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Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung der Förderrichtlinie „Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster“
Auf einen Blick
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schreibt Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (CPV 75131000) in Berlin (DE300) aus. Sie ist abgelaufen. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 1. Oktober 2026, 23:59 Uhr (UTC+02:00) und einen geschätzten Wert von 2.520.000 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
Die industrielle Bioökonomie bietet enormes Potenzial für nachhaltiges Wachstum, indem sie fossile Rohstoffe durch erneuerbare biologische Ressourcen ersetzt, Klimaziele erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. In der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren ist Deutschland gut aufgestellt. Die bisherigen Fördermaßnahmen anderer Ressorts sowie der Bundesländer zeigen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab umsetzbar sind. Es mangelt jedoch an der breiten Umsetzung bioökonomischer Produkte und Verfahren im industriellen Maßstab. Daher wurde zur Unterstützung der Transformation der Wirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaftsform das Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ initiiert, das mit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ vom 16. Dezember 2020 am 29. Dezember 2020 (BAnz AT 28.12.2020 B2) startete. Diese Förderrichtlinie wurde durch die am 27. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentliche „Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster" (BAnz AT 27.09.2024 B1) abgelöst. Ziel des Programms ist es, das Potenzial neuer biobasierter Verfahren für die Industrie zu erschließen und nachhaltige Produkte in die breite Anwendung zu transferieren. Um die wirtschaftlichen und technischen Risiken der Entwicklung und Markteinführung zu verringern, soll durch die Förderung frühzeitig das Potenzial biobasierter Produkte und Verfahren demonstriert werden. Gefördert werden Projekte, die ein hohes Potenzial für die industrielle Anwendung, die Schaffung neuer Wertschöpfung und von neuen Arbeitsplätzen besitzen, die Marktposition der beteiligten Unternehmen stärken und einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 8. November 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- AbgelaufenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Frist abgelaufen (vor 38 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Veröffentlichter Wert
- 2.520.000 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Berlin (DE300)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (CPV 75131000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 1. September 2026, 16:20 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Zuletzt veröffentlicht
- 16. September 2026, 10:37 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung der Förderrichtlinie „Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster“
Die industrielle Bioökonomie bietet enormes Potenzial für nachhaltiges Wachstum, indem sie fossile Rohstoffe durch erneuerbare biologische Ressourcen ersetzt, Klimaziele erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. In der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren ist Deutschland gut aufgestellt. Die bisherigen Fördermaßnahmen anderer Ressorts sowie der Bundesländer zeigen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab umsetzbar sind. Es mangelt jedoch an der breiten Umsetzung bioökonomischer Produkte und Verfahren im industriellen Maßstab. Daher wurde zur Unterstützung der Transformation der Wirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaftsform das Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ initiiert, das mit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ vom 16. Dezember 2020 am 29. Dezember 2020 (BAnz AT 28.12.2020 B2) startete. Diese Förderrichtlinie wurde durch die am 27. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentliche „Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster" (BAnz AT 27.09.2024 B1) abgelöst. Ziel des Programms ist es, das Potenzial neuer biobasierter Verfahren für die Industrie zu erschließen und nachhaltige Produkte in die breite Anwendung zu transferieren. Um die wirtschaftlichen und technischen Risiken der Entwicklung und Markteinführung zu verringern, soll durch die Förderung frühzeitig das Potenzial biobasierter Produkte und Verfahren demonstriert werden. Gefördert werden Projekte, die ein hohes Potenzial für die industrielle Anwendung, die Schaffung neuer Wertschöpfung und von neuen Arbeitsplätzen besitzen, die Marktposition der beteiligten Unternehmen stärken und einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Verlauf
- 1. September 2026, 16:20 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 02 (Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung). Amtliche Bekanntmachung
- 16. September 2026, 10:37 Uhr (UTC+02:00): Änderung Bekanntmachung, Version 01 (Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Leistungsort
- Berlin (DE300)
Einordnung
CPV-Codes
- 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
- 79411100: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
- 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
- 75130000: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
NUTS-Regionen
- DE300: Berlin
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 1. Oktober 2026, 23:59 Uhr (UTC+02:00).
Wer ist der Auftraggeber?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (CPV 75131000), Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (CPV 79411100), Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000) und Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (CPV 75130000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Berlin (DE300).
Wie hoch ist der geschätzte Wert?
Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 2.520.000 € zzgl. MwSt.
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
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Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c20d44c7-3ea3-4952-b0bd-c349d0a44c49
- Zuletzt geprüft
- 8. November 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.