OffenAusschreibung 02.12.2026, 08:00 Uhr (UTC+01:00)

4727F90301 - Prozedurale Anforderungen an Risikoentscheidungen im Atomrecht (PARAT)

Auf einen Blick

Diese Ausschreibung betrifft Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000). Die Bekanntmachung nennt als Frist den 2. Dezember 2026, 08:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: de-open.

Aus der Bekanntmachung

Dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) obliegt im Genehmigungsverfahren die Beurteilung der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge (§6 Abs. 2 Nr. 2 AtG). Bei der Ausfüllung ihres Beurteilungsspielraums trägt es die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung (Risikovorsorge). Dabei kann das BASE teils auf untergesetzliche Standardisierungen in Form des kerntechnischen Regelwerks zurückgreifen. Im Übrigen ist es Aufgabe des BASE, die Grenze zum hinnehmbaren Restrisiko anhand des Maßstabs praktischer Vernunft selbst zu bestimmen. Der Gesetzgeber macht hier vergleichsweise wenige Vorgaben. Soweit Bewertungskriterien fehlen, muss das BASE diesen Maßstab konkretisieren und für das Genehmigungsverfahren operationalisieren. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, insbesondere des derzeit nicht abschließend bestimmbaren Zeitraums für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle, gewinnen Fragen der Risikovorsorge zusätzlich an Bedeutung. Die damit einhergehenden Unsicherheiten könnten erhöhte Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Risikoentscheidungen begründen. Zugleich ist in der Forschung gut belegt, dass menschliche Entscheidungsfindung anfällig für systematische Verzerrungen ist, etwa durch die Nutzung von Heuristiken oder durch gruppendynamische Effekte. Diese Erkenntnisse werfen die Frage auf, inwiefern auch behördliche Entscheidungsprozesse, trotz institutioneller Einbettung und fachlicher Expertise, entsprechenden Einflüssen unterliegen können und ob hieraus spezifische Anforderungen an die Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren folgen. Ziel dieses Vorhabens ist es, zu klären, ob ein Handlungsbedarf zur Festlegung oder Präzisierung von Verfahrensvorgaben für behördliche Risikoentscheidungen im Atomrecht besteht. Außerdem sollen die Ergebnisse des Vorhabens dafür sensibilisieren, an welchen Stellen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens menschliche Entscheidungsfindung besonders fehleranfällig ist. Es soll ein gewinnbringender Dialog zwischen verschiedenen Rechtsgebieten zu diesen Fragestellungen angestoßen werden.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
Frist
(in 25 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
de-openAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
21. Oktober 2026, 12:27 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: 4727F90301 - Prozedurale Anforderungen an Risikoentscheidungen im Atomrecht (PARAT), Frist 2. Dezember 2026, 08:00 Uhr (UTC+01:00). Ein Produkt der Bandpey GmbH.
Die Eckdaten dieser Seite als Bild (PNG, 1600 × 900), erstellt aus der amtlichen Bekanntmachung. © Bandpey GmbH; Nutzungsbedingungen. Faktenblatt herunterladen

Lose (1)

  1. Los LOT-0000: 4727F90301 - Prozedurale Anforderungen an Risikoentscheidungen im Atomrecht (PARAT)

    Dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) obliegt im Genehmigungsverfahren die Beurteilung der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge (§6 Abs. 2 Nr. 2 AtG). Bei der Ausfüllung ihres Beurteilungsspielraums trägt es die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung (Risikovorsorge). Dabei kann das BASE teils auf untergesetzliche Standardisierungen in Form des kerntechnischen Regelwerks zurückgreifen. Im Übrigen ist es Aufgabe des BASE, die Grenze zum hinnehmbaren Restrisiko anhand des Maßstabs praktischer Vernunft selbst zu bestimmen. Der Gesetzgeber macht hier vergleichsweise wenige Vorgaben. Soweit Bewertungskriterien fehlen, muss das BASE diesen Maßstab konkretisieren und für das Genehmigungsverfahren operationalisieren. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, insbesondere des derzeit nicht abschließend bestimmbaren Zeitraums für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle, gewinnen Fragen der Risikovorsorge zusätzlich an Bedeutung. Die damit einhergehenden Unsicherheiten könnten erhöhte Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Risikoentscheidungen begründen. Zugleich ist in der Forschung gut belegt, dass menschliche Entscheidungsfindung anfällig für systematische Verzerrungen ist, etwa durch die Nutzung von Heuristiken oder durch gruppendynamische Effekte. Diese Erkenntnisse werfen die Frage auf, inwiefern auch behördliche Entscheidungsprozesse, trotz institutioneller Einbettung und fachlicher Expertise, entsprechenden Einflüssen unterliegen können und ob hieraus spezifische Anforderungen an die Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren folgen. Ziel dieses Vorhabens ist es, zu klären, ob ein Handlungsbedarf zur Festlegung oder Präzisierung von Verfahrensvorgaben für behördliche Risikoentscheidungen im Atomrecht besteht. Außerdem sollen die Ergebnisse des Vorhabens dafür sensibilisieren, an welchen Stellen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens menschliche Entscheidungsfindung besonders fehleranfällig ist. Es soll ein gewinnbringender Dialog zwischen verschiedenen Rechtsgebieten zu diesen Fragestellungen angestoßen werden.

    CPV
    Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000)
    Frist

Verlauf

  1. 21. Oktober 2026, 12:27 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 1 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Einordnung

CPV-Codes

  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wann endet die Frist?

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 2. Dezember 2026, 08:00 Uhr (UTC+01:00).

Was wird beschafft (CPV)?

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

de-open.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 730 (2026-10-23) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 730 (2026-10-08) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 730 (2026-03-05) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 732 (2026-10-26) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • Etablierter AnbieterNeu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 730 (2024-12-10) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 04.11.2026

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
26. Oktober 2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

Markdown-Fassung