OffenAusschreibung

Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Stadt Laichingen – Upgrade-Adresspunkte (gF)

Auf einen Blick

Stadt Laichingen schreibt Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400) in Alb-Donau-Kreis (DE145) aus. Sie ist in 7 Lose aufgeteilt. Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 1.592.348 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Aus der Bekanntmachung

Die Stadt Laichingen im Alb-Donau-Kreis hat im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Der Netzbetrieb für Adresspunkte, welche im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen worden sind, wird hiermit ausgeschrieben. Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet worden, sind kein Gegenstand dieser Ausschreibung.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Veröffentlichter Wert
1.592.348 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Stadt Laichingen, Meersburg, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Alb-Donau-Kreis (DE145)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Lose
7Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
23. Oktober 2026, 13:18 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 26.10.2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Stadt Laichingen – Upgrade-Adresspunkte (gF) – Stadt Laichingen. Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (7)

  1. Los LOT-0001: Los 1 Upgrade Machtolsheim, Suppingen

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2; für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 09BW200365 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/449 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  2. Los LOT-0002: Los 2 Upgrade Gewerbegebiet östl. Teil

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung , e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200454 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/446 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  3. Los LOT-0003: Los 3 Upgrade Gewerbegebiet östl. Teil

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200455 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/445 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  4. Los LOT-0004: Los 4 Upgrade Gewerbegebiet süd-östlich, westlich

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200457 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/447 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  5. Los LOT-0005: Los 5 Upgrade Gewerbegebiet östlicher Teile

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200458 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/451 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  6. Los LOT-0006: Los 6 Upgrade Gewerbegebiete westlicher Teil

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200459 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/450 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  7. Los LOT-0007: Los 7 Upgrade Adresspunkte Schulen

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Schulen); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 12BW200161 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/309 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Alb-Donau-Kreis (DE145)

Verlauf

  1. 23. Oktober 2026, 13:18 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Stadt Laichingen
Meersburg, DE

Leistungsort

  • Alb-Donau-Kreis (DE145)

Einordnung

CPV-Codes

  • 64214400: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen

NUTS-Regionen

  • DE145: Alb-Donau-Kreis

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Stadt Laichingen, Meersburg, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Alb-Donau-Kreis (DE145).

Wie hoch ist der geschätzte Wert?

Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 1.592.348 € zzgl. MwSt.

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Ja, in 7 Lose: Los 1 Upgrade Machtolsheim, Suppingen, Los 2 Upgrade Gewerbegebiet östl. Teil, Los 3 Upgrade Gewerbegebiet östl. Teil, Los 4 Upgrade Gewerbegebiet süd-östlich, westlich, Los 5 Upgrade Gewerbegebiet östlicher Teile, Los 6 Upgrade Gewerbegebiete westlicher Teil und Los 7 Upgrade Adresspunkte Schulen.

Welche Verfahrensart gilt?

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • Binect GmbH

    Weiterstadt
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 641 (2026-10-30) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 641 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026
  • Etablierter Anbieter
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-10-09) Nachweis · geprüft am 04.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 04.11.2026

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers

Weitere veröffentlichte Ausschreibungen dieses Auftraggebers in den indexierten Bekanntmachungen, offene zuerst.

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
26. Oktober 2026, 15:47 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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