OffenAusschreibung

MKK-Brückenschule-BK

Auf einen Blick

Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft schreibt Bau von Grundschulen (CPV 45214210) in Main-Kinzig-Kreis (DE719) aus. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Aus der Bekanntmachung

Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines neuen mehrgeschossigen freistehenden Grundschulgebäudes mit einer integrierten Einfeld-Sporthalle einschließlich deren Außenanlage.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 8. November 2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hanau, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Main-Kinzig-Kreis (DE719)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Bau von Grundschulen (CPV 45214210)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
1. September 2026, 13:48 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: MKK-Brückenschule-BK – Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (1)

  1. Los LOT-0000: MKK-Brückenschule-BK

    Der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger, vertreten durch dessen zuständiges Amt 65 - Schulbau und Liegenschaften - (nachfolgend auch als "Auftraggeber" oder "AG" bezeichnet) beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines neuen mehrgeschossigen freistehenden Grundschulgebäudes mit einer integrierten Einfeld-Sporthalle einschließlich deren Außenanlage auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege einer Totalübernehmervergabe. Der Auftraggeber verfolgt dabei das Ziel, ein den heutigen und erwartbar künftigen Anforderungen gerecht werdendes, architektonisch und städtebaulich unter Berücksichtigung aller insbesondere pädagogischen und neuzeitlich technischen Erfordernissen individuell gestaltetes, qualitativ hochwertiges Lernhaus-Clusterschulgebäude in bestmöglich kurzer Planungs- und Bauzeit zu entrichten, dessen Erstbezug spätestens zu Beginn des Schuljahres 2028/2029 erfolgen soll, wenn erforderlich zwar später, aber schnellstmöglich danach. Vergütet werden die Leistungen auf der Grundlage der Vereinbarung eines generell pauschalen Festpreises. Die funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und die weiteren Vergabe- und Vertragsunterlagen bestimmen den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Kalkulatorische Annahmen des Auftragnehmers werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich vorgesehen oder vom Auftraggeber im finalen Angebot ausdrücklich anerkannt werden. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst sämtliche Planungs- und Bauleistungen, die zur genehmigungsfähigen, funktionsgerechten, bezugsfertigen und schlüsselfertigen Errichtung des Schulgebäudes einschließlich der integrierten Einfeld-Sporthalle und der Außenanlagen erforderlich sind. Dies schließt insbesondere die Erstellung und Einreichung sämtlicher Genehmigungsunterlagen, des Bauantrags und eines erforderlichen Antrags auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden ein. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen können vom Auftragnehmer nach eigener fachlicher Prüfung vollständig, teilweise oder nicht übernommen werden, soweit die Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmen. Übernimmt oder verwendet der Auftragnehmer vorhandene Planungsinhalte, werden diese Bestandteil seiner eigenen Planung. Er trägt auch insoweit die vollständige Planungs-, Koordinations- und Erfolgsverantwortung. Das Vorhaben ist innerhalb des durch den Bebauungsplan "Neue Brückenschule" der Stadt Bruchköbel und die übrigen Vergabeunterlagen bestimmten Baufelds zu planen und zu verwirklichen.

    CPV
    Bau von Grundschulen (CPV 45214210)
    Ort
    Main-Kinzig-Kreis (DE719)

Verlauf

  1. 1. September 2026, 13:48 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Hanau, DE

Leistungsort

  • Main-Kinzig-Kreis (DE719)

Einordnung

CPV-Codes

  • 45214210: Bau von Grundschulen

NUTS-Regionen

  • DE719: Main-Kinzig-Kreis

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hanau, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Bau von Grundschulen (CPV 45214210).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Main-Kinzig-Kreis (DE719).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

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    Ort
    DE719 (Hessen)
    Frist
    Keine Frist in der Bekanntmachung
    CPV
    45214210
    Zuletzt geprüft am 07.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
8. November 2026, 08:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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