OffenAusschreibung

Betrieb Gigabit-Netz ZV Breitband LK Schwäbisch Hall graue Flecken

Auf einen Blick

Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall schreibt Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400) in Schwäbisch Hall (DE11A) und Hohenlohekreis (DE119) aus. Sie ist in 25 Lose aufgeteilt. Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 52.821.982 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Aus der Bekanntmachung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung passiver Glasfasernetze (FTTB), die der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken (Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021) in 25 Kommunen errichtet, an Netzbetreiber, die im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellen sowie Internet- und Telekommunikationsdienste gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringen. Den Netzbetreibern obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags je Los. Die Leistung ist in

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Veröffentlichter Wert
52.821.982 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Schwäbisch Hall (DE11A), Hohenlohekreis (DE119)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
25Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
30. September 2026, 13:06 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

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Lose (25)

  1. Los LOT-0001: Los 1 Blaufelden - Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Blaufelden ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 712 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 22.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21351 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/55 bzw. 4-8433.5/55 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    4.275.000 € zzgl. MwSt.
  2. Los LOT-0002: Los 2 Braunsbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Braunsbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 265 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21122 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/29 bzw. 4-8433.5/29 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    1.615.000 € zzgl. MwSt.
  3. Los LOT-0003: Los 3 Bühlertann – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Bühlertann ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 274 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 12.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21118 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/35 bzw. 4-8433.5/35 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    1.662.500 € zzgl. MwSt.
  4. Los LOT-0004: Los 4 Fichtenau – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Fichtenau ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 672 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 13.09.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.04.2025, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21260 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.06.2025 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/78 bzw. 4-8433.5/78 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    4.085.000 € zzgl. MwSt.
  5. Los LOT-0005: Los 5 Fichtenberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Fichtenberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 42 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 18.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 09.09.2024, 28.05.2025, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21250 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/62 bzw. 4-8433.5/62 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    237.500 € zzgl. MwSt.
  6. Los LOT-0006: Los 6 Gaildorf – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Gaildorf ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 106 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 05.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.09.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21288 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/63 bzw. 4-8433.5/63 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    665.000 € zzgl. MwSt.
  7. Los LOT-0007: Los 7 Gerabronn – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Gerabronn ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 447 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 28.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.10.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21267 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 29.10.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/60 bzw. 4-8433.5/60 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    2.755.000 € zzgl. MwSt.
  8. Los LOT-0008: Los 8 Ilshofen – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Ilshofen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 466 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheid vom 06.11.2024, Bescheid über eine Zuwendung in abschließender Höhe vom 23.06.2025 und Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21219 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 01.07.2025; Az. 7-8433.5/64 bzw. 4-8433.5/64 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    2.850.000 € zzgl. MwSt.
  9. Los LOT-0009: Los 9 Kreßberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Kreßberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 281 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 16.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21210 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022; Az. 7-8433.5/66 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    1.710.000 € zzgl. MwSt.
  10. Los LOT-0010: Los 10 Langenburg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Langenburg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 213 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21079 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/33 bzw. 4-8433.5/33 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
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    Hohenlohekreis (DE119)
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    1.282.500 € zzgl. MwSt.
  11. Los LOT-0011: Los 11 Mainhardt – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Mainhardt ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 522 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 22.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024 und 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21290 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.11.2024; Az. 7-8433.5/65 bzw. 4-8433.5/65 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    3.182.500 € zzgl. MwSt.
  12. Los LOT-0012: Los 12 Michelbach/Bilz – Netzbetrieb hellgraue Fl.

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet der Gemeinde Michelbach an der Bilz ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 65 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 16.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 07.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21318 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022; Az. 7-8433.5/58 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    380.000 € zzgl. MwSt.
  13. Los LOT-0013: Los 13 Michelfeld – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Michelfeld ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 235 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 18.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21364 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 14.03.2024, 25.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/59 bzw. 4-8433.5/59 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
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    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    1.425.000 € zzgl. MwSt.
  14. Los LOT-0014: Los 14 Obersontheim – Netzbetrieb hellgraue Flecke

