(((etiCORE-Chipkartenbeschaffung
Auf einen Blick
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG schreibt Chipkarten (CPV 30162000) in Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) aus. Sie ist in 2 Lose aufgeteilt. Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 6.015.000 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Aus der Bekanntmachung
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit VDV-ETS, welchen diese zugunsten der deutschen ÖPNV-Branche schließt. Es handelt sich um die Vergabe eines Rahmenvertrages zugunsten Dritter, welcher die Bedingungen festlegt, zu welchen die Bezugsberechtigten (Verkehrsunternehmen und -verbünde) Einzelaufträge zur Lieferung von (((etiCORE-tauglichen Nutzermedien abschließen können. Gegenstand der Lieferleistungen sind kontaktlose Chipkarten. Das auf den Chipkarten befindliche (((etiCORE-Applet wird seitens VDV-ETS beigestellt. Dies ist in den Angebotspreis bereits einzukalkulieren. Die Entwicklung eines eigenen Applets durch den Auftragnehmer ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 7. November 2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Veröffentlichter Wert
- 6.015.000 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Köln, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Chipkarten (CPV 30162000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 2Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 8. September 2026, 16:03 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (2)
Los LOT-0001: NRW + HVV + DB
Der zu vergebende Auftrag stellt einen echten Rahmenvertrag (i.S.d. § 19 SektVO) zugunsten Dritter dar. Die in der Anlage 03 der Vertragsunterlagen als Bezugsberechtigte genannten Verkehrsunternehmen und -verbünde werden berechtigt, als Auftraggeber Einzelaufträge zu den Konditionen des Rahmenvertrages mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Der Rahmenvertrag beinhaltet den voraussichtlichen Umfang der zu erbringenden Lieferleistungen sowie die hierfür geforderte Vergütung und die Vertragsbedingungen. Er enthält eine schuldrechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers zum späteren Abschluss von Verträgen über die Lieferung von (((etiCORE-Chipkarten laut Leistungsbeschreibung mit den bezugsberechtigten Verkehrsunternehmen, bzw. -verbünden.Der Abruf der Lieferleistungen und deren weitere Abwicklung erfolgt durch die bezugsberechtigten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde selbst. Auftraggeber der Lieferleistungen sind demnach ausschließlich die Bezugsberechtigten. Die Bestellung soll über ein Online-Bestellportal, welches durch den Auftragnehmer ohne zusätzliche Kosten allen Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellt wird, erfolgen. Die während dieser Laufzeit zu vergebenden Leistungen umfassen unabhängig vom Ausgabezustand insgesamt eine verbindliche Abnahmemenge von insgesamt 6.684.000 Chipkarten und optionalen Abnahmemenge von insgesamt 8.116.800 Chipkarten, aufgeteilt auf 2 Teillose. Die geschätzte Abnahmemenge (inklusive der verbindlichen Mindestabnahmemenge) beträgt insgesamt 14.800.800 Stück Chipkarten. Diese Stückzahl wurde von VDV-ETS und den Bezugsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsanalyse ermittelt und spiegelt demnach den Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge aus dem Vertrag insgesamt wider. Allerdings sehen sich VDV-ETS und die Bezugsberechtigten aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, für die über die Mindestabnahmemenge hinausgehende Stückzahl eine Abnahmezusage einzugehen. Im Einzelnen ist der Umfang der Leistung der Anlage 03 "Bestellmengen" zu entnehmen. Die Bezugsberechtigten werden ihre Chipkarten zumindest im Ausgabezustand "individualised" abnehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Chipkarten weitestgehend im Zustand "configured" abgerufen werden. Über den geschätzten Bedarf hinaus können zur Deckung nicht detailliert planbarer Bedarfe weitere 1.480.080 Stück Chipkarten (i. H. v. 10 % der geschätzten Abnahmemenge) bis zu einer optionalen Höchstmenge von 16.280.880 Stück Chipkarten aus den ausgeschriebenen Rahmenverträgen bezogen werden. Die Bezugsberechtigten haben für die Umstellung vom bisherigen Standard "VDV-Kernapplikation" auf den neuen Standard "(((etiCORE" Zeit vom 01.12.2026 - 30.11.2031. Sämtliche, zum Ende dieses Zeitraumes noch im Feld befindlichen Chipkarten müssen bis zum 01.12.2031 ausgetauscht werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2031 eine hohe Nachfrage an Chipkarten entsteht, auch von Bezugsberechtigten, die diese Mengen bislang noch nicht angemeldet haben. Ort der Leistung/Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des auftraggebenden Bezugsberechtigten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Los LOT-0002: Deutschland ohne NRW, HVV, DB
