OffenAusschreibung

Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – graue Flecken

Auf einen Blick

Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts schreibt Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400) in Tuttlingen (DE137) aus. Sie ist in 11 Lose aufgeteilt. Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 41.229.106 € zzgl. MwSt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Aus der Bekanntmachung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung der im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken im Landkreis Tuttlingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetze (FTTB) Wege einer Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb der aktiven Technik und Sicherstellen der Erbringung von Internet- und Telekommunikationsdiensten gegenüber Endkunden erbringen. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Umfasst sind auch spätere Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen etc.) innerhalb der Gemarkungsgebiete der jeweiligen Lose. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages.

Eckdaten

Jede Angabe stammt aus der amtlichen Bekanntmachung, zuletzt geprüft am 6. November 2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00).

Status
OffenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Frist
Keine Frist in der BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Veröffentlichter Wert
41.229.106 € zzgl. MwSt.Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Auftraggeber
Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, Tuttlingen, DEAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Leistungsort
Tuttlingen (DE137)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Haupt-CPV
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/VerhandlungsverfahrenAmtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Lose
11Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)
Erstmals veröffentlicht
30. September 2026, 17:09 Uhr (UTC+02:00)Amtliche Bekanntmachung · geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)

Faktenblatt

Inteliwert-Faktenblatt: Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – graue Flecken – Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts. Ein Produkt der Bandpey GmbH.
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Lose (11)

  1. Los LOT-0001: Los 1 - Balgheim graue Flecken

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Balgheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 39 GAP, Höchstmenge 194 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022, zuletzt geändert am 15.05.2025; Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe vom 25.07.2025 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21507 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid über die endgültige Höhe vom 15.08.2025; Az. 7-8433.5/181-890586130 bzw. 4-8433.5/181-890586130 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    2.373.033 € zzgl. MwSt.
  2. Los LOT-0002: Los 2 - Bärenthal graue Flecken

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Bärenthal errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 16 GAP, Höchstmenge 79 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 30.01.2023 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe vom 08.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21971 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 30.06.2026; Az. 4-8433.5/228-999689245 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    962.293 € zzgl. MwSt.
  3. Los LOT-0003: Los 3 - Fridingen an der Donau graue Flecken

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Fridingen an der Donau errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 63 GAP, Höchstmenge 317 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 04BW21097 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/35 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    3.877.199 € zzgl. MwSt.
  4. Los LOT-0004: Los 4 - Geisingen graue Flecken

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Geisingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 140 GAP, Höchstmenge 702 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW21045 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/63 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    8.576.551 € zzgl. MwSt.
  5. Los LOT-0005: Los 5 - Immendingen graue Flecken

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Immendingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 146 GAP, Höchstmenge 728 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 26.01.2023, geändert am 13.11.2024 (Änderung der Adresspunkte), mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21841 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.5/227-992446311 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    8.894.201 € zzgl. MwSt.
  6. Los LOT-0006: Los 6 - Kolbingen graue Flecken

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Kolbingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 45 GAP, Höchstmenge 226 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 27.07.2026 (Aufstockung); Az. 832.6/10-23 04BW21098 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/34 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    2.765.424 € zzgl. MwSt.
  7. Los LOT-0007: Los 7 - Königsheim graue Flecken (GFP 1.0)

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 43 GAP, Höchstmenge 213 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 01.09.2022, geändert am 12.07.2024, mit Änderungsbescheiden vom 18.11.2025, 23.12.2025 und 27.03.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21244 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 08.04.2026; Az. 7-8433.5/74 bzw. 4-8433.5/74 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    2.606.599 € zzgl. MwSt.
  8. Los LOT-0008: Los 8 - Königsheim graue Flecken (GFP 2.0)

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 36 GAP, Höchstmenge 182 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 06.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW20708 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/33 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    2.223.550 € zzgl. MwSt.
  9. Los LOT-0009: Los 9 - Neuhausen ob Eck graue Flecken

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Neuhausen ob Eck errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 89 GAP, Höchstmenge 443 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 02.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 16.10.2025 und 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21720 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 22.10.2025; Az. 7-8433.5/208 bzw. 4-8433.5/208 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    5.409.393 € zzgl. MwSt.
  10. Los LOT-0010: Los 10 - Renquishausen graue Flecken

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Renquishausen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 35 GAP, Höchstmenge 173 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 19.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21046 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 25.06.2026; Az. 7-8433.5/190-915121494 bzw. 4-8433.5/190 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    2.111.438 € zzgl. MwSt.
  11. Los LOT-0011: Los 11 - Spaichingen graue Flecken

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Spaichingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 23 GAP, Höchstmenge 117 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21539 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023; Az. 7-8433.5/193-897049503 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    CPV
    Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400)
    Ort
    Tuttlingen (DE137)
    Veröffentlichter Wert
    1.429.425 € zzgl. MwSt.

