Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Goslar
At a glance
Stadt Goslar is procuring Public road transport services (CPV 60112000) in Goslar (DE916). Procedure type: Competitive tendering (article 5(3) of Regulation 1370/2007).
From the notice
Die Stadt Goslar beabsichtigt zusammen mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) im Rahmen einer Gruppe von Behörden i.S.d. VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Goslar an den Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar (Stapelner Straße 6, 38644 Goslar) als Betreiber direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Goslar im Gebiet der Stadt Goslar wie im Teilnetz 80 des aktuellen Nahverkehrsplans (NVP) des RGB (https://www.regionalverband-braunschweig.de/nahverkehrsplan) beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 830.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 18.000 Kilometer im bedarfsabhängigen Verkehr, sowie 5.000 Kilometer für Sonderverkehre. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Verkehrsverbund Region Braunschweig. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, den jeweils aktuellen Nahverkehrsplan und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Key facts
Each fact is from the official notice, last checked 4 November 2026, 12:10 (UTC+01:00).
- Status
- Status unknownOfficial notice · checked 4 Nov 2026, 12:10 (UTC+01:00)
- Deadline
- No deadline in the noticeOfficial notice · checked 4 Nov 2026, 12:10 (UTC+01:00)
- Buyer
- Stadt Goslar, Goslar, DEOfficial notice · checked 4 Nov 2026, 12:10 (UTC+01:00)
- Place of performance
- Goslar (DE916)Official notice · checked 4 Nov 2026, 12:10 (UTC+01:00)
- Main CPV
- Public road transport services (CPV 60112000)Official notice · checked 4 Nov 2026, 12:10 (UTC+01:00)
- Procedure
- Competitive tendering (article 5(3) of Regulation 1370/2007)Official notice · checked 4 Nov 2026, 12:10 (UTC+01:00)
- Lots
- 1Official notice · checked 4 Nov 2026, 12:10 (UTC+01:00)
- First published
- 2 November 2026, 12:42 (UTC+01:00)Official notice · checked 4 Nov 2026, 12:10 (UTC+01:00)
Fact sheet

Lots (1)
Lot LOT-0000: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Goslar
Die Stadt Goslar beabsichtigt zusammen mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) im Rahmen einer Gruppe von Behörden i.S.d. VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Goslar an den Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar (Stapelner Straße 6, 38644 Goslar) als Betreiber direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Goslar im Gebiet der Stadt Goslar wie im Teilnetz 80 des aktuellen Nahverkehrsplans (NVP) des RGB (https://www.regionalverband-braunschweig.de/nahverkehrsplan) beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42– 44 PBefG. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 830.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 18.000 Kilometer im bedarfsabhängigen Verkehr, sowie 5.000 Kilometer für Sonderverkehre. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Verkehrsverbund Region Braunschweig. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, den jeweils aktuellen Nahverkehrsplan und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Timeline
- 2 November 2026, 12:42 (UTC+01:00): Prior information Notice, version 01 (Prior information notice for public passenger transport services). Official notice
- 2 November 2026, 12:42 (UTC+01:00): Prior information Notice, version 01 (Prior information notice for public passenger transport services). Official notice
Buyer and place
Buyer
Stadt Goslar
Goslar, DE
Place of performance
- Goslar (DE916)
Classification
CPV codes
- 60112000: Public road transport services
NUTS regions
- DE916: Goslar
Official documents
No documents found in the indexed notice.
Questions and answers
Who is the buyer?
Stadt Goslar, Goslar, DE.
What is being procured (CPV)?
Public road transport services (CPV 60112000).
Where is the work performed (NUTS)?
Goslar (DE916).
Is it divided into lots?
No, the notice names a single lot.
Which procedure is used?
Competitive tendering (article 5(3) of Regulation 1370/2007).
How do I submit a bid?
On the official notice or the portal it names. Inteliwert does not submit bids. Official notice
Am I eligible?
Inteliwert does not judge eligibility. The selection criteria are in the official notice. Official notice
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Last checked 6 Nov 2026, 07:11 (UTC+01:00)Official notice
Source
- Publisher
- Bekanntmachungsservice
- Licence
- CC0 1.0
- Last checked
- 4 November 2026, 12:10 (UTC+01:00)
The official notice is authoritative. Inteliwert shows what the notice states and links to it.