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FE 08.[…]/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnun-gen
Auf einen Blick
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen schreibt Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000) in Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B) aus. Der Zuschlag ist erteilt. Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 168.067,23 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
FE 08.[…]/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk. Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben. Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden. Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 7. November 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- VergebenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Veröffentlichter Wert
- 168.067,23 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 22. September 2026, 16:27 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 07.11.2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt
![Inteliwert-Faktenblatt: FE 08.[…]/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit… – Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen. Ein Produkt der Bandpey GmbH.](/cards/opp_SJ6DAF853FK5EFP8QQ9W6SATHW/ntv_H6NJZT89KY18H0TNRM6WJZTG74/de-sheet.png)
Lose (1)
Los LOT-0000: FE 08.[…]/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Vertei-lung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteins-körnungen
FE 08.[…]/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk. Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben. Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden. Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.
Verlauf
- 14. September 2026: Zuschlag. Zuschlag an: VDZ Technology gGmbH; Auftragswert: 167.962 € zzgl. MwSt.; Eingegangene Angebote: 1; Los LOT-0000.
- 22. September 2026, 16:27 Uhr (UTC+02:00): Zuschlagsbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Bergisch Gladbach, DE
Leistungsort
- Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Weitere Beteiligte in der Bekanntmachung
- VDZ Technology gGmbH (Bieter), Düsseldorf
- VDZ Technology gGmbH (Zuschlag), Düsseldorf
Einordnung
CPV-Codes
- 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
NUTS-Regionen
- DEA2B: Rheinisch-Bergischer Kreis
Amtliche Unterlagen
In der indexierten Bekanntmachung wurden keine Unterlagen gefunden.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (CPV 73000000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B).
Wie hoch ist der geschätzte Wert?
Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 168.067,23 € zzgl. MwSt.
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
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Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ec1c7f6d-f375-4305-80d3-f3f1b25d9bf2
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026, 06:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.