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Obersontheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 512 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 11.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21071 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/32 bzw. 4-8433.5/32 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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    3.135.000 € zzgl. MwSt.
  15. Los LOT-0015: Los 15 Pfedelbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Pfedelbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 573 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 29.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21276 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.11.2024; Az. 7-8433.5/67 bzw. 4-8433.5/67 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    3.515.000 € zzgl. MwSt.
  16. Los LOT-0016: Los 16 Rosengarten – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Rosengarten ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 80 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 25.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21317 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/54 bzw. 4-8433.5/54 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
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    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    475.000 € zzgl. MwSt.
  17. Los LOT-0017: Los 17 Rot am See – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Rot am See ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 740 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 28.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 07.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21279 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/68 bzw. 4-8433.5/68 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    4.512.500 € zzgl. MwSt.
  18. Los LOT-0018: Los 18 Satteldorf – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Satteldorf ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 772 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 09.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21322 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/57 bzw. 4-8433.5/57 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    4.702.500 € zzgl. MwSt.
  19. Los LOT-0019: Los 19 Schrozberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schrozberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 58 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 11.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.09.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21326 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/56 bzw. 4-8433.5/56 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    351.500 € zzgl. MwSt.
  20. Los LOT-0020: Los 20 Stimpfach – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Stimpfach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 398 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 06.09.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21112 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/34 bzw. 4-8433.5/34 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    2.422.500 € zzgl. MwSt.
  21. Los LOT-0021: Los 21 Sulzbach-Laufen – Netzbetrieb hellgraue Fl.

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sulzbach-Laufen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 34 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 09.09.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21013 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/30 bzw. 4-8433.5/30 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    199.500 € zzgl. MwSt.
  22. Los LOT-0022: Los 22 Untermünkheim – Netzbetrieb hellgraue Fl.

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Untermünkheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 256 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 11.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21131 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/37 bzw. 4-8433.5/37 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    1.558.000 € zzgl. MwSt.
  23. Los LOT-0023: Los 23 Vellberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Vellberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 230 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 09.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 11.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21172 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/38 bzw. 4-8433.5/38 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    1.377.500 € zzgl. MwSt.
  24. Los LOT-0024: Los 24 Wallhausen – Netzbetrieb hellgraue Flecken

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Wallhausen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 466 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21040 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/31 bzw. 4-8433.5/31 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    2.850.000 € zzgl. MwSt.
  25. Los LOT-0025: Los 25 Wolpertshausen – Netzbetrieb hellgraue Flec

    Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Wolpertshausen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 245 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 12.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21175 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 22.11.2024; Az. 7-8433.5/36 bzw. 4-8433.5/36 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Hohenlohekreis (DE119)
    Veröffentlichter Wert
    1.520.000 € zzgl. MwSt.

Verlauf

  1. 30. September 2026, 13:06 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Auftraggeber

Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall, DE

Leistungsort

  • Schwäbisch Hall (DE11A)
  • Hohenlohekreis (DE119)

Einordnung

CPV-Codes

  • 64214400: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
  • 64200000: Fernmeldedienste
  • 64210000: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

NUTS-Regionen

  • DE11A: Schwäbisch Hall
  • DE119: Hohenlohekreis

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400), Fernmeldedienste (CPV 64200000) und Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (CPV 64210000).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Schwäbisch Hall (DE11A) und Hohenlohekreis (DE119).

Wie hoch ist der geschätzte Wert?

Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 52.821.982 € zzgl. MwSt.

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Ja, in 25 Lose: Los 1 Blaufelden - Netzbetrieb hellgraue Flecken, Los 2 Braunsbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken, Los 3 Bühlertann – Netzbetrieb hellgraue Flecken, Los 4 Fichtenau – Netzbetrieb hellgraue Flecken, Los 5 Fichtenberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken, Los 6 Gaildorf – Netzbetrieb hellgraue Flecken, Los 7 Gerabronn – Netzbetrieb hellgraue Flecken, Los 8 Ilshofen – Netzbetrieb hellgraue Flecken und 17 weitere.

Welche Verfahrensart gilt?

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • Minesoft Ltd

    Richmond
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-11-03) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Der Auftraggeber nennt die Ausschreibung KMU-geeignet, und das Unternehmen ist ein KMU Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-09-28) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-09-28) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 641 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Bundesland wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • Binect GmbH

    Weiterstadt
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 641 (2026-10-30) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
6. November 2026, 22:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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