Der Zuschlag ist erteilt. Die Seite bleibt zum Nachschlagen erhalten.
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B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Auf einen Blick
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder) schreibt Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (CPV 71000000) in Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403) aus. Der Zuschlag ist erteilt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Aus der Bekanntmachung
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph.1-6, Objektplanung Ingenieurbauwerk Stützwand, Lph. 1-6, Tragwerksplanung, Lph. 1-3 und 6
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- VergebenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder), Hoppegarten, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (CPV 71000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 15. Oktober 2026, 09:43 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0001: B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Verlauf
- 12. Oktober 2026: Zuschlag. Zuschlag an: Ingenieurbüro proVIA; Auftragswert: 178.876,70 € zzgl. MwSt.; Eingegangene Angebote: 3; Los LOT-0001.
- 15. Oktober 2026, 09:43 Uhr (UTC+02:00): Zuschlagsbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
Hoppegarten, DE
Leistungsort
- Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Weitere Beteiligte in der Bekanntmachung
- Ingenieurbüro proVIA (Bieter), Beelitz
- Ingenieurbüro proVIA (Zuschlag), Beelitz
Einordnung
CPV-Codes
- 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
NUTS-Regionen
- DE403: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Amtliche Unterlagen
In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder), Hoppegarten, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (CPV 71000000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
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Weitere veröffentlichte Ausschreibungen dieses Auftraggebers in den indexierten Bekanntmachungen, offene zuerst.
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OffenAusschreibung
B169 AS A13 - OU Plessa Baugrund
Zuletzt geprüft am 27.10.2026, 04:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/193ee972-08fc-4150-b873-2db2272c931e
- Zuletzt geprüft
- 27. Oktober 2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.