Wartung, Inspektion und Prüfung von RWA-Anlagen in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock - VOEK 604-25
Auf einen Blick
Diese Ausschreibung betrifft Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (CPV 50711000). Die Bekanntmachung nennt als Frist den 2. Dezember 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: de-open.
Aus der Bekanntmachung
Wartung und Sichtkontrolle Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA-Anlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA - Anlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: erfolgt im Intervall: einmal jährlich umfasst die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen Komponenten, Teile und Funktionen, wie z.B.: Auslöser, Steuerungen, Lichtkuppeln, Fenster, Sensoren, Zuluftöffnungen, Lüftungsfunktion erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. DIN 18232 Teil 2 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV ist durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage zu dokumentieren, vgl. DIN 18232 Teil 2 der AN prüft und informiert die AG ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese aktualisiert bzw. vervollständigt Sichtkontrolle Die Sichtkontrolle bzw. Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet: erfolgt, entsprechend der nachfolgenden Kennzeichnung oder gemäß der Bestandsliste in Anlage 1, entweder durch den Betreiber oder den AN. erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08) - eine dieser Sichtkontrollen erfolgt zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle - für die zweite Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben, wenn diese durch den AN durchgeführt werden soll der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung) zu prüfen)
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 24 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (CPV 50711000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- de-openAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 21. Oktober 2026, 07:30 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Wartung, Inspektion und Prüfung von RWA-Anlagen in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock - VOEK 604-25
Wartung und Sichtkontrolle Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA-Anlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA - Anlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: erfolgt im Intervall: einmal jährlich umfasst die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen Komponenten, Teile und Funktionen, wie z.B.: Auslöser, Steuerungen, Lichtkuppeln, Fenster, Sensoren, Zuluftöffnungen, Lüftungsfunktion erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. DIN 18232 Teil 2 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV ist durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage zu dokumentieren, vgl. DIN 18232 Teil 2 der AN prüft und informiert die AG ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese aktualisiert bzw. vervollständigt Sichtkontrolle Die Sichtkontrolle bzw. Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet: erfolgt, entsprechend der nachfolgenden Kennzeichnung oder gemäß der Bestandsliste in Anlage 1, entweder durch den Betreiber oder den AN. erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08) - eine dieser Sichtkontrollen erfolgt zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle - für die zweite Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben, wenn diese durch den AN durchgeführt werden soll der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung) zu prüfen)
Verlauf
- 21. Oktober 2026, 07:30 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 1 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Einordnung
CPV-Codes
- 50711000: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 2. Dezember 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00).
Was wird beschafft (CPV)?
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (CPV 50711000).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
de-open.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
Kurzawa Brandschutz GmbH
Castrop RauxelKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen AufträgenKratz & Kusen GmbH
SchwalmtalKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen AufträgenHeinrich Wana GmbH
BerlinKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen AufträgenISM Ion Science Messtechnik GmbH
MettmannKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Abschleppdienst Widliczek GmbH
DortmundKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b78b2764e370b988
- Zuletzt geprüft
- 26. Oktober 2026, 15:21 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.