OffenAusschreibung 27.11.2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00)

Umsetzung GaFöG an der GS St. Johann - Zweigstelle Könen

Auf einen Blick

Stadt Konz schreibt Dienstleistungen von Architekturbüros (CPV 71200000) in Trier-Saarburg (DEB25) aus. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 27. November 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: Offenes Verfahren.

Aus der Bekanntmachung

Die Stadt Konz beabsichtigt die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule im Ortsteil Könen. Im Rahmen der Maßnahme ist die Errichtung eines Mensaneubaus als Anbau an das bestehende Schulgebäude vorgesehen. Darüber hinaus soll eine neue zentrale Wärmeversorgungsanlage geschaffen werden, die künftig sowohl den Mensaneubau als auch das Bestandsgebäude der Grundschule mit Wärme versorgt. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich anteilig aus Fördermitteln des Investitionsprogramms Ganztagsausbau (1. Bauabschnitt) sowie aus Eigenmitteln der Stadt Konz (2. Bauabschnitt). Nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber, die erforderlichen Förderanträge sowie Anträge auf Mittelbereitstellung bei den zuständigen Fördermittelgebern, den politischen Gremien und der Kommunalaufsicht einzureichen, um die Voraussetzung für die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zu schaffen. Da die Bewilligung der hierfür erforderlichen Finanzmittel zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abschließend geklärt werden kann und die Antragsstellung die Ergebnisse der ersten Planungsstufe voraussetzt, erfolgt die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung und Mittelbewilligung. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass der Mensaneubau unmittelbar an das bestehende Schulgebäude angebunden wird. Sollten sich jedoch im Zuge der Planungen alternative Lösungen als wirtschaftlicher, funktionaler oder städtebaulich vorteilhafter erweisen, behält sich der Auftraggeber vor, diese weiterzuverfolgen. 1. Bauabschnitt: Errichtung eines Mensagebäudes mit zugehörigen Neben- und Funktionsräumen 2. Bauabschnitt: Energetische Sanierung des bestehenden Schulgebäudeensembles Gegenstand der Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für beide Bauabschnitte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden für beide Bauabschnitte die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt (Leistungsstufe 1). Diese Leistungen sind für die Vorbereitung und Beantragung der Finanzierung erforderlich. Die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt optional und steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Finanzierungs- und Genehmigungsentscheidungen. Da die hierfür notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegen und durch den Auftraggeber derzeit nicht abschließend bewertet werden können, werden die Leistungsphasen 6 bis 9 als Bedarfspositionen ausgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Der 1. Bauabschnitt soll über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau gefördert werden. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien muss dieser Bauabschnitt bis spätestens 31.12.2029 baulich abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa ist vorgesehen, die bestehenden Betreuungsgruppen vorübergehend in den Neubau auszulagern. Anschließend soll mit der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes begonnen werden. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind die Leistungen des 1. Bauabschnitts vorrangig und mit besonderer Termindringlichkeit zu bearbeiten. Für beide Bauabschnitte ist die Fertigstellung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) spätestens zum 31. August 2027 sicherzustellen. Bei Zusage der Fördermittel, sind gemäß den Förderrichtlinien die Maßnahmen des 1. Bauabschnitts spätestens bis zum 31.12.2029 vollständig umzusetzen und bis zum 30.06.2030 abzurechnen. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Da die Finanzierung des 1. Bauabschnitts über ein Förderprogramm vorgesehen ist, sind sämtliche Planungs- und Projektunterlagen während der gesamten Projektbearbeitung eindeutig und nachvollziehbar nach den beiden Bauabschnitten zu trennen. Dies gilt insbesondere für Planunterlagen, Kostenberechnungen, Kostenverfolgungen, Terminpläne sowie sonstige für Förder- und Nachweiszwecke erforderliche Dokumentationen. Die Zuordnung der Leistungen und Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten ist durchgängig transparent und prüffähig darzustellen.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
(in 20 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Stadt Konz, Konz, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Trier-Saarburg (DEB25)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Dienstleistungen von Architekturbüros (CPV 71200000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
7. Oktober 2026, 11:05 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Umsetzung GaFöG an der GS St. Johann - Zweigstelle Könen – Stadt Konz, Frist 27. November 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00). Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (1)

