen werden. Dementsprechend steigt auch der Bedarf für Schulplätze beständig. Dabei trifft die Dynamik im Ortsteil auf ein ebensolches Wachstum im gesamten Stadtteil Walle. Aus diesem Grund hat die Stadt Bremen im Stadtteil bereits für zusätzliche Schulen gesorgt. In der Überseestadt hat zum Schuljahr 2020/2021 die Grundschule Überseestadt mit einem Standort im Kellogg-Areal erstmals Kinder aufgenommen. Es fehlt allerdings für die Oberschule Überseestadt ein dauerhaftes Gebäude im Bedarfsbereich und die Stadt Bremen kann im Ergebnis des bisherigen politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozesses kein städtisches Grundstück für eine Eigenrealisierung zur Verfügung stellen. Die Grenzen des räumlichen Bedarfsbereichs ergeben sich wie folgt: • Westliche Grenze: Waller Ring/Cuxhavener Straße/Am Waller Freihafen/Marcuskaje • Nördliche Grenze: Bremerhavener Straße/Wartburgstraße/Landwehrstraße • Östliche Grenze: Bundesstraße B 6 • Südliche Grenze: Weserpromenade bzw. Flussufer/Kajelinie zur Weser Mit dieser Ausschreibung wird ein privater Investor gesucht, der ein geeignetes Grundstück im oben definierten, räumlichen Bedarfsbereich zur Verfügung stellt und bei dem die Bereitschaft besteht, dort die Oberschule Überseestadt nach den Vorgaben der Stadt Bremen zu bauen und langfristig (30 Jahre) an die Stadt Bremen zu vermieten. Das Grundstück müsste eine Mindestfläche von grundsätzlich 9.000 Quadratmeter haben – wobei der Investor den Nachweis im Ausschreibungsverfahren erbringen kann, dass das Projekt auch auf einer kleineren, von ihm angebotene Fläche, umgesetzt werden kann. Der beigefügte Mietvertragsentwurf mit Bauverpflichtung ist die Grundlage für die Definition des Vertragsverhältnisses und die Verhandlungsphase. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, mit dem indikativen Angebot Optimierungsvorschläge für das Vertragsverhältnis zu unterbreiten. Diese werden dann Gegenstand der Verhandlungen sein. Das Verhandlungsverfahren ist darauf ausgerichtet, die eingereichten Angebote im Dialog mit den Bietern schrittweise weiterzuentwickeln und zu konkretisieren. Der Auftraggeber begrüßt daher zudem und insbesondere technische, wirtschaftliche und funktionale Optimierungsvorschläge, soweit diese zur Erreichung der Projektziele beitragen. Voraussetzung hierfür ist eine enge und zielgerichtete Abstimmung im Rahmen der Verhandlungsphase sowie die Bereitschaft der Bieter, ihre Konzepte transparent zu erläutern und gemeinsam mit dem Auftraggeber weiterzuentwickeln. Der zur Verhandlung stehende Schulmietvertrag mit Bauverpflichtung sieht ein dingliches Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Bremen vor. Ein Mietkaufmodell ist nicht vorgesehen.
Verlauf
- 21. September 2026, 09:10 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Stadtgemeinde Bremen
Bremen, DE
Leistungsort
- Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Einordnung
CPV-Codes
- 45214200: Bauarbeiten für Schulgebäude
- 45214220: Bau von weiterführenden Schulen
NUTS-Regionen
- DE501: Bremen, Kreisfreie Stadt
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
Stadtgemeinde Bremen, Bremen, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Bauarbeiten für Schulgebäude (CPV 45214200) und Bau von weiterführenden Schulen (CPV 45214220).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
Südenergie Photovoltaik GmbH
LeutkirchKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
Kettlitz GmbH
LudwigshafenKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Sievers Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co.KG
Freiberg a.N.KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7aa40e71-41d2-48ab-b675-34db69e00a2b
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.