VergebenAusschreibung

B295 / B464 Lückenschluss Renningen: Ing-BWs Lph 1 + 2 (Bauwerksvorplanung)

Auf einen Blick

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44 schreibt Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (CPV 71000000) in Stuttgart, Stadtkreis (DE111) und Böblingen (DE112) aus. Der Zuschlag ist erteilt. Verfahrensart: Offenes Verfahren.

Aus der Bekanntmachung

Bauwerksvorplanung nach RAB-ING: Lph 1 + 2 Objektplanung + Lph 2 Tragwerksplanung

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 8. November 2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
VergebenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44, Stuttgart, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Stuttgart, Stadtkreis (DE111), Böblingen (DE112)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (CPV 71000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
28. August 2026, 14:41 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 08.11.2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

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Lose (1)

  1. Los LOT-0000: B295 / B464 Lückenschluss Renningen: Ing-BWs Lph 1 + 2 (Bauwerksvorplanung)

    Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Lückenschluss B 295 / B 464 bei Renningen. In den Planungen zum Ausbau der B 295 zwischen Renningen und der Autobahn A 8 sowie zum Neubau der B 464 zwischen Renningen und Sindelfingen ist die Verknüpfung der B 295 mit der B 464 nicht enthalten. Der 3-streifige Ausbau der B 295 endet von der A 8 kommend östlich vor Renningen, der 2-streifige Neubau der B 464 endet von der A 81 kommend südlich von Renningen. Die Maßnahme stellt den Lücken-schluss zwischen beiden Projekten dar. Die Maßnahme liegt im Landkreis Böblingen. Die B 295 bindet die Region des nördlichen Schwarz-walds an die A 8 Stuttgart-Karlsruhe und die Metropolregion Stuttgart an. Die B 464 bietet einen direk-ten Anschluss der Gemeinde Renningen und Magstadt in südliche Richtung an die A 81 Stuttgart - Singen. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt im Zuge der B 295 ca. 2.152 m, der B 464 ca. 920 m und der K 1008 ca. 1.000 m. Der Ausbau umfasst mehrere Querungsbauwerke, unter anderem über eine Bahnlinie, den Rankbach sowie über Straßen und Rampen. Nach dem Knotenpunkt der B 295 mit der B 464 ist eine Erweiterung der B 295 in Richtung Leonberg mit einem 3. Fahrstreifen geplant, die in den dreifstreifigen Bestand übergeht. Die Leonberger Straße wird über eine Trompete an die B 295 angeschlossen. Auf dem dreifstreifigen Abschnitt um Renningen wird für das Jahr 2040 eine Verkehrs-belastung von 28.600 Kfz/24h (4.830 SV/24h) prognostiziert. Die B 464 ist in der Prognose mit 29.600 Kfz/24h (4.060 SV/24h) belastet. Im Streckenverlauf der Ausbauplanung befinden sich 5 neu zu bauende und dem BMV vorzulegende Brückenbauwerke. Die Brückenbauwerke sollen sich gestalterisch in den Streckenverlauf der B 464 und B 295 zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg einfügen und mit möglichst minimalen Ein-griffen in die vorhandene gesetzliche Schutzgebietskulisse (s. Anlage Planunterlage Schutzgebietsku-lisse) auskommen. Im Zuge der Planung der Verkehrsanlage wurden bereits grobe Bauwerksskizzen im Längs- und Quer-schnitt erstellt, welche in Abstimmung mit dem AG als Vorüberlegung herangezogen werden können. (Hinweis: Die Angaben zu den Brücken- und Feldlängen unterscheiden sich zwischen den Bauwerks-skizzen, Lage- und Höhenplänen. Bitte orientieren Sie sich zunächst an den hier im Dokument genann-ten Brückenlängen. Die Gesamtlänge der Bauwerke darf zwischen den Widerlagern entsprechend der örtlichen Situation in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) verändert werden, sodass dieser Um-stand keine besondere Gewichtung hat.) Für jedes Bauwerk sind mehrere mögliche Varianten zu betrachten und miteinander zu vergleichen. Die Anzahl der Varianten ist unbestimmt, jedoch sind mind. drei auszuarbeiten. Aus dem Varianten-vergleich soll jeweils eine Vorzugsvariante hervorgehen. Die Vorzugsvariante ist unabhängig von der bereits vorhandenen Bauwerksskizze zu ermitteln. Die zu untersuchenden Varianten sollen mit Blick auf die Einbindung in Natur und Landschaft, Wirt-schaftlichkeit, aber auch bauliche Umsetzbarkeit im Zusammenhang mit der Topographie sowie bereits bestehender Verkehrsanlagen hin untersucht und gegeneinander abgewogen werden. Dabei soll ein einheitliches Gestaltungskonzept geachtet werden, welches sich an den Bauwerken der bereits aus-gebauten Abschnitte zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg orientiert und in die Gesamtstre-ckencharakteristik einbindet. Notwendige Ergebnisse der Bauwerksvorplanung zur Aufstellung des Vorentwurfs der Verkehrsanlage sind u.a. - die Definition des Tragsystems und der Bauwerksgründung, einschließlich einer Einschätzung des Bauverfahrens, - der Bauablauf unter Berücksichtigung der Eingriffe in die Schutzgebiete, - eine Kostenschätzung, - Bauwerksskizzen, sowie - ein Erläuterungsbericht mit Wertungsmatrix und Zusammenfassung der in Lph 1 getätigten Grundlagenermittlung. Hierzu werden geotechnische Vorberichte zu den Bauwerken zur Einschätzung der Gründungssitua-tion vom AG bereitgestellt. Die Aufstellung der Bauwerksvorplanung ist für alle Bauwerke entsprechend der Vorgehensweise und Vorgaben der aktuellen RAB-ING, RE-ING sowie RIZ-ING durchzuführen. Darüber hinaus sind die all-gemeinen Regelwerke der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (LisRe-StB-BW) zu berücksich-tigen. Abweichungen von geltenden Regelwerken oder dem Stand der Technik sind frühzeitig anzuzeigen und zu begründen.

    CPV
    Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (CPV 71000000)
    Ort
    Stuttgart, Stadtkreis (DE111), Böblingen (DE112)

Verlauf

  1. 28. August 2026: Zuschlag. Zuschlag an: Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG; Eingegangene Angebote: 11; Los LOT-0000.
  2. 28. August 2026, 14:41 Uhr (UTC+02:00): Zuschlagsbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44
Stuttgart, DE

Leistungsort

  • Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
  • Böblingen (DE112)

Weitere Beteiligte in der Bekanntmachung

  • INGE Leonhardt, Andrä und Partner Beratende /Schüßler-Plan (Bieter), Stuttgart
  • INGE Leonhardt, Andrä und Partner Beratende /Schüßler-Plan (Zuschlag), Stuttgart

Einordnung

CPV-Codes

  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

NUTS-Regionen

  • DE111: Stuttgart, Stadtkreis
  • DE112: Böblingen

Amtliche Unterlagen

In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44, Stuttgart, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (CPV 71000000).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Stuttgart, Stadtkreis (DE111) und Böblingen (DE112).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

Offenes Verfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
8. November 2026, 11:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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