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Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Stadt Laichingen – Upgrade-Adresspunkte (gF)

At a glance

Stadt Laichingen is procuring Communication land-line rental (CPV 64214400) in Alb-Donau-Kreis (DE145). It is divided into 7 lots. The notice states an estimated value of €1,592,348 excl. VAT. Procedure type: Negotiated with prior publication of a call for competition / competitive with negotiation.

From the notice

Die Stadt Laichingen im Alb-Donau-Kreis hat im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Der Netzbetrieb für Adresspunkte, welche im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen worden sind, wird hiermit ausgeschrieben. Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet worden, sind kein Gegenstand dieser Ausschreibung.

Key facts

Each fact is from the official notice, last checked 26 October 2026, 15:47 (UTC+01:00).

Status
OpenOfficial notice · checked 26 Oct 2026, 15:47 (UTC+01:00)
Deadline
No deadline in the noticeOfficial notice · checked 26 Oct 2026, 15:47 (UTC+01:00)
Published value
€1,592,348 excl. VATOfficial notice · checked 26 Oct 2026, 15:47 (UTC+01:00)
Buyer
Stadt Laichingen, Meersburg, DEOfficial notice · checked 26 Oct 2026, 15:47 (UTC+01:00)
Place of performance
Alb-Donau-Kreis (DE145)Official notice · checked 26 Oct 2026, 15:47 (UTC+01:00)
Main CPV
Communication land-line rental (CPV 64214400)Official notice · checked 26 Oct 2026, 15:47 (UTC+01:00)
Procedure
Negotiated with prior publication of a call for competition / competitive with negotiationOfficial notice · checked 26 Oct 2026, 15:47 (UTC+01:00)
Lots
7Official notice · checked 26 Oct 2026, 15:47 (UTC+01:00)
First published
23 October 2026, 13:18 (UTC+02:00)Official notice · checked 26 Oct 2026, 15:47 (UTC+01:00)

Fact sheet

Inteliwert fact sheet: Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Stadt Laichingen – Upgrade-Adresspunkte (gF) — Stadt Laichingen. A product of Bandpey GmbH.
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Lots (7)

  1. Lot LOT-0001: Los 1 Upgrade Machtolsheim, Suppingen

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2; für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 09BW200365 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/449 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Communication land-line rental (CPV 64214400)
    Place
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  2. Lot LOT-0002: Los 2 Upgrade Gewerbegebiet östl. Teil

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung , e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200454 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/446 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Communication land-line rental (CPV 64214400)
    Place
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  3. Lot LOT-0003: Los 3 Upgrade Gewerbegebiet östl. Teil

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200455 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/445 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Communication land-line rental (CPV 64214400)
    Place
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  4. Lot LOT-0004: Los 4 Upgrade Gewerbegebiet süd-östlich, westlich

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200457 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/447 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Communication land-line rental (CPV 64214400)
    Place
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  5. Lot LOT-0005: Los 5 Upgrade Gewerbegebiet östlicher Teile

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200458 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/451 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Communication land-line rental (CPV 64214400)
    Place
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  6. Lot LOT-0006: Los 6 Upgrade Gewerbegebiete westlicher Teil

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Gewerbegebiete); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 11BW200459 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/450 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Communication land-line rental (CPV 64214400)
    Place
    Alb-Donau-Kreis (DE145)
  7. Lot LOT-0007: Los 7 Upgrade Adresspunkte Schulen

