OffenAusschreibung 24.11.2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00)

Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen

Auf einen Blick

GELSENDIENSTE schreibt Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (CPV 77310000) in Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32) aus. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 24. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: Offenes Verfahren.

Aus der Bekanntmachung

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Pflege der im Stadtgebiet Gelsenkirchen vorhandenen Bankett- und Grabengrasflächen im Straßenbegleitgrün. Hierbei sind sowohl ebene und leicht geneigte Bankettgrasflächen als auch Grabengrasflächen mit einer Neigung von mehr als 1:2 fachgerecht zu pflegen. - Pos. 1: ca. 30.480,60 m² - 3- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 2: ca. 199.886,70 m² - 2- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 3: ca. 162.720,66 m² - 1- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen und auf geneigten Flächen mit einer Neigung über 1:2 (ca. 50 % der Fläche) Die Grundlaufzeit beträgt 01.04.2027 bis 31.12.2023. Es bestehen drei Verlängerungsoptionen um jeweils zwölf Monate, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030 ergibt.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Frist
(in 15 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
GELSENDIENSTE, Gelsenkirchen, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (CPV 77310000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
23. Oktober 2026, 09:53 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen – GELSENDIENSTE, Frist 24. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00). Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (1)

  1. Los LOT-0001: Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen

    Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen gemäß den Pflegeterminen. Die einzelnen Bankett-/ Grabenflächen befinden sich verteilt im kompletten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Aufmaße der einzelnen Flächen liegen der Bauüberwachung vor. Die Flächengrößen können bis zu 10 % abweichen. Für neue/ geänderte Flächen ist ein entsprechendes Aufmaß unmittelbar nach dem ersten Schnitt mit der Bauüberwachung anzufertigen. Für die Aufmaße ist der Ansprechpartner auf dem angegebenen Betriebshof abzuholen und dort wieder zu entlassen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Aufgrund der unterschiedlichsten Örtlichkeiten und Flächenzuschnitte können diese bei Bedarf mit der Bauüberwachung, nach Terminabsprache besichtigt werden. Für die Pflegegänge auf den Bankettstreifen und Gräben werden von Mitte April bis November max. drei Ausführungsintervalle vorgegeben. Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden. Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauüberwachung in den Pflegebetrieben. Die zu mähenden Flächen im Straßenbegleitgrün sind überwiegend mit Großgeräten mit einem Auslegemähwerk von bis zu 6,50 m Reichweite) zu bearbeiten. Lagerflächen für Materialien und Maschinen sind nicht vorhanden. Das Mähgut darf auf der bearbeiteten Fläche verbleiben, darf jedoch nicht in Haufen liegen bleiben, sondern muss so ausreichend verteilt werden, dass die Fläche ungehindert/unbeschädigt wachsen kann. Dieses wird nach dem ersten Mähgang eines jeden Jahres von der Bauüberwachung überprüft. Auftretende Verunreinigungen auf Fahrbahnen, Bürgersteigen und Fahrradwegen sind umgehend zu beseitigen. Vor der Rasenmahd ist von den Flächen sämtlicher Unrat, sowie Steine, etc. zu entfernen, damit der Unrat nicht übermäht und zerkleinert wird. Anfallende Schäden am Mähgerät werden seitens des Auftraggebers nicht übernommen. Verschmutzungen auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Arbeiten verursacht werden, sind umgehend auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Die Gehwege und Straßen müssen während der Pflegearbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Die Benutzung muss für den Straßenverkehr jederzeit möglich sein.

    CPV
    Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (CPV 77310000)
    Ort
    Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
    Frist

Verlauf

  1. 23. Oktober 2026, 09:53 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

GELSENDIENSTE
Gelsenkirchen, DE

Leistungsort

  • Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)

Einordnung

CPV-Codes

  • 77310000: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen

NUTS-Regionen

  • DEA32: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wann endet die Frist?

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 24. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00).

Wer ist der Auftraggeber?

GELSENDIENSTE, Gelsenkirchen, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (CPV 77310000).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

Offenes Verfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 773 (2026-10-26) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 772 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 772 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz in derselben Region wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 772 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 772 (2026-10-29) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026

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Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
26. Oktober 2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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