Beschaffung Multifunktionsgerät als Ersatz für einen Bohrwagen
Auf einen Blick
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) schreibt Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (CPV 43000000) in Börde (DEE07) aus. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 9. November 2026, 11:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
Für die Ausübung bergbaulicher Tätigkeiten wie Beraubearbeiten, das Nacharbeiten von Streckenkonturen, das Abbohren von Sprengloch- und Ankerbohrungen, wie auch das Verladen von Haufwerk soll ein selbstfahrendes Multifunktionsgerät mit kabelgebundenem, elektrischem Antrieb beschafft werden. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist für die Fortbewegung unter Tage ein Raupenfahrwerk mit Gummikette notwendig. Zur Absicherung am Arbeitsort soll die Maschine über 4 hydraulisch angesteuerte Stützfüße verfügen. Die vollständige Steuerung aller Funktionen soll mittels Funkfernsteuerung erfolgen. Die erforderliche Arbeitsleistung wird über die elektrische Motorleistung und das Volumen des Hydrauliksystems definiert. Die Maschine muss Engstellen mit den maximalen Maßen von 1,8 x 2,1 m (Breite x Höhe) durchfahren können. Zum Lieferumfang des Multifunktionsgerätes sollen folgende Anbaugeräte inkl. eines Schnellwechselsystems gehören: • Hydraulikhammer mit Spitzmeißel • Schrämmkopf für die Bearbeitung von Steinsalz und Anhydrit • Ladeschaufel (0,25 m³) • Adapterplatten für mech. und hydr. Adaption bereits vorhandener Bohrlafetten Die mobile Arbeitsmaschine muss mit dem 690 V AC IT-Netz (3P+PE) kompatibel sein, ohne dabei einen separaten Trafo nutzen zu müssen. Das Anschlusskabel der Maschine muss für den Bergbau zugelassen sein. Es ist eine Erdschlussüberwachung mit optischer Anzeige am Fahrzeug vorzusehen. Die mobile Arbeitsmaschine soll konstruktiv und technisch dem heutigen Stand der Technik sowie den aktuell geltenden Gesetzen und Normen entsprechen. Durch entsprechenden Sonder- / Zusatzausstattung, wie bspw. zusätzlichen Arbeitsscheinwerfer, Schutzabdeckungen für hydraulische und elektrische Komponenten wie auch einem bergbaulich zugelassenen (BuT) und auf dem Fahrzeug verorteten 10-kg-Feuerlöscher soll die Maschine durch den AN auf die untertägigen Anforderungen angepasst werden.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 2 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Börde (DEE07)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (CPV 43000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 12. Oktober 2026, 14:00 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0001: Beschaffung eines Multifunktionsgerätes als Ersatz für einen Bohrwagen unter Tage
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), im Folgenden als Auftraggeber (AG) bezeichnet, ist Betreiber des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt, nahe der Grenze zu Niedersachsen. Zwischen 1971 und 1991 sowie von 1994 bis 1998 wurden hier insgesamt rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert. Das Endlager soll zukünftig unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden. Für die Ausübung bergbaulicher Tätigkeiten wie Beraubearbeiten, das Nacharbeiten von Streckenkonturen, das Abbohren von Sprengloch- und Ankerbohrungen, wie auch das Verladen von Haufwerk soll ein selbstfahrendes Multifunktionsgerät mit kabelgebundenem, elektrischem Antrieb beschafft werden. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist für die Fortbewegung unter Tage ein Raupenfahrwerk mit Gummikette notwendig. Zur Absicherung am Arbeitsort soll die Maschine über 4 hydraulisch angesteuerte Stützfüße verfügen. Die vollständige Steuerung aller Funktionen soll mittels Funkfernsteuerung erfolgen. Die erforderliche Arbeitsleistung wird über die elektrische Motorleistung und das Volumen des Hydrauliksystems definiert. Die Maschine muss Engstellen mit den maximalen Maßen von 1,8 x 2,1 m (Breite x Höhe) durchfahren können. Zum Lieferumfang des Multifunktionsgerätes sollen folgende Anbaugeräte inkl. eines Schnellwechselsystems gehören: • Hydraulikhammer mit Spitzmeißel • Schrämmkopf für die Bearbeitung von Steinsalz und Anhydrit • Ladeschaufel (0,25 m³) • Adapterplatten für mech. und hydr. Adaption bereits vorhandener Bohrlafetten Die mobile Arbeitsmaschine muss mit dem 690 V AC IT-Netz (3P+PE) kompatibel sein, ohne dabei einen separaten Trafo nutzen zu müssen. Das Anschlusskabel der Maschine muss für den Bergbau zugelassen sein. Es ist eine Erdschlussüberwachung mit optischer Anzeige am Fahrzeug vorzusehen. Die mobile Arbeitsmaschine soll konstruktiv und technisch dem heutigen Stand der Technik sowie den aktuell geltenden Gesetzen und Normen entsprechen. Durch entsprechenden Sonder- / Zusatzausstattung, wie bspw. zusätzlichen Arbeitsscheinwerfer, Schutzabdeckungen für hydraulische und elektrische Komponenten wie auch einem bergbaulich zugelassenen (BuT) und auf dem Fahrzeug verorteten 10-kg-Feuerlöscher soll die Maschine durch den AN auf die untertägigen Anforderungen angepasst werden. Ebenfalls zum Umfang der Leistungserbringung gehört eine Werksüberprüfung der Maschine auf dem Betriebsgelände des AN, die Auslieferung der Maschine an den AG, ggf. Demontagearbeiten für den Schachttransport, Montagearbeiten in der untertägigen Werkstatt des AN, die Organisation und Durchführung von zwei Sachverständigenabnahmen (Mechanisch/Elektrisch) und eine umfangreiche technische Dokumentation. Abschließend findet durch den AN eine Ersteinweisung für das Werkstatt- und Bedienpersonal statt.
Verlauf
- 12. Oktober 2026, 14:00 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Peine, DE
Leistungsort
- Börde (DEE07)
Einordnung
CPV-Codes
- 43000000: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
NUTS-Regionen
- DEE07: Börde
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 9. November 2026, 11:00 Uhr (UTC+01:00).
Wer ist der Auftraggeber?
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (CPV 43000000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Börde (DEE07).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
Swecon Baumaschinen GmbH
RatingenEtablierter AnbieterNeu bei öffentlichen Aufträgen
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/dd553142-20b9-460d-8e46-dc7c92841b0a
- Zuletzt geprüft
- 27. Oktober 2026, 07:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.