Umsetzung v. Vorhaben d. ländlichen Entwicklung i. R. der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien - Renaturierung Parkteich im Ortsteil Tollwitz - Teichentschlammung
At a glance
This tender is for Construction work (CPV 45000000). The notice gives 19 November 2026, 08:59 (UTC+01:00) as the deadline. Procedure type: de-open.
From the notice
Kurzbeschreibung: Zur Baumaßnahmen gehören die Leistungsbereiche Teichentschlammung, Sanierung der Ufermauer und die Instandsetzung des Teichablaufes mit folgenden Grobmassen: - ca. 1.500 m² Gewässer Entkrauten - ca. 20 Fm Totholz beräumen - ca. 600 m³ Teich Entschlammen Schwimmbagger, nasstransport, LAGA >Z2 - ca. 130 m Ufereinfassung mit Faschinen herstellen - 1 St Mönchbauwerk aus Brunnenringen herstellen - 1 St Steganlage Alu/ Edelstahl mit WPC-Belag --- Hinweis zur Teichentschlammung: Die Zwischenlagerung des Teichschlamms im Bereich des Teiches wurde von der unteren Wasserbehörde ausdrücklich untersagt. Daher ist grundsätzlich nur der Abtransport des nassen Schlamms möglich. Alternativ kann eine maschinelle Trocknung vor Ort erfolgen. Benötigt der AN außerhalb des Baufeldes Flächen zum Abtrocknen des Schlamms, sind diese eigenverantwortlich zu beschaffen. In diesem Fall ist die ordnungsgemäße Entsorgung des austretenden Wassers sicherzustellen. Die Vorgehensweise für den Abtransport des nassen Schlamms wird bewusst nicht vorgegeben, um den Bietern die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Ressourcen optimal einzusetzen. Zusätzliche Aufwendungen, die sich aus dem Ablagerungsverbot ergeben, sind in der Position 01.02.80 „Zulage Nasstransport“ einzukalkulieren. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Key facts
Each fact is from the official notice, last checked 27 October 2026, 05:47 (UTC+01:00).
- Status
- OpenOfficial notice · checked 27 Oct 2026, 05:47 (UTC+01:00)
- Deadline
- (in 11 days)Official notice · checked 27 Oct 2026, 05:47 (UTC+01:00)
- Main CPV
- Construction work (CPV 45000000)Official notice · checked 27 Oct 2026, 05:47 (UTC+01:00)
- Procedure
- de-openOfficial notice · checked 27 Oct 2026, 05:47 (UTC+01:00)
- Lots
- 1Official notice · checked 27 Oct 2026, 05:47 (UTC+01:00)
- First published
- 26 October 2026, 14:13 (UTC+01:00)Official notice · checked 27 Oct 2026, 05:47 (UTC+01:00)
Fact sheet

Lots (1)
Lot LOT-0000: Umsetzung v. Vorhaben d. ländlichen Entwicklung i. R. der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien - Renaturierung Parkteich im Ortsteil Tollwitz - Teichentschlammung
Kurzbeschreibung: Zur Baumaßnahmen gehören die Leistungsbereiche Teichentschlammung, Sanierung der Ufermauer und die Instandsetzung des Teichablaufes mit folgenden Grobmassen: - ca. 1.500 m² Gewässer Entkrauten - ca. 20 Fm Totholz beräumen - ca. 600 m³ Teich Entschlammen Schwimmbagger, nasstransport, LAGA >Z2 - ca. 130 m Ufereinfassung mit Faschinen herstellen - 1 St Mönchbauwerk aus Brunnenringen herstellen - 1 St Steganlage Alu/ Edelstahl mit WPC-Belag --- Hinweis zur Teichentschlammung: Die Zwischenlagerung des Teichschlamms im Bereich des Teiches wurde von der unteren Wasserbehörde ausdrücklich untersagt. Daher ist grundsätzlich nur der Abtransport des nassen Schlamms möglich. Alternativ kann eine maschinelle Trocknung vor Ort erfolgen. Benötigt der AN außerhalb des Baufeldes Flächen zum Abtrocknen des Schlamms, sind diese eigenverantwortlich zu beschaffen. In diesem Fall ist die ordnungsgemäße Entsorgung des austretenden Wassers sicherzustellen. Die Vorgehensweise für den Abtransport des nassen Schlamms wird bewusst nicht vorgegeben, um den Bietern die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Ressourcen optimal einzusetzen. Zusätzliche Aufwendungen, die sich aus dem Ablagerungsverbot ergeben, sind in der Position 01.02.80 „Zulage Nasstransport“ einzukalkulieren. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Timeline
- 26 October 2026, 14:13 (UTC+01:00): Original notice Notice, version 1 (Contract or concession notice – standard regime). Official notice
Classification
CPV codes
- 45000000: Construction work
- 43000000: Machinery for mining, quarrying, construction equipment
- 44000000: Construction structures and materials; auxiliary products to construction (except electric apparatus)
- 71000000: Architectural, construction, engineering and inspection services
Official documents
Links go to the publisher. Inteliwert does not copy the documents.
Questions and answers
When is the deadline?
The official notice gives 19 November 2026, 08:59 (UTC+01:00) as the deadline.
What is being procured (CPV)?
Construction work (CPV 45000000), Machinery for mining, quarrying, construction equipment (CPV 43000000), Construction structures and materials; auxiliary products to construction (except electric apparatus) (CPV 44000000) and Architectural, construction, engineering and inspection services (CPV 71000000).
Is it divided into lots?
No, the notice names a single lot.
Which procedure is used?
de-open.
How do I submit a bid?
On the official notice or the portal it names. Inteliwert does not submit bids. Official notice
Am I eligible?
Inteliwert does not judge eligibility. The selection criteria are in the official notice. Official notice
Companies that might fit
Possible match based on public information
Companies Inteliwert knows from its sources, not the whole market. Inteliwert does not judge eligibility, fit or chances.
- SME (from the award notice)
- SME (from the award notice)
Trockenbau Wäntig GmbH
SchneebergSME (from the award notice)New to public tendersKonrad Leymann GmbH & Co. KG
SulingenSME (from the award notice)New to public tendersDachdeckerei Keller GmbH
GrimmaSME (from the award notice)New to public tenders
Source
- Publisher
- Bekanntmachungsservice
- Licence
- CC0 1.0
- Last checked
- 27 October 2026, 05:47 (UTC+01:00)
The official notice is authoritative. Inteliwert shows what the notice states and links to it.