Umsetzung v. Vorhaben d. ländlichen Entwicklung i. R. der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien - Renaturierung Parkteich im Ortsteil Tollwitz - Teichentschlammung
Auf einen Blick
Diese Ausschreibung betrifft Bauarbeiten (CPV 45000000). Die Bekanntmachung nennt als Frist den 19. November 2026, 08:59 Uhr (UTC+01:00). Verfahrensart: de-open.
Aus der Bekanntmachung
Kurzbeschreibung: Zur Baumaßnahmen gehören die Leistungsbereiche Teichentschlammung, Sanierung der Ufermauer und die Instandsetzung des Teichablaufes mit folgenden Grobmassen: - ca. 1.500 m² Gewässer Entkrauten - ca. 20 Fm Totholz beräumen - ca. 600 m³ Teich Entschlammen Schwimmbagger, nasstransport, LAGA >Z2 - ca. 130 m Ufereinfassung mit Faschinen herstellen - 1 St Mönchbauwerk aus Brunnenringen herstellen - 1 St Steganlage Alu/ Edelstahl mit WPC-Belag --- Hinweis zur Teichentschlammung: Die Zwischenlagerung des Teichschlamms im Bereich des Teiches wurde von der unteren Wasserbehörde ausdrücklich untersagt. Daher ist grundsätzlich nur der Abtransport des nassen Schlamms möglich. Alternativ kann eine maschinelle Trocknung vor Ort erfolgen. Benötigt der AN außerhalb des Baufeldes Flächen zum Abtrocknen des Schlamms, sind diese eigenverantwortlich zu beschaffen. In diesem Fall ist die ordnungsgemäße Entsorgung des austretenden Wassers sicherzustellen. Die Vorgehensweise für den Abtransport des nassen Schlamms wird bewusst nicht vorgegeben, um den Bietern die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Ressourcen optimal einzusetzen. Zusätzliche Aufwendungen, die sich aus dem Ablagerungsverbot ergeben, sind in der Position 01.02.80 „Zulage Nasstransport“ einzukalkulieren. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Eckdaten
Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026, 05:47 Uhr (UTC+01:00).
- Status
- OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 05:47 Uhr (UTC+01:00)
- Frist
- (in 11 Tagen)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 05:47 Uhr (UTC+01:00)
- Haupt-CPV
- Bauarbeiten (CPV 45000000)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 05:47 Uhr (UTC+01:00)
- Verfahrensart
- de-openAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 05:47 Uhr (UTC+01:00)
- Lose
- 1Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 05:47 Uhr (UTC+01:00)
- Erstmals veröffentlicht
- 26. Oktober 2026, 14:13 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 27.10.2026, 05:47 Uhr (UTC+01:00)
Faktenblatt

Lose (1)
Los LOT-0000: Umsetzung v. Vorhaben d. ländlichen Entwicklung i. R. der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien - Renaturierung Parkteich im Ortsteil Tollwitz - Teichentschlammung
Kurzbeschreibung: Zur Baumaßnahmen gehören die Leistungsbereiche Teichentschlammung, Sanierung der Ufermauer und die Instandsetzung des Teichablaufes mit folgenden Grobmassen: - ca. 1.500 m² Gewässer Entkrauten - ca. 20 Fm Totholz beräumen - ca. 600 m³ Teich Entschlammen Schwimmbagger, nasstransport, LAGA >Z2 - ca. 130 m Ufereinfassung mit Faschinen herstellen - 1 St Mönchbauwerk aus Brunnenringen herstellen - 1 St Steganlage Alu/ Edelstahl mit WPC-Belag --- Hinweis zur Teichentschlammung: Die Zwischenlagerung des Teichschlamms im Bereich des Teiches wurde von der unteren Wasserbehörde ausdrücklich untersagt. Daher ist grundsätzlich nur der Abtransport des nassen Schlamms möglich. Alternativ kann eine maschinelle Trocknung vor Ort erfolgen. Benötigt der AN außerhalb des Baufeldes Flächen zum Abtrocknen des Schlamms, sind diese eigenverantwortlich zu beschaffen. In diesem Fall ist die ordnungsgemäße Entsorgung des austretenden Wassers sicherzustellen. Die Vorgehensweise für den Abtransport des nassen Schlamms wird bewusst nicht vorgegeben, um den Bietern die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Ressourcen optimal einzusetzen. Zusätzliche Aufwendungen, die sich aus dem Ablagerungsverbot ergeben, sind in der Position 01.02.80 „Zulage Nasstransport“ einzukalkulieren. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Verlauf
- 26. Oktober 2026, 14:13 Uhr (UTC+01:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 1 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung
Einordnung
CPV-Codes
- 45000000: Bauarbeiten
- 43000000: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
- 44000000: Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen)
- 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Amtliche Unterlagen
Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.
Fragen und Antworten
Wann endet die Frist?
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Frist den 19. November 2026, 08:59 Uhr (UTC+01:00).
Was wird beschafft (CPV)?
Bauarbeiten (CPV 45000000), Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (CPV 43000000), Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (CPV 44000000) und Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (CPV 71000000).
Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?
Nein, die Bekanntmachung nennt ein einziges Los.
Welche Verfahrensart gilt?
de-open.
Wie gebe ich ein Angebot ab?
Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung
Unternehmen, die passen könnten
Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben
Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.
- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
- KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)
Trockenbau Wäntig GmbH
SchneebergKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen AufträgenKonrad Leymann GmbH & Co. KG
SulingenKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen AufträgenDachdeckerei Keller GmbH
GrimmaKMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
Quelle
- Herausgeber
- Bekanntmachungsservice
- Lizenz
- CC0 1.0
- Amtliche Bekanntmachung
- https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d90cab3417a4e823
- Zuletzt geprüft
- 27. Oktober 2026, 05:47 Uhr (UTC+01:00)
Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.