OffenAusschreibung 08.12.2026, 12:00 Uhr (UTC+01:00)

Stadtbezirk V - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und Grünanlagen/Kinderspielplätzen 2027

Auf einen Blick

Grün und Gruga schreibt Baumpflege (CPV 77211500) in Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13) aus. Sie ist in 2 Lose aufgeteilt. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 8. Dezember 2026, 12:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: Offenes Verfahren.

Aus der Bekanntmachung

Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 7. November 2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00)
Frist
(in 30 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Grün und Gruga, Essen, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Baumpflege (CPV 77211500)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00)
Lose
2Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
5. November 2026, 12:51 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Stadtbezirk V - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und Grünanlagen/Kinderspielplätzen 2027 – Grün und Gruga, Frist 8. Dezember 2026, 12:00 Uhr (UTC+01:00). Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (2)

  1. Los LOT-0001: Amt für Straßen und Verkehr

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk V der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    CPV
    Baumpflege (CPV 77211500)
    Ort
    Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
    Frist
  2. Los LOT-0002: Grün und Gruga

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk V der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    CPV
    Baumpflege (CPV 77211500)
    Ort
    Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
    Frist

Verlauf

  1. 5. November 2026, 12:51 Uhr (UTC+01:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Grün und Gruga
Essen, DE

Leistungsort

  • Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)

Einordnung

CPV-Codes

  • 77211500: Baumpflege

NUTS-Regionen

  • DEA13: Essen, Kreisfreie Stadt

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wann endet die Frist?

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 8. Dezember 2026, 12:00 Uhr (UTC+01:00).

Wer ist der Auftraggeber?

Grün und Gruga, Essen, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Baumpflege (CPV 77211500).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Ja, in 2 Lose: Amt für Straßen und Verkehr und Grün und Gruga.

Welche Verfahrensart gilt?

Offenes Verfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 772 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 772 (2026-10-07) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 772 (2026-10-30) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 772 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 772 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers

Weitere veröffentlichte Ausschreibungen dieses Auftraggebers in den indexierten Bekanntmachungen, offene zuerst.

Quelle

Herausgeber
TED
Zuletzt geprüft
7. November 2026, 07:11 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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