Der Zuschlag ist erteilt. Die Seite bleibt zum Nachschlagen erhalten.
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ex post: Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Proaktives Screening zur Früherkennung und Diagnostik von Vorhofflimmern"
Auf einen Blick
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen schreibt Dienstleistungen des Gesundheitswesens (CPV 85100000) in Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) aus. Der Zuschlag ist erteilt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Aus der Bekanntmachung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zum Angebot eines Versorgungsprogramms zur Früherkennung von Vorhofflimmern.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 8. November 2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- VergebenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Erfurt, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (CPV 85100000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 1. September 2026, 14:03 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0001: ex post: Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Proaktives Screening zur Früherkennung und Diagnostik von Vorhofflimmern"
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zum Angebot eines Versorgungsprogramms zur Früherkennung von Vorhofflimmern. Dies setzt sich aus einem Vorhofflimmer-Screening per App und einer Vorhofflimmer-Diagnostik zusammen. Das Vorhofflimmer-Screening umfasst die bis zu sechsmonatige Selbstmessung des Herzrhythmus durch die Versicherten der Auftraggeberin per App inklusive der medizinisch-technischen Prüfung und ärztlichen Validierung der Messergebnisse. Die Smartphone-App muss als Medizinprodukt der Klasse IIa oder IIb gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (= Medical Device Regulation/"MDR") zertifiziert sein. Die Vorhofflimmer-Diagnostik beinhaltet die sich im Falle des Verdachts auf Vorhofflimmern an das Vorhofflimmer-Screening anschließende ärztliche Diagnosestellung mittels eines bis zu 14-tägigen telemetrischen Event-EKG-Systems durch einen von dem Auftragnehmer eingebundenen, regional niedergelassenen Kardiologen bzw. Telekardiologen. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung, welcher den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhang 1 zur Anlage 1 beigefügt ist, zu entnehmen. Konkrete Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.3 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 25.000 Teilnehmer. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht (siehe weitere Einzelheiten Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Verlauf
- 3. August 2026: Zuschlag. Zuschlag an: Preventicus GmbH; Eingegangene Angebote: 1; Los LOT-0001.
- 1. September 2026, 14:03 Uhr (UTC+02:00): Zuschlagsbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Erfurt, DE
Leistungsort
- Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Weitere Beteiligte in der Bekanntmachung
- Preventicus GmbH (Bieter), Jena
- Preventicus GmbH (Zuschlag), Jena
Einordnung
CPV-Codes
- 85100000: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
- 85121230: Dienstleistungen von Kardiologen oder Lungenspezialisten
- 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- 72268000: Bereitstellung von Software
NUTS-Regionen
- DED21: Dresden, Kreisfreie Stadt
Amtliche Unterlagen
In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Erfurt, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Dienstleistungen des Gesundheitswesens (CPV 85100000), Dienstleistungen von Kardiologen oder Lungenspezialisten (CPV 85121230), Dienstleistungen in Verbindung mit Software (CPV 72260000) und Bereitstellung von Software (CPV 72268000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
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Zuletzt geprüft am 04.11.2026, 16:10 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung -
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Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Certolizumab pegol (ATC-Code nach WHO: L04AB05)
Zuletzt geprüft am 07.11.2026, 23:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1609e4d7-f401-4f70-b8f1-39ef0cc2e660
- Zuletzt geprüft
- 8. November 2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.