VergebenAusschreibung

Interkommunale Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Zweckverband Ostholstein (ZVO) und Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS)

Auf einen Blick

Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck schreibt Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (CPV 90000000) in Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03) aus. Der Zuschlag ist erteilt. Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 1 € zzgl. MwSt.

Aus der Bekanntmachung

Die Hansestadt Lübeck, der Zweckverband Ostholstein (ZVO) und der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS) sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Hansestadt Lübeck betreibt die Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung mittels ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL). EBL, ZVO und ZVBS haben eine öffentlich rechtliche Kooperationsvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Bioabfallentsorgung auf Grundlage des § 19a GkZ Schleswig-Holstein und des § 108 Abs. 6 Gesetz gegen GWB geschlossen.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 7. November 2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
VergebenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Veröffentlichter Wert
1 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck, Lübeck, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (CPV 90000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
22. September 2026, 14:27 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Interkommunale Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Zweckverband Ostholstein (ZVO) und Zweckverband Bioabfallverwertung… – Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck. Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (1)

  1. Los LOT-0001: Interkommunale Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Zweckverband Ostholstein (ZVO) und Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS)

    Die Hansestadt Lübeck ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. § 3 Abs. 1 Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LAbfWG) und betreibt die Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung mittels ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung EBL. Dem ZVO ist die Zuständigkeit als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vom Kreis Ostholstein übertragen worden und er betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Dem ZVBS ist die Zuständigkeit als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Teilaufgabe "Verwertung von Bioabfällen" von den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg übertragen worden. Die EBL betreiben zur Entsorgung von Restabfall sowie Bio- und Grünabfällen unter anderem eine eigene mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage ("MBA") und eine Kompostierungsanlage (Biomassewerk). In der MBA wird der eingehende Restabfall ("Restabfalllinie") und Bioabfall ("Bioabfalllinie") jeweils getrennt voneinander durch mechanische Aufbereitung in Einzelfraktionen aufgeteilt und anschließend den jeweils angepassten Behandlungs- und Verwertungsverfahren zugeführt. Die eigenen (Bio-) Abfallmengen der EBL lasten die Anlage nicht vollständig aus. Die MBA ist nach dem gemeinsamen Verständnis von EBL, ZVO und ZVBS unter Einbeziehung weiterer Mengen dauerhaft wirtschaftlicher zu betreiben. ZVBS und der ZVO verfügen demgegenüber über keine eigene Anlage zur Behandlung von Bioabfall. Die gemeinsame Verwertung der Bioabfälle stärkt für EBL, ZVO und ZVBS die langfristige Entsorgungssicherheit und verbessert die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu einer getrennten Verwertung der Bioabfälle. EBL, ZVO und ZVBS haben daher im Rahmen einer gemeinsamen Initiative zur Wahrnehmung der ihnen als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 3 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 LAbfWG obliegenden Aufgaben eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Bioabfallentsorgung auf Grundlage des § 19a GkZ Schleswig-Holstein und des § 108 Abs. 6 GWB abgeschlossen. In diesem Rahmen werden die bereits vorhandene Bioabfalllinie der MBA und das Biomassewerk zukünftig durch die EBL, den ZVO und den ZVBS gemeinsam genutzt und betrieben. Für die gemeinsame Nutzung und Betrieb der Anlage werden ZVO seine gesamten anfallenden Mengen an Bioabfall und ZVBS Teilmengen seines Bioabfalls aus der Systemabfuhr (Bioabfalltonne) jeweils in die Bioabfalllinie der MBA der EBL einbringen. Ferner verpflichten sich ZVO und ZVBS inhaltliche Beiträge, die über die bloße Kostentragung hinausgehen, zu leisten. Hierzu wird ein eigener Wirtschaftsplan für die Linie 2 der MBA und des Biomassewerkes sowie ein gemeinsames Gremium von EBL, ZVO und ZVBS geschaffen werden, welches die Entscheidungen über notwendige Ausbauten oder Ersatzinvestitionen der Anlage sowie den Betrieb der Anlage gemeinsam fällt. ZVO und der ZVBS verpflichten sich zu einer Beteiligung an den Kapitalkosten und sonstigen Kosten in einem dem Umfang der Anlagennutzung entsprechenden Umfang. Entscheidungen, die die Linie 2 der MBA oder das Biomassewerk betreffen, werden nicht mehr durch die EBL allein, sondern gemeinsam mit ZVO und ZVBS in dem hierfür eingerichteten Beirat getroffen.

    CPV
    Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (CPV 90000000)
    Ort
    Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)

Verlauf

  1. 7. September 2026: Zuschlag. Zuschlag an: Zweckverband Ostholstein Körperschaft öffentlichen Rechts; Los LOT-0001.
  2. 7. September 2026: Zuschlag. Zuschlag an: Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein; Los LOT-0001.
  3. 22. September 2026, 14:27 Uhr (UTC+02:00): Zuschlagsbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck
Lübeck, DE

Leistungsort

  • Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)

Weitere Beteiligte in der Bekanntmachung

  • Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (Bieter), Elmenhorst
  • Zweckverband Ostholstein Körperschaft öffentlichen Rechts (Bieter), Sierksdorf
  • Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (Zuschlag), Elmenhorst
  • Zweckverband Ostholstein Körperschaft öffentlichen Rechts (Zuschlag), Sierksdorf

Einordnung

CPV-Codes

  • 90000000: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

NUTS-Regionen

  • DEF03: Lübeck, Kreisfreie Stadt

Amtliche Unterlagen

In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck, Lübeck, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (CPV 90000000).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03).

Wie hoch ist der geschätzte Wert?

Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 1 € zzgl. MwSt.

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers

Weitere veröffentlichte Ausschreibungen dieses Auftraggebers in den indexierten Bekanntmachungen, offene zuerst.

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
7. November 2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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