Vorlaufuntersuchung für Spelzer Sporophila spp
Auf einen Blick
Diese Ausschreibung betrifft „Vorlaufuntersuchung für Spelzer Sporophila spp“. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 27. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: de-open.
Aus der Bekanntmachung
Deutschland ist als Vertragspartei des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) verpflichtet sicherzustellen, dass der internationale Handel wildlebende Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet. Neben der Umsetzung bestehender Handelsregelungen umfasst dies auch die Identifizierung weiterer Arten, für die aufgrund des internationalen Handels eine Aufnahme in die CITES-Anhänge erforderlich sein könnte. Im Rahmen der 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CoP20) wurden sechs Arten der südamerikanischen Gattung Sporophila (Spelzer) in die CITES-Anhänge aufgenommen. Gleichzeitig wurde von mehreren Vertragsstaaten, darunter der Europäischen Union, die Notwendigkeit betont, die bislang ungelisteten Arten der Gattung auf ihre mögliche Listungsrelevanz zu prüfen. Vor diesem Hintergrund soll eine umfassende Hintergrundrecherche zu allen derzeit nicht gelisteten Sporophila-Arten durchgeführt werden. Ziel des Vorhabens ist die systematische Erhebung und Auswertung verfügbarer Informationen zu Verbreitung, Bestandsstatus, internationalem Handel, Nutzung sowie bestehenden Schutzmaßnahmen. Hierfür sind wissenschaftliche Literatur, Handels- und Biodiversitätsdatenbanken sowie weitere relevante Informationsquellen auszuwerten und durch die Konsultation einschlägiger Expertinnen und Experten zu ergänzen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ist zu bewerten, ob einzelne Arten die Kriterien für eine Aufnahme in die CITES-Anhänge gemäß Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17) erfüllen. Sofern die Ergebnisse eine Listung nahelegen, soll optional ein entsprechender Listungsantrag erarbeitet und durch einen Stakeholder-Konsultationsprozess, insbesondere unter Einbindung der Verbreitungsstaaten, fachlich abgestimmt werden. Damit leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen Deutschlands und zur wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung des globalen Artenschutzes im Rahmen von CITES.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 19 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- de-openAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 30. Oktober 2026, 08:23 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 31.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Vorlaufuntersuchung für Spelzer Sporophila spp
Deutschland ist als Vertragspartei des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) verpflichtet sicherzustellen, dass der internationale Handel wildlebende Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet. Neben der Umsetzung bestehender Handelsregelungen umfasst dies auch die Identifizierung weiterer Arten, für die aufgrund des internationalen Handels eine Aufnahme in die CITES-Anhänge erforderlich sein könnte. Im Rahmen der 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CoP20) wurden sechs Arten der südamerikanischen Gattung Sporophila (Spelzer) in die CITES-Anhänge aufgenommen. Gleichzeitig wurde von mehreren Vertragsstaaten, darunter der Europäischen Union, die Notwendigkeit betont, die bislang ungelisteten Arten der Gattung auf ihre mögliche Listungsrelevanz zu prüfen. Vor diesem Hintergrund soll eine umfassende Hintergrundrecherche zu allen derzeit nicht gelisteten Sporophila-Arten durchgeführt werden. Ziel des Vorhabens ist die systematische Erhebung und Auswertung verfügbarer Informationen zu Verbreitung, Bestandsstatus, internationalem Handel, Nutzung sowie bestehenden Schutzmaßnahmen. Hierfür sind wissenschaftliche Literatur, Handels- und Biodiversitätsdatenbanken sowie weitere relevante Informationsquellen auszuwerten und durch die Konsultation einschlägiger Expertinnen und Experten zu ergänzen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ist zu bewerten, ob einzelne Arten die Kriterien für eine Aufnahme in die CITES-Anhänge gemäß Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17) erfüllen. Sofern die Ergebnisse eine Listung nahelegen, soll optional ein entsprechender Listungsantrag erarbeitet und durch einen Stakeholder-Konsultationsprozess, insbesondere unter Einbindung der Verbreitungsstaaten, fachlich abgestimmt werden. Damit leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen Deutschlands und zur wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung des globalen Artenschutzes im Rahmen von CITES.
Verlauf
- 30. Oktober 2026, 08:23 Uhr (UTC+01:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 1 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 27. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
de-open.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3140edd403377304
- Zuletzt geprüft
- 31. Oktober 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.