Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende der DAK-Gesundheit
Auf einen Blick
DAK-Gesundheit schreibt Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (CPV 66000000) aus. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 30. November 2026, 12:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt die DAK-G ihren bestellberechtigten Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad ohne oder mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - oder ein Spezialrad (wie Dreirad, Tandem, Rollstuhlfahrrad und E-Bike für Mitarbeitende mit Beeinträchtigungen (im Folgenden: Fahrrad") zur überwiegend privaten, aber auch dienstlichen Nutzung zur Verfügung.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 4. November 2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 23 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- DAK-Gesundheit, Hamburg, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (CPV 66000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 29. Oktober 2026, 15:53 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0001: Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende der DAK-Gesundheit
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum Zwecke der Überlassung an die Mitarbeitenden der DAK-G im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen gemäß den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen. (a) Dies betrifft insbesondere Abwicklung der Bestell-, Beendigungs-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Koordinierung und Management der Beziehungen/Leistungen, Inspektionsleistungen sowie - als rein optionale Leistungen - Instandhaltungsleistungen (Verschleißreparaturen). (b) Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragslaufzeit zwingend ein deutschlandweites Netz mit min. 5.000 stationären Fahrrad-Fachhändlern (Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung) sicherstellen, so dass alle Mitarbeitenden der DAK-G im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen geeigneten Fahrradhändler aufsuchen und sich ein Fahrrad aussuchen können, welches die DAK-G sodann leasen kann ["Muss"]. Zusätzlich kann der Auftragnehmer auch Online-Fachhändler anbieten [freiwillig/"kann"]; diese zählen nicht bei der verpflichtenden Zahl von min. 5.000 stationären Fahrrad-Fachhändlern mit. (c) Der Auftragnehmer stellt der DAK-G für die Durchführung/Abwicklung des Dienstradleasings ein Onlineportal zur Verfügung, welches die Vorgaben der Leistungsbeschreibung einhält. Das eingesetzte Onlineportal muss während der gesamten Vertragslaufzeit zwingend den schriftlichen Darstellungen des Auftragnehmers zum Onlineportal inkl. dem Onlineportal in Form des Testzugangs, welche mit dem Angebot eingereicht bzw. zur Verfügung gestellt wurden, entsprechen. (d) Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass die Leistungsausführung im Einklang mit allen gesetzlichen, behördlichen und sonstigen rechtlichen Regelungen steht und dem Zweck entsprechend durchgeführt werden kann. Sollte dies nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sein, muss er die DAK-G unverzüglich informieren. Die Parteien stimmen sich dann einvernehmlich über das weitere Vorgehen ab. Voranstehendes gilt insbesondere, wenn die Erlaubnis nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG nicht mehr vorliegt. (e) Einzelheiten zu Art, Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) sowie dem Preisblatt (Anlage B3). (2) Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebots an Diensträdern soll ein einheitlicher Dienstleister/Auftragnehmer (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) beauftragt werden. Der Auftragnehmer kann ein Dienstleister sein, der selbst Leasinggeber ist oder ein Leasingunternehmen als Nachunternehmen (sog. Dritter iSv. § 12) einbindet. Alternativ kann der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft sein, die aus einem Dienstleister und einem Leasingunternehmen besteht. Die DAK-G als Auftraggeberin schließt folgende Verträge/Vereinbarungen: (a) Dienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Dienstradleasings mit dem Auftragnehmer, (b) Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern als Grundlage für die Einzelleasingverträge mit dem Auftragnehmer [sofern der Auftragnehmer selbst Leasinggeber ist oder im Falle einer Bietergemeinschaft] bzw. mit dem vom Auftragnehmer eingebundenen Nachunternehmer [wenn Leasinggeber der Nachunternehmer des Auftragnehmers ist]. (3) Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebots an Diensträdern soll ein einheitlicher Dienstleister/Auftragnehmer (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) beauftragt werden. Der Auftragnehmer kann ein Dienstleister sein, der selbst Leasinggeber ist oder ein Leasingunternehmen als Nachunternehmen (sog. Dritter iSv. § 12) einbindet. Alternativ kann der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft sein, die aus einem Dienstleister und einem Leasingunternehmen besteht. Die DAK-G als Auftraggeberin schließt folgende Verträge/Vereinbarungen: (a) Dienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Dienstradleasings mit dem Auftragnehmer, (b) Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern als Grundlage für die Einzelleasingverträge mit dem Auftragnehmer [sofern der Auftragnehmer selbst Leasinggeber ist oder im Falle einer Bietergemeinschaft] bzw. mit dem vom Auftragnehmer eingebundenen Nachunternehmer [wenn Leasinggeber der Nachunternehmer des Auftragnehmers ist]. (4) Da die tatsächliche Menge während der Vertragslaufzeit vom tatsächlichen Bedarf der Mitarbeitenden der DAK-G abhängig ist, wird eine Abnahmemenge überhaupt bzw. in einem bestimmten Umfang nicht garantiert. Insofern besteht keine Abnahmeverpflichtung der DAK-G bzw. ihrer Mitarbeitenden überhaupt bzw. in einem bestimmten Umfang und im Falle des Nichtabrufs bzw. des Unterschreitens der geschätzten Menge kein Vergütungs- oder sonstiger Entschädigungs-/Ausgleichsanspruch des Auftragnehmers.
Verlauf
- 29. Oktober 2026, 15:53 Uhr (UTC+01:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
- 29. Oktober 2026, 15:53 Uhr (UTC+01:00): Änderung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
DAK-Gesundheit
Hamburg, DE
Einordnung
CPV-Codes
- 66000000: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- 66114000: Finanzierungs-Leasing
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 30. November 2026, 12:00 Uhr (UTC+01:00).
Wer ist der Auftraggeber?
DAK-Gesundheit, Hamburg, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (CPV 66000000) und Finanzierungs-Leasing (CPV 66114000).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
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OldenburgEtablierter AnbieterNeu bei öffentlichen Aufträgen
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VergebenAusschreibung
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Zuletzt geprüft am 07.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2794773c-809b-4836-8623-4cee51b31028
- Zuletzt geprüft
- 4. November 2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.