"Fahrverhalten, Flächenanspruch und Sicherheit von Radverkehr auf Gefällestrecken "
Auf einen Blick
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen schreibt Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000) in Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B) aus. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 10. November 2026, 06:05 Uhr (UTC+01:00) und einen geschätzten Wert von 231.092,44 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schließung der Erkenntnislücken zu Verkehrssicherheit, Fahrverhal-ten und Flächenbedarf von Radverkehr auf Gefälle- bzw. Steigungsstrecken. Die Aussagen des gegen-wärtigen Regelwerks hierzu sind nicht geeignet, Planenden einen ausreichenden Anhaltspunkt zur ver-kehrssicheren und attraktiven Gestaltung der Führung des Radverkehrs zu bieten. Die derzeitige Ausgangslage ist dadurch gekennzeichnet, dass Gefällestrecken für den Radverkehr ein erhöhtes Unfallrisiko bergen (UDV Nr. 96/98). Das gilt an allen Straßen mit und ohne separate Radver-kehrsanlagen. Wobei sich das Risiko entsprechend der Ortslage unterschiedlich darstellt. So ist bei ca. 17% der Alleinunfälle von Radfahrenden mit Personenschaden als Charakteristik der Unfallstelle „Gefäl-le“ angegeben, außerorts betrachtet bei ca. 39% (UDV Nr.98). Im Regelwerk der FGSV und international werden deshalb für Gefällestrecken größere Wegbreiten für den Radverkehr empfohlen. Konkrete Empfehlungen werden aber nicht gegeben. Es ist aber plausibel, dass verschiedene Aspekte im engen Zusammenhang mit den Geschwindigkeiten des Radverkehrs ste-hen. Gleichzeitig ist über den Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit des Radverkehrs und dessen Verkehrssicherheit, Trassierungsparameter, Verträglichkeit mit dem Fußverkehr, Empfindlichkeit gegen Unebenheiten, erforderliche Haltesichtweiten, Fahrstabilität und den Einfluss von Randmarkierungen wenig bekannt. Damit fehlen Planenden die Grundlagen für die Wahl der geforderten Breitenzuschläge bzw. Grundlagen für die grundsätzliche Entscheidung der Führungsform bei Gefälle und Steigung. Im Rahmen eines Forschungsprojekts sind deshalb mögliche Zusammenhänge aus Längsneigung, Länge der Längsneigung und der daraus resultierenden Geschwindigkeit zu untersuchen. Auf Grundlage der Geschwindigkeiten sind die Auswirkungen auf o.g. Aspekte zu bestimmen. Auf Basis der Forschungsergebnisse sollen belastbare Empfehlungen für das Regelwerk formuliert werden.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 7. November 2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 2 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
- Veröffentlichter Wert
- 231.092,44 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 28. September 2026, 14:00 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: "Fahrverhalten, Flächenanspruch und Sicherheit von Radverkehr auf Gefällestrecken "
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schließung der Erkenntnislücken zu Verkehrssicherheit, Fahrverhal-ten und Flächenbedarf von Radverkehr auf Gefälle- bzw. Steigungsstrecken. Die Aussagen des gegen-wärtigen Regelwerks hierzu sind nicht geeignet, Planenden einen ausreichenden Anhaltspunkt zur ver-kehrssicheren und attraktiven Gestaltung der Führung des Radverkehrs zu bieten. Die derzeitige Ausgangslage ist dadurch gekennzeichnet, dass Gefällestrecken für den Radverkehr ein erhöhtes Unfallrisiko bergen (UDV Nr. 96/98). Das gilt an allen Straßen mit und ohne separate Radver-kehrsanlagen. Wobei sich das Risiko entsprechend der Ortslage unterschiedlich darstellt. So ist bei ca. 17% der Alleinunfälle von Radfahrenden mit Personenschaden als Charakteristik der Unfallstelle „Gefäl-le“ angegeben, außerorts betrachtet bei ca. 39% (UDV Nr.98). Im Regelwerk der FGSV und international werden deshalb für Gefällestrecken größere Wegbreiten für den Radverkehr empfohlen. Konkrete Empfehlungen werden aber nicht gegeben. Es ist aber plausibel, dass verschiedene Aspekte im engen Zusammenhang mit den Geschwindigkeiten des Radverkehrs ste-hen. Gleichzeitig ist über den Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit des Radverkehrs und dessen Verkehrssicherheit, Trassierungsparameter, Verträglichkeit mit dem Fußverkehr, Empfindlichkeit gegen Unebenheiten, erforderliche Haltesichtweiten, Fahrstabilität und den Einfluss von Randmarkierungen wenig bekannt. Damit fehlen Planenden die Grundlagen für die Wahl der geforderten Breitenzuschläge bzw. Grundlagen für die grundsätzliche Entscheidung der Führungsform bei Gefälle und Steigung. Im Rahmen eines Forschungsprojekts sind deshalb mögliche Zusammenhänge aus Längsneigung, Länge der Längsneigung und der daraus resultierenden Geschwindigkeit zu untersuchen. Auf Grundlage der Geschwindigkeiten sind die Auswirkungen auf o.g. Aspekte zu bestimmen. Auf Basis der Forschungsergebnisse sollen belastbare Empfehlungen für das Regelwerk formuliert werden.
Verlauf
- 28. September 2026, 14:00 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 02 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Bergisch Gladbach, DE
Leistungsort
- Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Einordnung
CPV-Codes
- 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
NUTS-Regionen
- DEA2B: Rheinisch-Bergischer Kreis
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 10. November 2026, 06:05 Uhr (UTC+01:00).
Wer ist der Auftraggeber?
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B).
Wie hoch ist der geschätzte Wert?
Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 231.092,44 € zzgl. MwSt.
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
Bosch & Partner GmbH
MünchenKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
ING3D GmbH
FürthKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen AufträgenGuidehouse Germany GmbH
BerlinKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen AufträgenWA Consultants Limited
ExeterKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
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Zuletzt geprüft am 07.11.2026, 14:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5a65b609-8617-4ad8-b8a9-1bb8cdc4f51a
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026, 00:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.