Abgelaufen

Diese Ausschreibung ist abgelaufen. Die Seite bleibt zum Nachschlagen erhalten.

Ähnliche offene Ausschreibungen

AbgelaufenAusschreibung

Rahmenvereinbarung für Handgepäckkontrollspuren mit mindestens EDSCB C3

Auf einen Blick

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI schreibt System zum Aufspüren von Sprengstoffen (CPV 38546000) in Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ) aus. Sie ist in 2 Lose aufgeteilt; sie ist abgelaufen. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Aus der Bekanntmachung

Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB min. EU Standard C3, möglichst bis EU Level 2, deren Zubehör und Instandhaltungsverträgen

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
AbgelaufenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
System zum Aufspüren von Sprengstoffen (CPV 38546000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
2Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
7. Oktober 2026, 12:54 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Rahmenvereinbarung für Handgepäckkontrollspuren mit mindestens EDSCB C3 – Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI. Ein Produkt der Bandpey GmbH.
Die Eckdaten dieser Seite als Bild (PNG, 1600 × 900), erstellt aus der amtlichen Bekanntmachung. © Bandpey GmbH; Nutzungsbedingungen. Faktenblatt herunterladen

Lose (2)

  1. Los LOT-0001: Rahmenvereinbarung 53419

    Gegenstand des Loses 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 65 Handgepäckkontrollspuren (HgKsp) inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs einschließlich deren Installation und betriebsbereiter Übergabe sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die HgKsp müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 1 kann bis zu einem Höchstwert von 148.783.695,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 1 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 7.500.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die HgKsp und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die HgKsp am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche HgKsp, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine HgKsp abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese HgKsp. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede HgKsp eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den HgKsp und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen.

    CPV
    System zum Aufspüren von Sprengstoffen (CPV 38546000), Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten (CPV 50410000)
    Ort
    Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
    Veröffentlichter Wert
    148.783.694,40 € zzgl. MwSt.
  2. Los LOT-0002: Rahmenvereinbarung 53472

    Gegenstand des Loses 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 188 Handgepäckkontrollspuren (HgKsp) inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs einschließlich deren Installation und betriebsbereiter Übergabe sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die HgKsp müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 2 kann bis zu einem Höchstwert von 418.271.685,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 2 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 21.000.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die HgKsp und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die HgKsp am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche HgKsp, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine HgKsp abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese HgKsp. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede HgKsp eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den HgKsp und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen.

    CPV
    System zum Aufspüren von Sprengstoffen (CPV 38546000), Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten (CPV 50410000)
    Ort
    Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
    Veröffentlichter Wert
    418.271.685 € zzgl. MwSt.

Verlauf

  1. 7. Oktober 2026, 12:54 Uhr (UTC+02:00): Zuschlagsbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Einordnung

CPV-Codes

  • 38546000: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
  • 50410000: Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten

NUTS-Regionen

  • DEZZZ: Extra-Regio NUTS 3

Amtliche Unterlagen

In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

System zum Aufspüren von Sprengstoffen (CPV 38546000) und Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten (CPV 50410000).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ).

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Ja, in 2 Lose: Rahmenvereinbarung 53419 und Rahmenvereinbarung 53472.

Welche Verfahrensart gilt?

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers

Weitere veröffentlichte Ausschreibungen dieses Auftraggebers in den indexierten Bekanntmachungen, offene zuerst.

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
6. November 2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

Markdown-Fassung