OffenAusschreibung 09.11.2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00)

Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027

Auf einen Blick

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH schreibt Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (CPV 90610000) in Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711) und Darmstadt-Dieburg (DE716) aus. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 9. November 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: Offenes Verfahren.

Aus der Bekanntmachung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Werkvertrag für die Ausführung von Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zunächst um 1 Jahr und im Anschluss daran um 1 weiteres Jahr zu verlängern (maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre). Die jeweilige Verlängerungsoption wird wirksam, wenn der Auftraggeber sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
(in 2 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Darmstadt, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711), Darmstadt-Dieburg (DE716)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (CPV 90610000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
7. Oktober 2026, 00:00 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Zuletzt veröffentlicht
23. Oktober 2026, 14:58 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027 – GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Frist 9. November 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00). Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (1)

  1. Los LOT-0001: Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027

    A. Ziele der Leistungserbringung Die Straßen- und Parkflächenreinigung sowie der Winterdienst dienen zur Erhaltung des vom Auftraggeber gewünschten Standards bzw. des gepflegten äußeren Eindruckes seiner Liegenschaft unter Berücksichtigung der erforderlichen Verkehrssicherheit. Sämtliche Tätigkeiten werden entsprechend der Leistungsbeschreibung (Mindestvorgabe, Turnus und ggf. Verfahren) und nach den gültigen Richtlinien bzw. nach den Erfordernissen und Pflegeanweisungen durchgeführt. B. Regeln, Hinweise und Informationen für die Leistungsausführung I. Allgemeine Beschreibung und Bestimmungen Es müssen Straßen, Parkplätze, Einfahrten, Rampen, Treppen, Auffahrten, Großflächen auf den Werken, Geh- und Radwege, Gebäudeeingänge, Tore, Notausgänge, Gasflaschenanlagen und Müllstationen und öffentlichen Gehwege, sowie der Anschlussstraßen verkehrssicher von Schnee und Eis geräumt bzw. mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln gestreut werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend den Festlegungen in den von ihm zur Erbringung der Leistung erstellten Räum- und Streuplänen während der winterlichen Einsatzzeit in eigener Zuständigkeit, rund um die Uhr, witterungsabhängig, das Erfordernis eines Einzeleinsatzes zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Auftraggebers und/oder der Polizei/Feuerwehr Folge zu leisten. Der Auftragnehmer hat sich über die zu erbringenden Leistungen und örtlichen Verhältnisse in den Straßen und Liegenschaften des Einsatzgebietes genau zu informieren und sein Personal über die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu belehren und in die entsprechenden Aufgaben einzuweisen. II. Straßenreinigung inkl. Entfernen von Unkraut und Grasbewuchs Das Reinigen von Verkehrsflächen dient im Einzelfall der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Verhinderung von Rutschgefahren z. B. Laubfall, starker Gras- und Kräuterwuchs), der Hygiene und der Ästhetik. Dabei sind die gesamten Verkehrsflächen zu reinigen. Dazu gehören: Straßenkehricht, Papiere, Kunststoffe, Dosen und ähnliche Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln. Laubfall ist abzukehren. Mechanische oder thermische Entfernung von Unkraut und Gras an Bordsteinkanten und Rinnen der Straßenflächen, Rinnen und Flächen (Ritzen zwischen den Pflastersteinen) der Parkplätze sowie Randsteine und Flächen der Gehwege. Heißarbeiten mit offener Flamme sind ausdrücklich verboten. Zugelassen sind ausschließlich das Heißschaum-Verfahren sowie Heißwasser- und Heißdampfgeräte. Die Straßenreinigung wird in Absprache viermal jährlich durchgeführt. Zur winterlichen Glättebekämpfung aufgebrachtes Streugut ist zum Ende der Wintersaison abzukehren und aufzunehmen. Übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist nicht zulässig und unbedingt zu vermeiden. III. Allgemeine Vorgaben zur Durchführung eines wirksamen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Winterdienstes Nutzung und Auswertung bestmöglicher Informationen über Wetterentwicklung oder Fahrbahnzustände. Verstärkte mechanische Schneeräumung, um möglichst viel Schnee und Eis mechanisch von der Straße zu entfernen und umso weniger auf physikalisch-chemischem Wege "wegtauen" zu müssen. Die Anwendung von Salzen mit hoher Tauwirksamkeit ermöglicht durch ein optimales Verhältnis zwischen getauter Eismenge und aufgebrachter Salzmenge eine Minimierung des Streusalzeinsatzes. Sehr wesentlich zur Salzmengenreduzierung ist die konsequente Anwendung von Feuchtsalz (FS 30), mit dem deutliche Salzeinsparungen bei gleichzeitig verbesserter Wirkung (schnellere Tauwirkung, längere Liegedauer, Wirksamkeit bei tiefen Temperaturen) erreicht werden können. Möglichst frühzeitiger Winterdiensteinsatz; je früher die Streuung erfolgt (vor Festfahren des Schnees) umso geringere Streumengen reichen aus. Optimierte und strategische Einsatzplanung, um im Bedarfsfall angepasst und schnell reagieren zu können. Ständig angepasste Streumengen im Einzelfall. Streusalz soll grundsätzlich wegeabhängig ausgebracht werden. Wenn größere Schneemengen beseitigt werden müssen, muss der Schnee verladen und an die dafür vorgesehenen und zugewiesenen Stellen in das Südgelände abtransportiert werden. Das Anhäufen von Schneemengen auf u. a. leeren Parkplätzen oder in Kurven ist nicht gestattet. Die fachgerechte Entsorgung von Winterdienstsplitt, Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut gehört zum Leistungsumfang. Der Auftragnehmer hat dieses fachgerecht und rechtskonform zu entsorgen und dabei die einschlägigen gesetzlichen und städtischen Bestimmungen, insbesondere die städtische Abfallsatzung zu beachten. Die erforderlichen Entsorgungsnachweise hierfür sind unaufgefordert in Kopie dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben. Die hierfür anfallenden Kosten sind in den Angebotspreis für die jeweiligen Leistungen, bei denen Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut anfällt, einzurechnen. IV. Winterliche Glättebekämpfung Die Glättebekämpfung auf Verkehrsflächen dient rechtlich der Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Bei einer Erststreuung ist im Regelfall mindestens 100 g/m2 Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 auszubringen. Aus Rechtsgründen sind zur Aufrechterhaltung des verkehrssicheren Zustandes im Laufe des Einsatztages Kontrollfahrten ggf. Wiederholungsmaßnahmen oder fortlaufendes Streuen geboten. Der Auftragnehmer hat bei den kombinierten Reinigungs- und Winterdienstarbeiten das Wettergeschehen in seinem Einsatzgebiet zu beobachten. Sobald Glätte auftritt, sind die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich einzuleiten. Es ist Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 zu verwenden. Der Auftragnehmer hat das Streugut zu beschaffen und in ausreichender Menge trocken einzulagern und vorzuhalten. Der Streuguteinsatz ist zu dokumentieren und nach Ende der Winterperiode dem Auftraggeber eine Aufstellung über den Verbrauch (in Tonnen) von Sand und Splitt vorzulegen. V. Schneeräumung und -streuung Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden LV

