Der Zuschlag ist erteilt. Die Seite bleibt zum Nachschlagen erhalten.
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Bildgebersystem
Auf einen Blick
Humboldt-Universität zu Berlin schreibt Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (CPV 38000000) in Berlin (DE300) aus. Der Zuschlag ist erteilt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb.
Aus der Bekanntmachung
Die Humboldt-Universität zu Berlin (im Folgenden "HU") beabsichtigt, im Rahmen einer umfassenden Forschungsarbeit das Angebot der Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH zu beschaffen
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- VergebenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Berlin (DE300)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (CPV 38000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 19. Oktober 2026, 13:45 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Bildgebersystem
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich Leica Mikrosystem Vertrieb GmbH selbst mit dem Produkt des Bildgebers einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der Leica Mikrosystem Vertrieb GmbH bezogen werden kann. Die technische Exklusivität in der spezifizierten Ausführung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Zur Überprüfung der Marktverfügbarkeit und möglicher alternativer Anbieter wurde eine Markterkundung unter Einhaltung der hierfür erforderlichen Fristen durchgeführt. Ziel war es festzustellen, ob neben dem vorgesehenen Unternehmen weitere Unternehmen die ausgeschriebene Leistung anbieten und erbringen können. Im Ergebnis der Markterkundung hat ausschließlich die Leica Mikrosystem Vertriebs GmbH ihr Interesse an der Leistungserbringung bekundet. Weitere Unternehmen haben innerhalb der gesetzten Frist keine Leistungsfähigkeit oder Lieferbereitschaft angezeigt. [Fortsetzung unter Sonstiges]
Verlauf
- 19. Oktober 2026: Zuschlag. Zuschlag an: Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH; Auftragswert: 0,01 € zzgl. MwSt.; Eingegangene Angebote: 1; Los LOT-0000.
- 19. Oktober 2026, 13:45 Uhr (UTC+02:00): Zuschlagsbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Humboldt-Universität zu Berlin
Berlin, DE
Leistungsort
- Berlin (DE300)
Weitere Beteiligte in der Bekanntmachung
- Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH (Bieter), Wetzlar
- Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH (Zuschlag), Wetzlar
Einordnung
CPV-Codes
- 38000000: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
NUTS-Regionen
- DE300: Berlin
Amtliche Unterlagen
In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (CPV 38000000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Berlin (DE300).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
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Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/89aa93ee-9b3c-4ae5-b641-8388d1d19c84
- Zuletzt geprüft
- 26. Oktober 2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.