OffenAusschreibung

Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – Lückenschluss (LSP)

Auf einen Blick

Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts schreibt Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400) in Tuttlingen (DE137) aus. Sie ist in 2 Lose aufgeteilt. Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 3.129.787 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Aus der Bekanntmachung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung der im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) in den Gemarkungsgebieten Bärenthal und Neuhausen ob Eck (Landkreis Tuttlingen) zu errichtenden passiven Glasfasernetze (FTTB) an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste gegenüber Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Umfasst sind auch spätere Netzerweiterungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Veröffentlichter Wert
3.129.787 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, Tuttlingen, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Tuttlingen (DE137)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
2Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
30. September 2026, 17:27 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – Lückenschluss (LSP) – Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts. Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (2)

  1. Los LOT-0001: Los 1 - Bärenthal Lückenschluss (LSP)

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemarkungsgebiet Bärenthal zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe erster betriebsfertiger Teilnetze an den Netzbetreiber ist für Mitte 2027, die Übergabe des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 15 GAP (verbindlich), Höchstmenge 75 GAP (Planungs- bzw. Prognosewert) (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 – Lückenschluss-Programm nach Nr. 9.1, Betreibermodell nach Nr. 3.2; Bescheid vom 26.11.2024 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025 (Wechsel der Bewilligungsbehörde); Az. 832.6/10-24 09BW20002 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025; Az. 4-8433.6/163 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    915.580 € zzgl. MwSt.
  2. Los LOT-0002: Los 2 - Neuhausen ob Eck Lückenschluss (LSP)

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemarkungsgebiet Neuhausen ob Eck zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe erster betriebsfertiger Teilnetze an den Netzbetreiber ist für Mitte 2027, die Übergabe des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 36 GAP (verbindlich), Höchstmenge 181 GAP (Planungs- bzw. Prognosewert) (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 – Lückenschluss-Programm nach Nr. 9.1, Betreibermodell nach Nr. 3.2; Bescheid vom 26.11.2024 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025 (Wechsel der Bewilligungsbehörde); Az. 832.6/10-24 09BW20001 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025; Az. 4-8433.6/162 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    2.214.208 € zzgl. MwSt.

Verlauf

  1. 30. September 2026, 17:27 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Einordnung

CPV-Codes

  • 64214400: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen

NUTS-Regionen

  • DE137: Tuttlingen

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, Tuttlingen, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Tuttlingen (DE137).

Wie hoch ist der geschätzte Wert?

Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 3.129.787 € zzgl. MwSt.

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Ja, in 2 Lose: Los 1 - Bärenthal Lückenschluss (LSP) und Los 2 - Neuhausen ob Eck Lückenschluss (LSP).

Welche Verfahrensart gilt?

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • Minesoft Ltd

    Richmond
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-11-03) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Der Auftraggeber nennt die Ausschreibung KMU-geeignet, und das Unternehmen ist ein KMU Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-09-28) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-09-28) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 641 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz in derselben Region wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • Binect GmbH

    Weiterstadt
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 641 (2026-10-30) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026

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    Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – graue Flecken

    Auftraggeber
    Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
    Ort
    DE137 (Baden-Württemberg)
    Frist
    Keine Frist in der Bekanntmachung
    Veröffentlichter Wert
    41.229.106 € zzgl. MwSt.
    CPV
    64214400
    Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
6. November 2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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