FE 02.[…]/IRB - Verkehrsbedingte Ammoniak-Konzentrationen an Bundesfernstraßen
Auf einen Blick
Diese Ausschreibung betrifft Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000). Die Bekanntmachung nennt als Frist den 10. November 2026, 06:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: de-open.
Aus der Bekanntmachung
FE 02.502/2026/IRB - "Verkehrsbedingte Ammoniak-Immissionen an Bundesfernstraßen" Hauptquelle für Ammoniak ist die Landwirtschaft. Ammoniak kann jedoch auch im Straßenverkehr - insbesondere im Rahmen der Abgasnachbehandlung - freigesetzt werden. Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 wird Ammoniak erstmals als besorgniserregender Luftschadstoff eingestuft und in die Messverpflichtungen von Supersites aufgenommen. Bisher liegen - insbesondere im Bereich von Bundesautobahnen - unzureichende Messdaten vor. Ziel dieser Untersuchung ist daher eine systematische Erfassung und Bewertung straßenverkehrsbedingter Ammoniak-Konzentrationen an Bundesautobahnen zur Schaffung einer belastbaren Datengrundlage für die immissionsfachliche Einordnung des Straßenverkehrs als Emissionsquelle. Neben einer systematischen Aufbereitung des wissenschaftlichen Standes zu Ammoniak-Immissionen im straßennahen Umfeld, sollen hierfür Passivsammlermessungen nach VDI 3869 Blatt 4 an zwei Standorten (BASt-Messquerschnitt A 555 bei Wesseling + weiterer hochfrequentierter BAB-Standort) für den Zeitraum eines Jahres durchgeführt werden. Die Messungen sollen beidseitig der Fahrbahn im Zwei-Wochen-Intervall mit Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung erfolgen. Die Laboranalyse soll durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Im Rahmen der Datenauswertung sollen saisonale, meteorologische und verkehrsbedingte Einflüsse sowie Wechselwirkungen zwischen Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub analysiert werden. Mittels Luv-Lee-Analyse soll der verkehrsbedingte Beitrag zur Gesamtbelastung abgeschätzt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen wird ein Konzept zur dauerhaften Integration eines Ammoniak-Messsystems in den Messquerschnitt A 555 entwickelt. Das Vorhaben schafft eine belastbare Datengrundlage zur immissionsfachlichen Einordnung des Straßenverkehrs als Ammoniak-Quelle und ermöglicht zukünftig die Validierung modellierter Ammoniakkonzentrationen im Straßenverkehr.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 3 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- de-openAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 5. Oktober 2026, 13:50 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt
![Inteliwert-Faktenblatt: FE 02.[…]/IRB - Verkehrsbedingte Ammoniak-Konzentrationen an Bundesfernstraßen, Frist 10. November 2026, 06:00 Uhr (UTC+01:00). Ein Produkt der Bandpey GmbH.](/cards/opp_AKQWWFD3WFHMPNM8ADCPJ3XQQY/ntv_40RSP68QCCBM09SSRWM72N48RK/de-sheet.png)
Lose (1)
Los LOT-0000: FE 02.[…]/IRB - Verkehrsbedingte Ammoniak-Konzentrationen an Bundesfernstraßen
FE 02.502/2026/IRB - "Verkehrsbedingte Ammoniak-Immissionen an Bundesfernstraßen" Hauptquelle für Ammoniak ist die Landwirtschaft. Ammoniak kann jedoch auch im Straßenverkehr - insbesondere im Rahmen der Abgasnachbehandlung - freigesetzt werden. Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 wird Ammoniak erstmals als besorgniserregender Luftschadstoff eingestuft und in die Messverpflichtungen von Supersites aufgenommen. Bisher liegen - insbesondere im Bereich von Bundesautobahnen - unzureichende Messdaten vor. Ziel dieser Untersuchung ist daher eine systematische Erfassung und Bewertung straßenverkehrsbedingter Ammoniak-Konzentrationen an Bundesautobahnen zur Schaffung einer belastbaren Datengrundlage für die immissionsfachliche Einordnung des Straßenverkehrs als Emissionsquelle. Neben einer systematischen Aufbereitung des wissenschaftlichen Standes zu Ammoniak-Immissionen im straßennahen Umfeld, sollen hierfür Passivsammlermessungen nach VDI 3869 Blatt 4 an zwei Standorten (BASt-Messquerschnitt A 555 bei Wesseling + weiterer hochfrequentierter BAB-Standort) für den Zeitraum eines Jahres durchgeführt werden. Die Messungen sollen beidseitig der Fahrbahn im Zwei-Wochen-Intervall mit Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung erfolgen. Die Laboranalyse soll durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Im Rahmen der Datenauswertung sollen saisonale, meteorologische und verkehrsbedingte Einflüsse sowie Wechselwirkungen zwischen Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub analysiert werden. Mittels Luv-Lee-Analyse soll der verkehrsbedingte Beitrag zur Gesamtbelastung abgeschätzt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen wird ein Konzept zur dauerhaften Integration eines Ammoniak-Messsystems in den Messquerschnitt A 555 entwickelt. Das Vorhaben schafft eine belastbare Datengrundlage zur immissionsfachlichen Einordnung des Straßenverkehrs als Ammoniak-Quelle und ermöglicht zukünftig die Validierung modellierter Ammoniakkonzentrationen im Straßenverkehr.
Verlauf
- 5. Oktober 2026, 13:50 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 1 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Einordnung
CPV-Codes
- 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 10. November 2026, 06:00 Uhr (UTC+01:00).
Was wird beschafft (CPV)?
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
de-open.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
ING3D GmbH
FürthKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen AufträgenOKAPI:Orbits GmbH
BraunschweigKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
BREDEX Software Entwicklungs- und Beratungs-GmbH
BraunschweigKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/84da063c09604b85
- Zuletzt geprüft
- 6. November 2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.