Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Harz
Auf einen Blick
Landkreis Harz schreibt Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000) in Harz (DEE09) aus. Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).
Aus der Bekanntmachung
Der Landkreis Harz beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB, Betreiber: Dornbergsweg 7 38855 Wernigerode) direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 3 ÖPNVG LSA . Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Regionalverkehr und im Stadtverkehr Wernigerode wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW im Gebiet des Landkreises Harz mit einzelnen ausbrechenden Linienabschnitten in die benachbarten Landkreise Börde, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz, Goslar und Wolfenbüttel. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 7,5 Mio. Nutzwagenkilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 0,5 Mio. Nutzwagenkilometer im Linienbedarfsverkehr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- Status unbekanntAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Landkreis Harz, Halberstadt, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Harz (DEE09)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 21. Oktober 2026, 10:31 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Harz
Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.
Verlauf
- 21. Oktober 2026, 10:31 Uhr (UTC+02:00): Vorinformation Bekanntmachung, Version 01 (Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Landkreis Harz
Halberstadt, DE
Leistungsort
- Harz (DEE09)
Einordnung
CPV-Codes
- 60112000: Öffentlicher Verkehr (Straße)
NUTS-Regionen
- DEE09: Harz
Amtliche Unterlagen
In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
Landkreis Harz, Halberstadt, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Harz (DEE09).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/69474ad5-be51-4342-bfb6-9b75ebfdfe55
- Zuletzt geprüft
- 26. Oktober 2026, 15:28 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.