OffenAusschreibung

Erweiterung Kindertagesstätte „Regenbogen“ um zwei Krippengruppen – Markt Schneeberg

Auf einen Blick

Markt Schneeberg schreibt Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (CPV 71240000) in Miltenberg (DE269) aus. Sie ist in 5 Lose aufgeteilt. Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 615.000 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Aus der Bekanntmachung

Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ um zwei Krippengruppen (Umbau Gartenweg 5), Lose 1–5 - Markt Schneeberg

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 4. November 2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)
Veröffentlichter Wert
615.000 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Markt Schneeberg, Schneeberg, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Miltenberg (DE269)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (CPV 71240000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)
Lose
5Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
29. Oktober 2026, 13:34 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 04.11.2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Erweiterung Kindertagesstätte „Regenbogen“ um zwei Krippengruppen – Markt Schneeberg – Markt Schneeberg. Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (5)

  1. Los LOT-0001: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume

    Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude und Innenräume ab LPh 2 bis LPh 9 gem. § 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise (LPh 2 bis 3). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

    CPV
    Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (CPV 71221000)
    Ort
    Miltenberg (DE269)
  2. Los LOT-0002: Los 2: Objektplanung Freianlagen/Außenanlagen

    Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Freianlagen/Außenanlagen, LPh 1 bis 9, gem. § 39 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

    CPV
    Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (CPV 71222000)
    Ort
    Miltenberg (DE269)
  3. Los LOT-0003: Los 3: Fachplanung Tragwerk

    Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk, LPh 1 bis 6, gem. § 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

    CPV
    Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (CPV 71327000)
    Ort
    Miltenberg (DE269)
  4. Los LOT-0004: Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

    Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1 bis 3), LPh 1 bis 9, gem. § 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

    CPV
    Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (CPV 71321000), Heizungsplanung (CPV 71321200), Beratung im Bereich Sanitärinstallation (CPV 71321300), Beratung im Bereich Belüftung (CPV 71321400)
    Ort
    Miltenberg (DE269)
  5. Los LOT-0005: Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro

    Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4 bis 6), LPh 1 bis 9, gem. § 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die LPh 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

    CPV
    Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (CPV 71321000), Planung von Stromversorgungssystemen (CPV 71323100)
    Ort
    Miltenberg (DE269)

Verlauf

  1. 29. Oktober 2026, 13:34 Uhr (UTC+01:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
  2. 29. Oktober 2026, 13:34 Uhr (UTC+01:00): Änderung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Markt Schneeberg
Schneeberg, DE

Leistungsort

  • Miltenberg (DE269)

Einordnung

CPV-Codes

  • 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
  • 71221000: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
  • 71222000: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
  • 71327000: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
  • 71321000: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
  • 71321200: Heizungsplanung
  • 71321300: Beratung im Bereich Sanitärinstallation
  • 71321400: Beratung im Bereich Belüftung
  • 71323100: Planung von Stromversorgungssystemen

NUTS-Regionen

  • DE269: Miltenberg

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Markt Schneeberg, Schneeberg, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (CPV 71240000), Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (CPV 71221000), Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (CPV 71222000), Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (CPV 71327000), Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (CPV 71321000), Heizungsplanung (CPV 71321200), Beratung im Bereich Sanitärinstallation (CPV 71321300), Beratung im Bereich Belüftung (CPV 71321400) und 1 weitere.

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Miltenberg (DE269).

Wie hoch ist der geschätzte Wert?

Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 615.000 € zzgl. MwSt.

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Ja, in 5 Lose: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Los 2: Objektplanung Freianlagen/Außenanlagen, Los 3: Fachplanung Tragwerk, Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS und Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro.

Welche Verfahrensart gilt?

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 712 (2026-11-03) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • BEGS GmbH

    Traunstein
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 712 (2026-10-05) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 712 (2026-11-03) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 712 (2026-09-24) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 712 (2026-10-07) Nachweis · geprüft am 07.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 07.11.2026

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
4. November 2026, 14:10 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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