VergebenAusschreibung

Bildgebersystem

Auf einen Blick

Humboldt-Universität zu Berlin schreibt Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (CPV 38000000) in Berlin (DE300) aus. Der Zuschlag ist erteilt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb.

Aus der Bekanntmachung

Die Humboldt-Universität zu Berlin (im Folgenden "HU") beabsichtigt, im Rahmen einer umfassenden Forschungsarbeit das Angebot der Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH zu beschaffen

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00).

Status
VergebenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Berlin (DE300)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (CPV 38000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
19. Oktober 2026, 13:45 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Bildgebersystem – Humboldt-Universität zu Berlin. Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (1)

  1. Los LOT-0000: Bildgebersystem

    Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich Leica Mikrosystem Vertrieb GmbH selbst mit dem Produkt des Bildgebers einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der Leica Mikrosystem Vertrieb GmbH bezogen werden kann. Die technische Exklusivität in der spezifizierten Ausführung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Zur Überprüfung der Marktverfügbarkeit und möglicher alternativer Anbieter wurde eine Markterkundung unter Einhaltung der hierfür erforderlichen Fristen durchgeführt. Ziel war es festzustellen, ob neben dem vorgesehenen Unternehmen weitere Unternehmen die ausgeschriebene Leistung anbieten und erbringen können. Im Ergebnis der Markterkundung hat ausschließlich die Leica Mikrosystem Vertriebs GmbH ihr Interesse an der Leistungserbringung bekundet. Weitere Unternehmen haben innerhalb der gesetzten Frist keine Leistungsfähigkeit oder Lieferbereitschaft angezeigt. [Fortsetzung unter Sonstiges]

    CPV
    Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (CPV 38000000)
    Ort
    Berlin (DE300)

Verlauf

  1. 19. Oktober 2026: Zuschlag. Zuschlag an: Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH; Auftragswert: 0,01 € zzgl. MwSt.; Eingegangene Angebote: 1; Los LOT-0000.
  2. 19. Oktober 2026, 13:45 Uhr (UTC+02:00): Zuschlagsbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Humboldt-Universität zu Berlin
Berlin, DE

Leistungsort

  • Berlin (DE300)

Weitere Beteiligte in der Bekanntmachung

  • Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH (Bieter), Wetzlar
  • Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH (Zuschlag), Wetzlar

Einordnung

CPV-Codes

  • 38000000: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

NUTS-Regionen

  • DE300: Berlin

Amtliche Unterlagen

In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (CPV 38000000).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Berlin (DE300).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers

Weitere veröffentlichte Ausschreibungen dieses Auftraggebers in den indexierten Bekanntmachungen, offene zuerst.

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
26. Oktober 2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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