Offenes Verfahren über die Fahrten von 211 geistig und körperlich behinderter Kinder zur Rembergschule (Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr) und zurück
Auf einen Blick
Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration schreibt Personensonderbeförderung (Straße) (CPV 60130000) in Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt (DEA16) aus. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 9. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00) und einen geschätzten Wert von 6.250.000 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig / sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind derzeit 211 Schüler/innen (Stand: 10.09.2026) zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Auftragsgegenstand: (1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind. (2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen. (3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten. (4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen. Leistungsdurchführung: (1) Das Unternehmen verpflichtet sich, a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung). b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen. c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern. e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist. g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist. Fahrzeuge: (1) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 1 Tag)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
- Veröffentlichter Wert
- 6.250.000 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration, Mülheim an der Ruhr, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt (DEA16)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Personensonderbeförderung (Straße) (CPV 60130000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 2. Oktober 2026, 10:02 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
- Zuletzt veröffentlicht
- 7. Oktober 2026, 11:25 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Offenes Verfahren zur Beförderung von 211 geistig und körperlich behinderten Kindern
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig / sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind derzeit 211 Schüler/innen (Stand: 10.09.2026) zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Auftragsgegenstand: (1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind. (2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen. (3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten. (4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen. Leistungsdurchführung: (1) Das Unternehmen verpflichtet sich, a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung). b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen. c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern. e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist. g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist. Fahrzeuge: (1) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Verlauf
- 2. Oktober 2026, 10:02 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
- 7. Oktober 2026, 11:25 Uhr (UTC+02:00): Änderung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration
Mülheim an der Ruhr, DE
Leistungsort
- Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt (DEA16)
Einordnung
CPV-Codes
- 60130000: Personensonderbeförderung (Straße)
NUTS-Regionen
- DEA16: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 9. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00).
Wer ist der Auftraggeber?
Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration, Mülheim an der Ruhr, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Personensonderbeförderung (Straße) (CPV 60130000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt (DEA16).
Wie hoch ist der geschätzte Wert?
Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 6.250.000 € zzgl. MwSt.
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
Reisebüro Wöhrle GmbH
OberderdingenKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)VPO GmbH
Birkenfeld (Württemberg)KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
Spedition Kübler GmbH
MichelfeldKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers
Weitere veröffentlichte Ausschreibungen dieses Auftraggebers in den indexierten Bekanntmachungen, offene zuerst.
-
OffenAusschreibung
Sanierung und Erweiterung der GGS Zunftmeisterstraße, Mülheim an der Ruhr
Zuletzt geprüft am 04.11.2026, 13:10 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung -
AbgelaufenAusschreibung
Gym Otto-Pankok-Schule, Errichtung Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude
Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 14:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung -
AbgelaufenAusschreibung
GGS Steigerweg Erweiterung - Totalübernehmer NT02
Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung -
AbgelaufenAusschreibung
Ersatzneubau Hallenbad Heißen - Landschaftsbauarbeiten
Zuletzt geprüft am 07.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung -
AbgelaufenAusschreibung
Ersatzneubau Hallenbad Heißen - Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c226874d-30ea-47ae-b263-dc7c07dd8e54
- Zuletzt geprüft
- 6. November 2026, 19:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.