RV Roll-Out/-In, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme
Auf einen Blick
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg schreibt Installation von Computern und Büromaschinen (CPV 51600000) in Stuttgart, Stadtkreis (DE111) aus. Die Bekanntmachung nennt als Frist den 10. November 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Aus der Bekanntmachung
Rahmenvereinbarung über das Roll-Out/-In von IT-Systemen, Installationsleistungen nach Vorgaben, Montage- und Logistiktätigkeiten sowie Entsorgung von IT-Systemen.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 4 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
- Auftraggeber
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg, Stuttgart, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
- Leistungsort
- Stuttgart, Stadtkreis (DE111)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Installation von Computern und Büromaschinen (CPV 51600000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- Offenes VerfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 30. September 2026, 09:46 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
- Zuletzt veröffentlicht
- 30. Oktober 2026, 11:15 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0001: RV Roll-Out/-In, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet folgende Leistungen: - den Roll-Out von IT Systeme (Installationsleistungen, Montagetätigkeiten und Logistiktätigkeiten) - reine Logistiktätigkeiten (Transport) - das Roll-In von IT Systeme (Demontagetätigkeiten Logistiktätigkeiten) - die Entsorgung von IT Systeme (Demontagetätigkeiten, Logistiktätigkeiten, Entsorgung). Es wird von folgender geschätzter Auftragsmenge gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt während der Mindestvertragslaufzeit ausgegangen. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage. Geplante Abnahmemenge für die Mindestvertragslaufzeit sind: 1. 000 Stück Roll-Out - Installationsleistungen, Montage und Transport 100 Stück Roll-Out - Transport 100 Stück Roll-Out - Montage und Transport 500 Stück Roll-In - Demontage und Transport 500 Stück Roll-In - Demontage, Transport und Entsorgung 9900 Meter - Cat7 Kabel 80 Std. Lohnarbeit Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten, optionalen Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Da an unterschiedlichen Standorten von Kunden der Auftraggeberin gleichzeitig Dienstleistungen abgerufen werden können, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass im Falle einer Angebotsabgabe für die geforderte Leistungserbringung die personellen, technischen und räumlichen Ressourcen vorhanden sind. Der Auftragnehmer muss die Leistungsfähigkeit seiner Organisation in Bezug auf eine mögliche gleichzeitige Erbringung dieser Mengen (vgl. Kapitel 3.3 - Leistungszeitraum der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung) der ausgeschriebenen Dienstleistungen bestätigen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens aber zum 09.01.2027 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 400.000,00 EUR netto; 476.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Verlauf
- 30. September 2026, 09:46 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
- 30. Oktober 2026, 11:15 Uhr (UTC+01:00): Änderung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
- 30. Oktober 2026, 11:15 Uhr (UTC+01:00): Änderung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Auftraggeber und Ort
Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Stuttgart, DE
Leistungsort
- Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Einordnung
CPV-Codes
- 51600000: Installation von Computern und Büromaschinen
- 51610000: Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
- 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
NUTS-Regionen
- DE111: Stuttgart, Stadtkreis
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 10. November 2026, 09:00 Uhr (UTC+01:00).
Wer ist der Auftraggeber?
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg, Stuttgart, DE.
Was wird beschafft (CPV)?
Installation von Computern und Büromaschinen (CPV 51600000), Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen (CPV 51610000) und Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (CPV 75131000).
Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?
Stuttgart, Stadtkreis (DE111).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
Offenes Verfahren.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
Contentflow Live GmbH
HamburgKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
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Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 12:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung -
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Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 15:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung -
VergebenAusschreibung
DBS ANÜ Mini 66 - Referent/in Präsidialstab
Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 16:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung -
VergebenAusschreibung
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Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/25a17cec-adb7-4447-a571-5d28073e466c
- Zuletzt geprüft
- 6. November 2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.