Status unbekanntAusschreibung

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Rhein-Sieg-Kreis und nördlichen Teils des Landkreises Neuwied mit abgehenden Linienabschnitten in benachbarte Gebietskörperschaften

Auf einen Blick

Rhein-Sieg-Kreis schreibt Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000) in Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C), Neuwied (DEB18) und Altenkirchen (Westerwald) (DEB13) aus. Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).

Aus der Bekanntmachung

Der Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 1 und 2 ÖPNVG NRW i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG i.V.m. Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) (Steinstraße 31, 53844 Troisdorf-Sieglar, E-Mail: […], Tel.: […], Fax: […]) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste gemäß dem „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und nördlichen Teil des Landkreises Neuwied mit abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet des Landkreises Altenkirchen. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42–44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 1,25 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG sowie ca. 50.000 Besetztkilometer bei flexiblen Bedienformen (Rufbus). Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Diesbezüglich sind auch die Vorgaben des Rhein-Sieg-Kreises zum Einsatz alternativer Antriebe im Rahmen des Klimamobilitätskonzepts zu beachten. Zudem sind vom Betreiber Verknüpfungen der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit weiteren Mobilitätsangeboten im Rhein-Sieg-Kreis und in der Region sicherzustellen. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Verkehrsdienste aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsdienste, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00).

Status
Status unbekanntAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C), Neuwied (DEB18), Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Lose
1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
19. Oktober 2026, 14:49 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

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Lose (1)

  1. Los LOT-0000: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Rhein-Sieg-Kreis und im nördlichen Teil des Landkreises Neuwied mit abgehenden Linienabschnitten in benachbarte Gebietskörperschaften

    Siehe Beschreibung bei 2.1. Verfahren.

    CPV
    Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000)
    Ort
    Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C), Neuwied (DEB18), Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)

Verlauf

  1. 19. Oktober 2026, 14:49 Uhr (UTC+02:00): Vorinformation Bekanntmachung, Version 01 (Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Rhein-Sieg-Kreis
Siegburg, DE

Leistungsort

  • Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
  • Neuwied (DEB18)
  • Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)

Einordnung

CPV-Codes

  • 60112000: Öffentlicher Verkehr (Straße)

NUTS-Regionen

  • DEA2C: Rhein-Sieg-Kreis
  • DEB18: Neuwied
  • DEB13: Altenkirchen (Westerwald)

Amtliche Unterlagen

In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Öffentlicher Verkehr (Straße) (CPV 60112000).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C), Neuwied (DEB18) und Altenkirchen (Westerwald) (DEB13).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.

Welche Verfahrensart gilt?

Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
26. Oktober 2026, 15:14 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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