    Die Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) hat im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz errichtet. Ausgeschrieben wird der Netzbetrieb für die Adresspunkte, die im Zuge eines Vortriebs- und Synergieupgrades zu den ursprünglichen Förderbescheiden im WFP hinzugenommen wurden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Adresspunkte in weißen Flecken (einschließlich Gebietserweiterungen), Baulücken sowie Adresspunkte, die lediglich im Wege des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten vorbereitet wurden. Für die Synergieupgrade-Adresspunkte gelten nach den Bescheiden über die abschließende Höhe der Zuwendung ergänzend die Gigabit-Richtlinie (Fassung vom 27.12.2022), die BNBest-Gigabit (Stand 17.10.2022) und die Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020. Für die Vortriebsupgrade-Adresspunkte nennen die Bescheide die Breitband-Richtlinie, die BNBest-Breitband und die NGA-Rahmenregelung und setzen zugleich die Förderfähigkeit nach den Aufgreifschwellen der Gigabit-Richtlinie voraus. Das Auswahlverfahren wird für sämtliche Upgrade-Adresspunkte einheitlich nach §§ 5 und 7 Gigabit-Rahmenregelung durchgeführt. Das Glasfasernetz gemäß Anlage „… Ausbaugebiete_Ausbauadressen…“ (nachfolgend „Plan“) ist gebaut und an den WFP-Netzbetreiber NetCom BW übergeben. Die Stadt Laichingen als Auftraggeberin (AG) erbringt Netzbetrieb sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes für die Upgrade-Adressen an einen Dienstleister, der als Auftragnehmerin (AN) im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste – auch als Bündelangebot – privaten und gewerblichen Endkunden gegen angemessenes Entgelt anbietet. Die AN hat zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen des BMDS zu Vorleistungspreisen vom 31.03.2026 (Anlage) anzubieten. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt durch Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die für das jeweilige Los genutzte Infrastruktur ist nach Mitteilung des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; Pachtgegenstand ist genau die dem jeweiligen Programm (eAkte) zugeordnete Infrastruktur. Die Umsetzung etwaiger Mitnutzungsansprüche eines Programms an Infrastruktur eines anderen Programms ist Aufgabe der AG. Näheres regelt Anlage 3 „Abgrenzung des Pachtgegenstandes und Schnittstellen zum Weiße-Flecken-Netz“. Für Einrichtungen, die zugleich der Versorgung der weißen Flecken dienen (gemeinsam genutzte Einrichtungen, insbesondere PoP, Trassen, Rohre, Kabel, Fasern), gilt § 1.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags: Sie werden der AN nur zur Mitnutzung überlassen; Instandhaltung, Entstörung, Trassenauskunft sowie Folge- und Folgekostenpflichten verbleiben insoweit beim Bestandsbetreiber, soweit Anlage 3 nichts Abweichendes bestimmt. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem TKG mit folgenden Hauptaufgaben: – Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inkl. ggf. erforderlicher ONT beim Kunden; – Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; – Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. § 3 Nr. 55 TKG, auch als Bündelangebot für private und gewerbliche Endkunden; – Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; – Zurverfügungstellung aktiver und passiver Vorleistungen an Interessenten; – Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb der zu vereinbarenden bzw. vorgegebenen Service Level (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3 und des § 1.1 des Vertrags); – Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes nach den bei Übergabe gültigen GIS-Nebenbestimmungen; – Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit dem im WFP tätigen Netzbetreiber NetCom BW; – Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende (für gemeinsam genutzte Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage 3). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu; im Regelfall ist sie auch Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastruktur und des Glasfaser-Backbonenetzes. Übergabepunkte zur passiven Glasfaserinfrastruktur sind die im Plan eingezeichneten PoPs. Die Errichtung des Netzes erfolgte nach den technischen Vorgaben der AG und dem Einheitlichen Materialkonzept des Bundes 4.1 vom 02.04.2019. Die AN hat die für sie maßgeblichen Vorgaben der genannten Förderrichtlinien einschließlich aller zugehörigen Regelungen und Nebenbestimmungen zu erfüllen und wird hierzu im Netzbetriebsvertrag verpflichtet. Auf die Ausführungen zu den Fördervorgaben in der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wird verwiesen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags gemäß Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Förderung des Projekts: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 bzw. vom 18.08.2020 (Breitband-Richtlinie) i. V. m. der NGA-Rahmenregelung – Betreibermodell nach Nr. 3.2 (Sonderaufruf Schulen); für die Upgrade-Adresspunkte ergänzend Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 27.12.2022 und Gigabit-Rahmenregelung, e-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.5/3-20 12BW200161 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung des Breitbandaus-baus in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019, e-Az. Zuwendungsbescheid Land: 4-8433.4/309 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Communication land-line rental (CPV 64214400)
    Place
    Alb-Donau-Kreis (DE145)

Timeline

  1. 23 October 2026, 13:18 (UTC+02:00): Original notice Notice, version 01 (Contract or concession notice – standard regime). Official notice

Buyer and place

Buyer

Stadt Laichingen
Meersburg, DE

Place of performance

  • Alb-Donau-Kreis (DE145)

Classification

CPV codes

  • 64214400: Communication land-line rental

NUTS regions

  • DE145: Alb-Donau-Kreis

Official documents

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Questions and answers

Who is the buyer?

Stadt Laichingen, Meersburg, DE.

What is being procured (CPV)?

Communication land-line rental (CPV 64214400).

Where is the work performed (NUTS)?

Alb-Donau-Kreis (DE145).

What is the estimated value?

The notice states an estimated value of €1,592,348 excl. VAT.

Is it divided into lots?

Yes, into 7 lots: Los 1 Upgrade Machtolsheim, Suppingen, Los 2 Upgrade Gewerbegebiet östl. Teil, Los 3 Upgrade Gewerbegebiet östl. Teil, Los 4 Upgrade Gewerbegebiet süd-östlich, westlich, Los 5 Upgrade Gewerbegebiet östlicher Teile, Los 6 Upgrade Gewerbegebiete westlicher Teil and Los 7 Upgrade Adresspunkte Schulen.

Which procedure is used?

Negotiated with prior publication of a call for competition / competitive with negotiation.

How do I submit a bid?

On the official notice or the portal it names. Inteliwert does not submit bids. Official notice

Am I eligible?

Inteliwert does not judge eligibility. The selection criteria are in the official notice. Official notice

Companies that might fit

Possible match based on public information

Companies Inteliwert knows from its sources, not the whole market. Inteliwert does not judge eligibility, fit or chances.

  • Binect GmbH

    Weiterstadt
    SME (from the award notice)New to public tenders
    • Won a contract in CPV group 641 (2026-10-30) Evidence · checked 4 Nov 2026
    • Seat in the same country as the place of performance Evidence · checked 4 Nov 2026
  • SME (from the award notice)New to public tenders
    • Won a contract in CPV group 641 (2026-10-27) Evidence · checked 4 Nov 2026
    • Seat in the same federal state as the place of performance Evidence · checked 4 Nov 2026
  • Established supplier
    • Won a contract in CPV group 642 (2026-10-09) Evidence · checked 4 Nov 2026
    • Seat in the same country as the place of performance Evidence · checked 4 Nov 2026

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Source

Publisher
Bekanntmachungsservice
Licence
CC0 1.0
Last checked
26 October 2026, 15:47 (UTC+01:00)

The official notice is authoritative. Inteliwert shows what the notice states and links to it.

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