  1. Los LOT-0001: Planungsleistungen Objektplanung LPH 1 - 9 (Los 1)

    Die Stadt Konz beabsichtigt die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule im Ortsteil Könen. Im Rahmen der Maßnahme ist die Errichtung eines Mensaneubaus als Anbau an das bestehende Schulgebäude vorgesehen. Darüber hinaus soll eine neue zentrale Wärmeversorgungsanlage geschaffen werden, die künftig sowohl den Mensaneubau als auch das Bestandsgebäude der Grundschule mit Wärme versorgt. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich anteilig aus Fördermitteln des Investitionsprogramms Ganztagsausbau (1. Bauabschnitt) sowie aus Eigenmitteln der Stadt Konz (2. Bauabschnitt). Nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber, die erforderlichen Förderanträge sowie Anträge auf Mittelbereitstellung bei den zuständigen Fördermittelgebern, den politischen Gremien und der Kommunalaufsicht einzureichen, um die Voraussetzung für die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zu schaffen. Da die Bewilligung der hierfür erforderlichen Finanzmittel zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abschließend geklärt werden kann und die Antragsstellung die Ergebnisse der ersten Planungsstufe voraussetzt, erfolgt die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung und Mittelbewilligung. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass der Mensaneubau unmittelbar an das bestehende Schulgebäude angebunden wird. Sollten sich jedoch im Zuge der Planungen alternative Lösungen als wirtschaftlicher, funktionaler oder städtebaulich vorteilhafter erweisen, behält sich der Auftraggeber vor, diese weiterzuverfolgen. 1. Bauabschnitt: Errichtung eines Mensagebäudes mit zugehörigen Neben- und Funktionsräumen 2. Bauabschnitt: Energetische Sanierung des bestehenden Schulgebäudeensembles Gegenstand der Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für beide Bauabschnitte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden für beide Bauabschnitte die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt (Leistungsstufe 1). Diese Leistungen sind für die Vorbereitung und Beantragung der Finanzierung erforderlich. Die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt optional und steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Finanzierungs- und Genehmigungsentscheidungen. Da die hierfür notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegen und durch den Auftraggeber derzeit nicht abschließend bewertet werden können, werden die Leistungsphasen 6 bis 9 als Bedarfspositionen ausgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Der 1. Bauabschnitt soll über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau gefördert werden. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien muss dieser Bauabschnitt bis spätestens 31.12.2029 baulich abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa ist vorgesehen, die bestehenden Betreuungsgruppen vorübergehend in den Neubau auszulagern. Anschließend soll mit der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes begonnen werden. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind die Leistungen des 1. Bauabschnitts vorrangig und mit besonderer Termindringlichkeit zu bearbeiten. Für beide Bauabschnitte ist die Fertigstellung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) spätestens zum 31. August 2027 sicherzustellen. Bei Zusage der Fördermittel, sind gemäß den Förderrichtlinien die Maßnahmen des 1. Bauabschnitts spätestens bis zum 31.12.2029 vollständig umzusetzen und bis zum 30.06.2030 abzurechnen. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Da die Finanzierung des 1. Bauabschnitts über ein Förderprogramm vorgesehen ist, sind sämtliche Planungs- und Projektunterlagen während der gesamten Projektbearbeitung eindeutig und nachvollziehbar nach den beiden Bauabschnitten zu trennen. Dies gilt insbesondere für Planunterlagen, Kostenberechnungen, Kostenverfolgungen, Terminpläne sowie sonstige für Förder- und Nachweiszwecke erforderliche Dokumentationen. Die Zuordnung der Leistungen und Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten ist durchgängig transparent und prüffähig darzustellen.

    CPV
    Dienstleistungen von Architekturbüros (CPV 71200000), Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (CPV 71221000)
    Ort
    Trier-Saarburg (DEB25)
    Frist

Verlauf

  1. 7. Oktober 2026, 11:05 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Stadt Konz
Konz, DE

Leistungsort

  • Trier-Saarburg (DEB25)

Einordnung

CPV-Codes

  • 71200000: Dienstleistungen von Architekturbüros
  • 71221000: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

NUTS-Regionen

  • DEB25: Trier-Saarburg

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wann endet die Frist?

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 27. November 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00).

Wer ist der Auftraggeber?

Stadt Konz, Konz, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Dienstleistungen von Architekturbüros (CPV 71200000) und Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (CPV 71221000).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Trier-Saarburg (DEB25).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

Offenes Verfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • FPS GmbH

    Merzig
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 712 (2026-09-23) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 712 (2026-09-16) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 712 (2026-11-02) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 712 (2026-11-02) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers

Weitere veröffentlichte Ausschreibungen dieses Auftraggebers in den indexierten Bekanntmachungen, offene zuerst.

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
6. November 2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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