Der zu vergebende Auftrag stellt einen echten Rahmenvertrag (i.S.d. § 19 SektVO) zugunsten Dritter dar. Die in der Anlage 03 der Vertragsunterlagen als Bezugsberechtigte genannten Verkehrsunternehmen und -verbünde werden berechtigt, als Auftraggeber Einzelaufträge zu den Konditionen des Rahmenvertrages mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Der Rahmenvertrag beinhaltet den voraussichtlichen Umfang der zu erbringenden Lieferleistungen sowie die hierfür geforderte Vergütung und die Vertragsbedingungen. Er enthält eine schuldrechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers zum späteren Abschluss von Verträgen über die Lieferung von (((etiCORE-Chipkarten laut Leistungsbeschreibung mit den bezugsberechtigten Verkehrsunternehmen, bzw. -verbünden.Der Abruf der Lieferleistungen und deren weitere Abwicklung erfolgt durch die bezugsberechtigten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde selbst. Auftraggeber der Lieferleistungen sind demnach ausschließlich die Bezugsberechtigten. Die Bestellung soll über ein Online-Bestellportal, welches durch den Auftragnehmer ohne zusätzliche Kosten allen Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellt wird, erfolgen. Die während dieser Laufzeit zu vergebenden Leistungen umfassen unabhängig vom Ausgabezustand insgesamt eine verbindliche Abnahmemenge von insgesamt 6.684.000 Chipkarten und optionalen Abnahmemenge von insgesamt 8.116.800 Chipkarten, aufgeteilt auf 2 Teillose. Die geschätzte Abnahmemenge (inklusive der verbindlichen Mindestabnahmemenge) beträgt insgesamt 14.800.800 Stück Chipkarten. Diese Stückzahl wurde von VDV-ETS und den Bezugsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsanalyse ermittelt und spiegelt demnach den Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge aus dem Vertrag insgesamt wider. Allerdings sehen sich VDV-ETS und die Bezugsberechtigten aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, für die über die Mindestabnahmemenge hinausgehende Stückzahl eine Abnahmezusage einzugehen. Im Einzelnen ist der Umfang der Leistung der Anlage 03 "Bestellmengen" zu entnehmen. Die Bezugsberechtigten werden ihre Chipkarten zumindest im Ausgabezustand "individualised" abnehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Chipkarten weitestgehend im Zustand "configured" abgerufen werden. Über den geschätzten Bedarf hinaus können zur Deckung nicht detailliert planbarer Bedarfe weitere 1.480.080 Stück Chipkarten (i. H. v. 10 % der geschätzten Abnahmemenge) bis zu einer optionalen Höchstmenge von 16.280.880 Stück Chipkarten aus den ausgeschriebenen Rahmenverträgen bezogen werden. Die Bezugsberechtigten haben für die Umstellung vom bisherigen Standard "VDV-Kernapplikation" auf den neuen Standard "(((etiCORE" Zeit vom 01.12.2026 - 30.11.2031. Sämtliche, zum Ende dieses Zeitraumes noch im Feld befindlichen Chipkarten müssen bis zum 01.12.2031 ausgetauscht werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2031 eine hohe Nachfrage an Chipkarten entsteht, auch von Bezugsberechtigten, die diese Mengen bislang noch nicht angemeldet haben. Ort der Leistung/Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des auftraggebenden Bezugsberechtigten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Verlauf
- 8. September 2026, 16:03 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Leistungsort
- Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Einordnung
CPV-Codes
- 30162000: Chipkarten
NUTS-Regionen
- DEA23: Köln, Kreisfreie Stadt
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Köln, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Chipkarten (CPV 30162000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23).
Wie hoch ist der geschätzte Wert?
Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 6.015.000 € zzgl. MwSt.
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Ja, in 2 Lose: NRW + HVV + DB und Deutschland ohne NRW, HVV, DB.
Welche Verfahrensart gilt?
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b501207a-c21f-4294-9226-b64f0d00d07c
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.