Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
At a glance
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts is procuring Judicial services (CPV 75231000) in Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) and Karlsruhe, Stadtkreis (DE122). It is divided into 21 lots. The notice gives 18 November 2026, 23:00 (UTC+01:00) as the deadline. Procedure type: Open.
From the notice
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Key facts
Each fact is from the official notice, last checked 4 November 2026, 13:10 (UTC+01:00).
- Status
- OpenOfficial notice · checked 4 Nov 2026, 13:10 (UTC+01:00)
- Deadline
- (in 11 days)Official notice · checked 4 Nov 2026, 13:10 (UTC+01:00)
- Buyer
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Leipzig, DEOfficial notice · checked 4 Nov 2026, 13:10 (UTC+01:00)
- Place of performance
- Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51), Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)Official notice · checked 4 Nov 2026, 13:10 (UTC+01:00)
- Main CPV
- Judicial services (CPV 75231000)Official notice · checked 4 Nov 2026, 13:10 (UTC+01:00)
- Procedure
- OpenOfficial notice · checked 4 Nov 2026, 13:10 (UTC+01:00)
- Lots
- 21Official notice · checked 4 Nov 2026, 13:10 (UTC+01:00)
- First published
- 29 October 2026, 14:17 (UTC+01:00)Official notice · checked 4 Nov 2026, 13:10 (UTC+01:00)
Fact sheet

Lots (21)
Lot LOT-0001: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0002: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0003: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0004: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0005: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0006: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0007: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0008: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0009: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0010: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0011: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0012: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0013: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0014: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0015: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0016: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0017: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0018: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0019: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0020: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Lot LOT-0021: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Timeline
- 29 October 2026, 14:17 (UTC+01:00): Original notice Notice, version 06 (Contract or concession notice – standard regime). Official notice
- 29 October 2026, 14:17 (UTC+01:00): Change Notice, version 06 (Contract or concession notice – standard regime). Official notice
Buyer and place
Place of performance
- Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
- Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Classification
CPV codes
- 75231000: Judicial services
NUTS regions
- DED51: Leipzig, Kreisfreie Stadt
- DE122: Karlsruhe, Stadtkreis
Official documents
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Questions and answers
When is the deadline?
The official notice gives 18 November 2026, 23:00 (UTC+01:00) as the deadline.
Who is the buyer?
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Leipzig, DE.
What is being procured (CPV)?
Judicial services (CPV 75231000).
Where is the work performed (NUTS)?
Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) and Karlsruhe, Stadtkreis (DE122).
Is it divided into lots?
Yes, into 21 lots: Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof, Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof, Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof, Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof, Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof, Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof, Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof, Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof and 13 more.
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Open.
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On the official notice or the portal it names. Inteliwert does not submit bids. Official notice
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Inteliwert does not judge eligibility. The selection criteria are in the official notice. Official notice
Companies that might fit
Possible match based on public information
Companies Inteliwert knows from its sources, not the whole market. Inteliwert does not judge eligibility, fit or chances.
- SME (from the award notice)New to public tenders
Dorsch Impact GmbH
EssenSME (from the award notice)New to public tenders- SME (from the award notice)New to public tenders
iperdi GmbH
AndernachSME (from the award notice)Sollecito Fliesen GmbH
Bindlach / RamsenthalSME (from the award notice)
Source
- Publisher
- Bekanntmachungsservice
- Licence
- CC0 1.0
- Last checked
- 4 November 2026, 13:10 (UTC+01:00)
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