    CPV
    Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (CPV 90610000), Straßenkehrdienste (CPV 90612000), Schneeräumung (CPV 90620000)
    Ort
    Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711), Darmstadt-Dieburg (DE716)
    Frist

Verlauf

  1. 7. Oktober 2026, 00:00 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
  2. 23. Oktober 2026, 14:58 Uhr (UTC+02:00): Änderung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Darmstadt, DE

Leistungsort

  • Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
  • Darmstadt-Dieburg (DE716)

Einordnung

CPV-Codes

  • 90610000: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
  • 90612000: Straßenkehrdienste
  • 90620000: Schneeräumung

NUTS-Regionen

  • DE711: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
  • DE716: Darmstadt-Dieburg

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wann endet die Frist?

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 9. November 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00).

Wer ist der Auftraggeber?

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Darmstadt, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (CPV 90610000), Straßenkehrdienste (CPV 90612000) und Schneeräumung (CPV 90620000).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711) und Darmstadt-Dieburg (DE716).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

Offenes Verfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • WUNDER Service GmbH

    München - Allach-Untermenzing
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 906 (2026-10-13) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 906 (2026-08-19) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 906 (2026-10-26) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • RUWE GmbH

    Berlin
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 906 (2026-10-26) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 906 (2026-10-30) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026

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Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
6. November 2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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