OffenAusschreibung 10.11.2026, 06:00 Uhr (UTC+01:00)

FE 02.[…]/IRB - Verkehrsbedingte Ammoniak-Konzentrationen an Bundesfernstraßen

Auf einen Blick

Diese Ausschreibung betrifft Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000). Die Bekanntmachung nennt als Frist den 10. November 2026, 06:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: de-open.

Aus der Bekanntmachung

FE 02.502/2026/IRB - "Verkehrsbedingte Ammoniak-Immissionen an Bundesfernstraßen" Hauptquelle für Ammoniak ist die Landwirtschaft. Ammoniak kann jedoch auch im Straßenverkehr - insbesondere im Rahmen der Abgasnachbehandlung - freigesetzt werden. Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 wird Ammoniak erstmals als besorgniserregender Luftschadstoff eingestuft und in die Messverpflichtungen von Supersites aufgenommen. Bisher liegen - insbesondere im Bereich von Bundesautobahnen - unzureichende Messdaten vor. Ziel dieser Untersuchung ist daher eine systematische Erfassung und Bewertung straßenverkehrsbedingter Ammoniak-Konzentrationen an Bundesautobahnen zur Schaffung einer belastbaren Datengrundlage für die immissionsfachliche Einordnung des Straßenverkehrs als Emissionsquelle. Neben einer systematischen Aufbereitung des wissenschaftlichen Standes zu Ammoniak-Immissionen im straßennahen Umfeld, sollen hierfür Passivsammlermessungen nach VDI 3869 Blatt 4 an zwei Standorten (BASt-Messquerschnitt A 555 bei Wesseling + weiterer hochfrequentierter BAB-Standort) für den Zeitraum eines Jahres durchgeführt werden. Die Messungen sollen beidseitig der Fahrbahn im Zwei-Wochen-Intervall mit Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung erfolgen. Die Laboranalyse soll durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Im Rahmen der Datenauswertung sollen saisonale, meteorologische und verkehrsbedingte Einflüsse sowie Wechselwirkungen zwischen Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub analysiert werden. Mittels Luv-Lee-Analyse soll der verkehrsbedingte Beitrag zur Gesamtbelastung abgeschätzt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen wird ein Konzept zur dauerhaften Integration eines Ammoniak-Messsystems in den Messquerschnitt A 555 entwickelt. Das Vorhaben schafft eine belastbare Datengrundlage zur immissionsfachlichen Einordnung des Straßenverkehrs als Ammoniak-Quelle und ermöglicht zukünftig die Validierung modellierter Ammoniakkonzentrationen im Straßenverkehr.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
(in 3 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
de-openAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
5. Oktober 2026, 13:50 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: FE 02.[…]/IRB - Verkehrsbedingte Ammoniak-Konzentrationen an Bundesfernstraßen, Frist 10. November 2026, 06:00 Uhr (UTC+01:00). Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (1)

  1. Los LOT-0000: FE 02.[…]/IRB - Verkehrsbedingte Ammoniak-Konzentrationen an Bundesfernstraßen

    FE 02.502/2026/IRB - "Verkehrsbedingte Ammoniak-Immissionen an Bundesfernstraßen" Hauptquelle für Ammoniak ist die Landwirtschaft. Ammoniak kann jedoch auch im Straßenverkehr - insbesondere im Rahmen der Abgasnachbehandlung - freigesetzt werden. Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 wird Ammoniak erstmals als besorgniserregender Luftschadstoff eingestuft und in die Messverpflichtungen von Supersites aufgenommen. Bisher liegen - insbesondere im Bereich von Bundesautobahnen - unzureichende Messdaten vor. Ziel dieser Untersuchung ist daher eine systematische Erfassung und Bewertung straßenverkehrsbedingter Ammoniak-Konzentrationen an Bundesautobahnen zur Schaffung einer belastbaren Datengrundlage für die immissionsfachliche Einordnung des Straßenverkehrs als Emissionsquelle. Neben einer systematischen Aufbereitung des wissenschaftlichen Standes zu Ammoniak-Immissionen im straßennahen Umfeld, sollen hierfür Passivsammlermessungen nach VDI 3869 Blatt 4 an zwei Standorten (BASt-Messquerschnitt A 555 bei Wesseling + weiterer hochfrequentierter BAB-Standort) für den Zeitraum eines Jahres durchgeführt werden. Die Messungen sollen beidseitig der Fahrbahn im Zwei-Wochen-Intervall mit Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung erfolgen. Die Laboranalyse soll durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Im Rahmen der Datenauswertung sollen saisonale, meteorologische und verkehrsbedingte Einflüsse sowie Wechselwirkungen zwischen Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub analysiert werden. Mittels Luv-Lee-Analyse soll der verkehrsbedingte Beitrag zur Gesamtbelastung abgeschätzt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen wird ein Konzept zur dauerhaften Integration eines Ammoniak-Messsystems in den Messquerschnitt A 555 entwickelt. Das Vorhaben schafft eine belastbare Datengrundlage zur immissionsfachlichen Einordnung des Straßenverkehrs als Ammoniak-Quelle und ermöglicht zukünftig die Validierung modellierter Ammoniakkonzentrationen im Straßenverkehr.

    CPV
    Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000)
    Frist

Verlauf

  1. 5. Oktober 2026, 13:50 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 1 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Einordnung

CPV-Codes

  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wann endet die Frist?

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 10. November 2026, 06:00 Uhr (UTC+01:00).

Was wird beschafft (CPV)?

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

de-open.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 730 (2026-10-23) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 730 (2026-10-08) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • OKAPI:Orbits GmbH

    Braunschweig
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 730 (2026-10-02) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 730 (2026-10-09) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 730 (2026-10-02) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • 1 Zuschlag in diesem Bereich in 36 Monaten, von 1 Auftraggeber Nachweis · geprüft am 06.11.2026

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
6. November 2026, 18:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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