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Pfortendienst Zeughausstraße
Auf einen Blick
Bezirksregierung Köln schreibt Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (CPV 79710000) in Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) aus. Sie ist abgelaufen. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 27. Oktober 2026, 12:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Wach-, Empfangs- und Pförtnerdiensten an der Hauptpforte und der Autopforte im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 7. November 2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- AbgelaufenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Frist abgelaufen (vor 11 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Bezirksregierung Köln, Münster, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (CPV 79710000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 25. September 2026, 16:18 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0001: Pfortendienst Zeughausstraße
1. Aufgaben des Sicherheitspersonals Im Folgenden werden die wesentlichen Aufgaben des Pfortenpersonals dargestellt. Im Sinne einer Aufgabe, die im Vergleich zu anderen Aufgaben den höchsten Zeitanteil einnimmt - ohne, dass bloße Wachsamkeit in Leerlaufzeiten als eigene Aufgabe gewertet wird - ist nach Einschätzung der Auftraggeberin die Zutrittskontrolle als Hauptaufgabe an beiden Pforten zu bewerten. Hauptpforte: - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden: Kontrollen des ein- und ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehrs finden grundsätzlich im gesamten Leistungszeitraum statt. An der Hauptpforte besteht geringfügiger Verkehr an zu kontrollierenden Beschäftigten und Dienstleistern. Der Umfang zu kontrollierender Besucher variiert stark. An zwei Wochentagen herrscht im Zeitraum 7 bis 15 Uhr stets starker Besucherverkehr. Darüber hinaus ist immer mit vereinzeltem Besucherverkehr oder immer wieder bei größeren Veranstaltungen mit kurzfristig erhöhtem Kontrollaufwand zu rechnen. - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Vermittlung von Telefongesprächen außerhalb der Dienstzeiten der Telefonzentrale (15 - 20 Uhr). - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung, Beleuchtung, Türsteuerung etc.) - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. Autopforte: - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden: Kontrollen des ein- und ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehrs finden grundsätzlich im gesamten Leistungszeitraum statt. Anders als an der Hauptpforte nutzen Beschäftigte an der Autopforte keinen separaten Zugang und sind daher vom Pfortenpersonal auf Dienstausweise zu kontrollieren. Dies führt zu hohem Kontrollaufwand insbesondere zu Dienstbeginn (ca. 6.30 Uhr bis 10 Uhr). Darüber hinaus besteht auch an der Autopforte im gesamten Leistungszeitraum geringfügiger Verkehr an Dienstleistern sowie vereinzelt Besucherverkehr. - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung, Beleuchtung, Türsteuerung etc.) - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. Mobile Sicherheitskraft: - Unterstützung und Pausenvertretung an beiden Pforten 2. Einsatzzeiten / Anzahl der Kräfte Die Pforten sind wie folgt zu besetzen: Hauptpforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Autopforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Mobile Sicherheitskraft: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:30 Uhr Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass die o. g. Posten im Rahmen der o. g. Einsatzzeiten besetzt sind. Die mobile Sicherheitskraft kann dabei zur Vertretung der Pausenzeiten an Haupt- und Autopforte eingesetzt werden. ? 3. Optionale Leistungen Auf Anweisung des Auftraggebers ist beispielsweise im Falle von Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts zusätzliches Personal (maximal 5 Kräfte gleichzeitig) zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Personalanforderungen des Auftraggebers sind zu bedienen, sofern sie 48h vor dem Einsatz eingehen.
Verlauf
- 25. September 2026, 16:18 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Bezirksregierung Köln
Münster, DE
Leistungsort
- Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Einordnung
CPV-Codes
- 79710000: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
- 71700000: Kontroll- und Überwachungsleistungen
- 79713000: Bewachungsdienste
- 79714000: Überwachungsdienste
NUTS-Regionen
- DEA23: Köln, Kreisfreie Stadt
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 27. Oktober 2026, 12:00 Uhr (UTC+01:00).
Wer ist der Auftraggeber?
Bezirksregierung Köln, Münster, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (CPV 79710000), Kontroll- und Überwachungsleistungen (CPV 71700000), Bewachungsdienste (CPV 79713000) und Überwachungsdienste (CPV 79714000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
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Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a2afd2a1-689b-4e0f-b1eb-3e7f5041aab0
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026, 02:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.