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Straßenbäume- Pflanzung I/2027
Auf einen Blick
Grün und Gruga schreibt Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (CPV 77000000) in Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13) aus. Sie ist in 3 Lose aufgeteilt; sie ist abgelaufen. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 5. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
Nach Abschluss der Fällung von Straßenbäumen (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung) sollen in neun Stadtbezirken von Essen die Wurzelstubben gefräst werden. Bei nahezu allen Standorten dieser neun Stadtbezirke sind Reststämme in der Regel von 80 cm Länge bewusst stehen geblieben, um das Überfahren der Baumbeete zu verhindern. Diese müssen vor dem Fräsen bodennah abgeschnitten werden (eigene Leistunsposition). Im Anschluss müssen Baumgruben ausgehoben werden und mit einem Pflanzsubstrat auf Vulkangesteinsbasis gefüllt werden, in das Hochstämme gepflanzt werden. Diese erhalten eine Verankerung aus Dreiböcken. Die Lieferung der Bäume erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Bäume müssen durch den AN über drei Jahre gewässert werden.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- AbgelaufenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Frist abgelaufen (vor 3 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Grün und Gruga, Essen, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (CPV 77000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 3Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 5. Oktober 2026, 08:36 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (3)
Los LOT-0001: Stadtbezirke I, VII und VIII
Insgesamt 35 Baumbeete (Teillos 1-8 St/Teillos 2-12 St/Teillos 3-15 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.200 cm Wurzelstubben zu fräsen und 44 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 37 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 65 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme des jeweiligen Teilloses abdecken und die separat abgerechnet werden. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 01.02.2027 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 02.04.2027 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://profbg.giscon.de/proMDEDienstleister/Handbuch.pdf Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.
Los LOT-0002: Stadtbezirke II, III & IX
Insgesamt 35 Baumbeete (Teillos 1-8 St/Teillos 2-12 St/Teillos 3-15 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.200 cm Wurzelstubben zu fräsen und 44 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 37 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 65 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme des jeweiligen Teilloses abdecken und die separat abgerechnet werden. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 01.02.2027 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 02.04.2027 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://profbg.giscon.de/proMDEDienstleister/Handbuch.pdf Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.
Los LOT-0003: Stadtbezirke IV, V & VI
Insgesamt 35 Baumbeete (Teillos 1-8 St/Teillos 2-12 St/Teillos 3-15 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.200 cm Wurzelstubben zu fräsen und 44 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 37 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.300 cm Wurzelstubben zu fräsen und 65 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme des jeweiligen Teilloses abdecken und die separat abgerechnet werden. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 01.02.2027 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 02.04.2027 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://profbg.giscon.de/proMDEDienstleister/Handbuch.pdf Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.
Verlauf
- 5. Oktober 2026, 08:36 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Grün und Gruga
Essen, DE
Leistungsort
- Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Einordnung
CPV-Codes
- 77000000: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
- 77200000: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
NUTS-Regionen
- DEA13: Essen, Kreisfreie Stadt
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 5. November 2026, 10:00 Uhr (UTC+01:00).
Wer ist der Auftraggeber?
Grün und Gruga, Essen, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (CPV 77000000) und Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (CPV 77200000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Ja, in 3 Lose: Stadtbezirke I, VII und VIII, Stadtbezirke II, III & IX und Stadtbezirke IV, V & VI.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
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Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d8424023-3d3d-43d9-818e-35e5d0babe24
- Zuletzt geprüft
- 6. November 2026, 17:31 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.