Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Kreis Lippe (Linienbündel II)
Auf einen Blick
Kreis Lippe schreibt Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000) in Lippe (DEA45) aus. Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).
Aus der Bekanntmachung
Der Kreis Lippe beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste zu vergeben. Die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe GmbH (KVG Lippe) ist die Aufgabenträgerorganisation des Kreises Lippe. Sie unterstützt den Kreis bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und führt die Ausschreibung als Vergabestelle durch. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Der zu vergebende ÖDA umfasst die öffentlichen Personenverkehrsdienste im Kreis Lippe im Linienbündel II sowie abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften, wie im Ergänzenden Dokument (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C. dieses Formulars) beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 - 44 PBefG. Der Leistungsumfang orientiert sich mind. am Fahrplanniveau des Fahrplans 2026. (Die Verkehrsleistung im Jahr 2026 betrug ca. 1,96 bzw. 2 Mio. Nutz.km pro Jahr zuzüglich der Bedarfsleistungen. Das derzeitige Angebot ist den beigefügten Fahrplänen zu entnehmen.) Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- Status unbekanntAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Kreis Lippe, Detmold, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Lippe (DEA45)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 13. Oktober 2026, 11:25 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel II
Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1
Verlauf
- 13. Oktober 2026, 11:25 Uhr (UTC+02:00): Vorinformation Bekanntmachung, Version 01 (Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Kreis Lippe
Detmold, DE
Leistungsort
- Lippe (DEA45)
Einordnung
CPV-Codes
- 60112000: Öffentlicher Verkehr (Straße)
NUTS-Regionen
- DEA45: Lippe
Amtliche Unterlagen
In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
Kreis Lippe, Detmold, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Lippe (DEA45).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
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Zuletzt geprüft am 27.10.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/95312e3c-fb5f-4500-9da8-4c84cd00b7de
- Zuletzt geprüft
- 27. Oktober 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.