Betrieb Gigabit-Netz in Betzenweiler
Auf einen Blick
Gemeinde Betzenweiler schreibt Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400) in Biberach (DE146) aus. Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 1.657.026 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Aus der Bekanntmachung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Veröffentlichter Wert
- 1.657.026 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Gemeinde Betzenweiler, Betzenweiler, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Biberach (DE146)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 9. Oktober 2026, 08:39 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0001: Betrieb Gigabit-Netz in Betzenweiler
Die OEW Breitband GmbH (OEW BB) ist von der Gemeinde Betzenweiler damit beauftragt worden, in ihrem Namen den Netzbetrieb in dem auf dem Gemeindegebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetz auszuschreiben. Die Gemeinde Betzenweiler im Landkreis Biberach gelegen, errichtet im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell zur Versorgung von ca. 770 Einwohner mit zukunftssicheren Breitbandanbindungen ein passives Glasfasernetz. Die dafür errichtete passive Glasfaserinfrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF - Programm erfolgt. Aktuell wird die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitetet, deren Veröffentlichung bis Ende 2026 vorgesehen ist. Die Bauausschreibung wird voraussichtlich im Sommer 2027 durchgeführt, die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich Ende 2028. Die Gemeinde Betzenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu. Im Übrigen ist im Regelfall die AG Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastrukturen. Dies gilt im Regelfall gleichermaßen für das Glasfaser-Backbonenetz. Die Zugangspunkte zu der LWL-Infrastruktur für Carrier ergeben sich aus den in dieser Anlage beigefügten Kartendarstellungen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) e-Az. Zuwendungsbescheid Bund v. 18.11.2024: 832.6/10-24 07BW20670 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023 e-Az. Zuwendungsbescheid Land BW v. 05.05.2025: 4-8433.6/117 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zu-wendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Im Übrigen wird auf Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich verwiesen.
Verlauf
- 9. Oktober 2026, 08:39 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Gemeinde Betzenweiler
Betzenweiler, DE
Leistungsort
- Biberach (DE146)
Einordnung
CPV-Codes
- 64214400: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
NUTS-Regionen
- DE146: Biberach
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wer ist der Auftraggeber?
Gemeinde Betzenweiler, Betzenweiler, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Biberach (DE146).
Wie hoch ist der geschätzte Wert?
Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 1.657.026 € zzgl. MwSt.
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
Minesoft Ltd
RichmondKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
arriva GmbH
SingenKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen AufträgenBinect GmbH
WeiterstadtKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/933fbdcf-6d0a-4071-adc0-d4b4dee092da
- Zuletzt geprüft
- 6. November 2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.