Verlauf

  1. 30. September 2026, 17:09 Uhr (UTC+02:00): Erstbekanntmachung Bekanntmachung, Version 01 (Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung). Amtliche Bekanntmachung

Auftraggeber und Ort

Einordnung

CPV-Codes

  • 64214400: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen

NUTS-Regionen

  • DE137: Tuttlingen

Amtliche Unterlagen

Die Links führen zum Herausgeber. Inteliwert kopiert die Unterlagen nicht.

Fragen und Antworten

Wer ist der Auftraggeber?

Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, Tuttlingen, DE.

Was wird beschafft (CPV)?

Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (CPV 64214400).

Wo wird die Leistung erbracht (NUTS)?

Tuttlingen (DE137).

Wie hoch ist der geschätzte Wert?

Die Bekanntmachung nennt einen geschätzten Wert von 41.229.106 € zzgl. MwSt.

Ist die Ausschreibung in Lose aufgeteilt?

Ja, in 11 Lose: Los 1 - Balgheim graue Flecken, Los 2 - Bärenthal graue Flecken, Los 3 - Fridingen an der Donau graue Flecken, Los 4 - Geisingen graue Flecken, Los 5 - Immendingen graue Flecken, Los 6 - Kolbingen graue Flecken, Los 7 - Königsheim graue Flecken (GFP 1.0), Los 8 - Königsheim graue Flecken (GFP 2.0) und 3 weitere.

Welche Verfahrensart gilt?

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren.

Wie gebe ich ein Angebot ab?

Über die amtliche Bekanntmachung oder das darin genannte Portal. Inteliwert gibt keine Angebote ab. Amtliche Bekanntmachung

Bin ich teilnahmeberechtigt?

Inteliwert beurteilt keine Teilnahmeberechtigung. Die Eignungskriterien stehen in der amtlichen Bekanntmachung. Amtliche Bekanntmachung

Unternehmen, die passen könnten

Mögliche Passung auf Basis öffentlicher Angaben

Unternehmen aus den von Inteliwert erfassten Quellen, nicht der ganze Markt. Inteliwert beurteilt weder Eignung noch Passung oder Chancen.

  • Minesoft Ltd

    Richmond
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-11-03) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Der Auftraggeber nennt die Ausschreibung KMU-geeignet, und das Unternehmen ist ein KMU Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-09-28) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 642 (2026-09-28) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 641 (2026-10-27) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz in derselben Region wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026
  • Binect GmbH

    Weiterstadt
    KMU (laut Zuschlagsbekanntmachung)Neu bei öffentlichen Aufträgen
    • Zuschlag in der CPV-Gruppe 641 (2026-10-30) Nachweis · geprüft am 06.11.2026
    • Sitz im selben Land wie der Leistungsort Nachweis · geprüft am 06.11.2026

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers

Weitere veröffentlichte Ausschreibungen dieses Auftraggebers in den indexierten Bekanntmachungen, offene zuerst.

  • OffenAusschreibung

    Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – Lückenschluss (LSP)

    Auftraggeber
    Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
    Ort
    DE137 (Baden-Württemberg)
    Frist
    Keine Frist in der Bekanntmachung
    Veröffentlichter Wert
    3.129.787 € zzgl. MwSt.
    CPV
    64214400
    Zuletzt geprüft am 06.11.2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)Amtliche Bekanntmachung

Quelle

Herausgeber
Bekanntmachungsservice
Lizenz
CC0 1.0
Zuletzt geprüft
6. November 2026, 21:30 Uhr (UTC+01:00)

Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung. Inteliwert zeigt, was in ihr steht, und verlinkt sie.

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