Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Oldenburg Stadt“
Auf einen Blick
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) schreibt Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000) in Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943), Oldenburg, Landkreis (DE94D) und Ammerland (DE946) aus. Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).
Aus der Bekanntmachung
Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündel „Oldenburg Stadt“ im Gebiet der Stadt Oldenburg mit abgehenden Linienabschnitten in die benachbarten Gebietskörperschaften Landkreis Oldenburg, Landkreis Ammerland und Landkreis Wesermarsch. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42–44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 9,126 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation gilt für hinzutretende Personenverkehrsdienste aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Der ÖDA wird zunächst mit einer Laufzeit von zehn Jahren vergeben. Er wird eine Regelung beinhalten, die eine Option zur Verlängerung der Laufzeit auf 15 Jahre vorsieht. Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- Status unbekanntAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN), Bremen, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943), Oldenburg, Landkreis (DE94D), Ammerland (DE946), Wesermarsch (DE94G)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 9. Oktober 2026, 11:25 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Oldenburg Stadt“
Siehe Beschreibung bei 2.1. Verfahren.
Verlauf
- 9. Oktober 2026, 11:25 Uhr (UTC+02:00): Vorinformation Bekanntmachung, Version 01 (Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Bremen, DE
Leistungsort
- Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
- Oldenburg, Landkreis (DE94D)
- Ammerland (DE946)
- Wesermarsch (DE94G)
Einordnung
CPV-Codes
- 60112000: Öffentlicher Verkehr (Straße)
NUTS-Regionen
- DE943: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
- DE94D: Oldenburg, Landkreis
- DE946: Ammerland
- DE94G: Wesermarsch
Amtliche Unterlagen
In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN), Bremen, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943), Oldenburg, Landkreis (DE94D), Ammerland (DE946) und Wesermarsch (DE94G).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bf54380e-f9d6-494f-b0c9-4362644b5c56
- Zuletzt geprüft
- 6. November 2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.